Dies ist eine alte Version des Dokuments!
8. World Owl Conference in La Crosse - Onalaska 2023
Die 8. World Owl Conference fand vom 23. bis 27. Oktober 2023 im Stoney Creek Hotel in La Crosse - Onalaska, Wisconsin, U.S.A. statt. Es waren 120 Personen aus 16 Ländern anwesend, darunter 50 Frauen. Auffallend war, wie viele Studenten und Studentinnen dabei waren und ihre Arbeiten vorstellten. 13 Personen nahmen online teil.
Bei bisherigen World Owl Conferences (W.O.C.) lag die Teilnehmerzahl bei 130 bis 193. Auf der Homepage des International Owl Center sind unter „Past World Owl Conferences“ die früheren Tagungsbände mit den veröffentlichten Beiträgen erreichbar (https://www.internationalowlcenter.org/pastconferences.html). Im Frühjahr sollen auch die Beiträge der diesjährigen Tagung in einem Tagungsband der Minnesota Ornithologists' Union erscheinen und ebenfalls dort verlinkt werden.
Neben vielen U.S.-Bürgern und Kanadiern waren aus anderen Ländern meist nur ein bis drei Personen anwesend (Besonderheiten und größere Anzahl sind in Klammern vermerkt). Aus Deutschland waren zwei Teilnehmer vor Ort, beide von der A.G. Eulen. Steffen Kämpfer, Artspezialist Sumpfohreule, mit einem Vortrag und der Autor (Martin Lindner) mit einem Poster. Als weitere Länder waren vertreten Belgien, Brasilien, Costa Rica, Großbritannien, Indien (Student in Tschechien), Island, Japan, Niederlande (6), Norwegen (7), Portugal und Slowenien, Taiwan (5) und Türkei (Studentin in Slowenien). Überraschend war, dass niemand aus Mexiko vor Ort war. Es gab 60 Vorträge, 17 Vorträge hielten Frauen, und 9 Poster, davon 6 Poster von Frauen, wobei die meisten Vortragenden Ergebnisse von mehreren Eulenexperten bzw. Eulenexpertinnen vortrugen bzw. vorstellten. Die Abstracts der Vorträge und Poster sind unter https://www.internationalowlcenter.org/uploads/1/0/3/1/103197186/2023worldowlconferenceabstracts_onlineversion.pdf_onlineversion.pdf zu finden.
Am 23. begann die Tagung mit den beiden Workshops „Vergleichende anatomische Präparation von Eulen“ und „Beobachtung und Analyse von Eulenrufen“. Danach begann das eigentliche Vortragsprogramm. Thema waren Bartkauz 1x, Brasilzwergkauz 1x, Fleckenkauz 1x, Gefleckte Zwergohreule 1x, Habichtskauz 1x, Kaninchenkauz 11x, Ponderosaeule 4x, Uhu 1x, Sägekauz 3x, Schleiereule 6x, Schneeeule 7x, Schmuck-Zwergohreule 1x (Otus elegans mit Unterart botelensis auch Lanyu-Zwergohreule genannt), Sperbereule 1x, Steinkauz 4x, Sumpfohreule 10x, Streifenkauz 2x, Zwergohreule 1x, Virginiauhu 2x, Wachtel-Sperlingskauz 1x, Waldkauz 1x und Waldohreule 2x. Nur die Vorträge zu Brasilzwergkauz, Gefleckter Zwergohreule und Schmuck-Zwergohreule betrafen Eulenarten außerhalb Nordamerikas und Europas.
Bei den Vorträgen fiel auf, dass in Nordamerika viel mehr Telemetrie, auch Satelliten-Telemetrie, Rufaufzeichnungsboxen und Brutplatzkameras genutzt werden als in Deutschland. So werden dort häufig Kameras vor dem Brutplatz platziert, auch bei Arten wie dem Raufusskauz. Bei der Sumpfohreule wurde in einem Jahr in Alaska gebrütet und im folgenden Jahr in Idaho. Die Unterart der Sumpfohreule auf Hawaii besucht in der Nacht Siedlungsgebiete zur Jagd. Hier wurde erstmals eine Zweitbrut nachgewiesen. Interessant war, dass der Kaninchenkauz schon in Florida und erst recht in Brasilien (auch) in Siedlungsgebieten lebt. In Brasilien auch weitere Eulenarten, was zu Schutzproblemen führt. In Hawaii macht die Schleiereule Jagd auf seltene Wasservögel und wird auch abgeschossen. Die dortige Unterart der Sumpfohreule jagt auch in Siedlungsgebieten. Die Waldohreule hat in den letzten Jahren die wenigen Waldbereiche in Island besiedelt. Die Belastungen von Eulen mit Blei, Rodentiziden, oder Arsen von belasteten Chemie-Industriebrachen kamen zur Sprache. Ein weiteres Thema war die Mauserfolge beim Bartkauz. Der Bartkauz breitet sich in Skandinavien und im Baltikum nach Südwesten aus. Ein telemetrierter Bartkauz zog 3.920 km umher. Es ging um Ökomorphologie, Untersuchung der Beziehung zwischen der ökologischen Rolle eines Individuums und seinen morphologischen Anpassungen, von amerikanischen und europäischen Eulen. Aus Slowenien gab es einen Beitrag zur Auswirkung des Klimawandels auf Waldkauz und Habichtskauz. Dort brüten nun Waldkäuze auch in höheren Lagen, während der Habichtskauz nun auch tiefere Lagen besiedelt, bzw. diese früheren Brutgebiete wiederbesiedelt, wobei der Habichtskauz wegen seiner Größe dominiert. Ein Habichtskauz-Paar übernahm den Brutplatz eines Waldkauz-Paares samt dessen Gelege und legte eigene Eier dazu. Die Nestlinge von Wald- und Habichtskauz wurden gemeinsam aufgezogen. Damit steigt das Risiko von Fehlprägung und späterer Hybridisierung (In einem Verdachtsfall DNA-Probe noch nicht geprüft). Ein Höhepunkt war sicher die sehr intensive Arbeit von Marjon Savelsberg aus den Niederlanden zum Stimminventar des Uhus, unter Nutzung von Horchboxen. Die Referentin konnte noch vor Ort für die nächste AG-Eulen-Tagung 2024 gewonnen werden. Auch wie man Ornithologen stärker in die Artenschutzarbeit einbinden kann, war ein praxisnahes Thema.
Am 28. fand die Tagung mit drei angebotenen Exkursionen ihren Abschluss. Eine Tour ging zu Luther College Hawk Banding Station (Beringungsstation für Greife) und zum Hoslett Museum of Natural History, eine weitere zum International Owl Center und die dritte zum Trempealeau National Wildlife Refuge am Mississippi und zum Elmaro Vineyard. Zu Anfang der Tagung herrschte noch warmes spätherbstliches Wetter. Dann begann eher regnerisches Wetter, und zur Exkursion gab es eisigen Wind aus dem Norden.
Martin Lindner
Die Tagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. findet vom 03.11.-05.11.2023 in Heppenheim an der Bergstraße (Hessen) statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder und sonstige Eulenfreundinnen und -freunde sehr herzlich ein in das Hotel „Halber Mond“ in Heppenheim (Ludwigstr. 5, 64646 Heppenheim; https://www.halber-mond.com/)
Anmeldung zur Tagung bitte bis zum 30.09.2023. Der Tagungsbeitrag beträgt 20 € pro Teilnehmer. Anmeldung und Zahlung bitte nur an unseren Kassenwart Klaus Hillerich (Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag in Höhe von 20,00 € je Person zeitnah vorab auf folgendes Konto: AG Eulen IBAN: DE41 4401 0046 0731 8344 61 BIC PBNKDEFF).
Anmeldeformular für die 36. Jahrestagung der AG Eulen vom 03. bis 05. November 2023
Mitglieder können sich nach Login mit ihrem Mitgliederzugang Online anmelden.
Unterkünfte
Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, ihre Unterkunft individuell zu buchen. Im Tagungslokal Hotel Halber Mond gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Zimmern; ausreichend Zimmer stehen im nahegelegenen Achat-Hotel für die AG Eulen zur Verfügung. Hier sind Rabatte für Frühbucher möglich!
Buchung am bequemsten über: https://achat-hotels.com/hotels/heppenheim
ACHAT Hotel Heppenheim
Siegfriedstraße 1
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 939 0
Weitere Hotels in Heppenheim (oder dem benachbarten Bensheim) sind im Internet zu finden.
Ferienwohnungen
https://www.heppenheim-tourismus.de/fewo.php
Mahlzeiten
Mittag- und Abendessen werden gemeinsam im Hotel Halber Mond eingenommen (Büffet) und werden individuell vor Ort bezahlt.
Tagungsprogramm der AG Eulen in Heppenheim 2023 (Stand 28.09.2023)
Programm Freitag ab 16.00 Uhr
Programm Samstag 09:00 Uhr
09:20 Uhr: Fachvorträge (Stand 29.9.2023)
12:30 – 13:45 Uhr: Mittagpause und Tagungsfoto
15:15 – 16:30 Uhr: Posterpräsentation und Kaffeepause
18:30 – 20:00 Uhr: Abendessen
20:00 Uhr: Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen)
Anschl. gemütliches Beisammensein
Exkursionen Sonntag 09:00 - 13:00 Uhr
Exkursion 1:
Christian ZUREK (Lorsch)
Naturschutzprojekte und Eulen-Lebensräume in den Weschnitzwiesen von Lorsch
Exkursion 2:
Peter PETERMANN (Bürstadt)
NSG Lampertheimer Altrhein
Exkursion 3:
Eulen-Lebensräume der Bergstraße und im Vorderen Odenwald \\Ende der Jahrestagung gegen 13:00 Uhr
Im Rahmen der Tagung findet wieder eine Präsentation von Postern sowie von Eulenfotos mit Prämierung (s. nachfolgende Info) statt.
Poster mit Kurzfassung bitte bis 31.08.2023 an den Vorsitzenden Michael Jöbges, Eifelstr. 27 in D-45665 Recklinghausen,
E-Mail: michael.joebges@ageulen.de
Foto- und Posterpräsentation bei der 38. Jahrestagung der AG Eulen in Heppenheim
Wir möchten auch 2023 zu einer Fotopräsentation zum Thema „Eulen“ aufrufen.
Die Bilder sollen bei unserer Jahrestagung in Heppenheim ausgestellt werden. Die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind eingeladen, die Bilder bewerten. Es winken wieder wertvolle Buchpreise. Teilnahmeberechtigt sind nur AG-Eulen-Mitglieder, die spätestens auf der Tagung die Mitgliedschaft erworben haben.
Erwünscht sind Bilder von wildlebenden Eulen oder von der Arbeit im Eulenschutz, die die Faszination für diese Vogelgruppe zum Ausdruck bringen. Pro Teilnehmerin und Teilnehmer können maximal drei Bilder eingereicht werden, die nicht bereits bei den letzten Wettbewerben unserer AG eingereicht wurden. Für den Wettbewerb selbst bitten wir, die Fotos nicht mit Namen der Bildautoren zu versehen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, schauen Sie in Ihre Archive und schicken Sie uns Ihre Bilder. Wir sind gespannt!
Wir bitten um die Einsendung der Fotos in digitaler Form an fotowettbewerb-2023@ageulen.de. Einsendeschluss ist der 31.08.2023. Mit der Einsendung erklären sich die Bildautorinnen und Bildautoren mit einer Veröffentlichung im Eulenrundblick, auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite einverstanden.
Posterpräsentation
Poster sind zu allen Themen rund um Eulen möglich. Die Poster sollten im Gegensatz zu den Fotos mit Name und Adresse versehen werden. Das Format ist frei wählbar. Allerdings bitten wir Sie, die Poster bereits ausgedruckt zur Tagung mitzubringen.
Poster mit Kurzfassung bitte bis Mitte August anmelden beim Vorsitzenden Michael Jöbges, Eifelstr. 27 in D-45665 Recklinghausen, E-Mail: michael.joebges@ageulen.de
Und noch eine Bitte: Die Prämierung der besten Bilder findet zu Beginn der Mitgliederversammlung der AG Eulen am Abend des 04.11.2023 (Samstag) um 20:00 Uhr statt. Es wird darum gebeten, dass die Autorinnen und Autoren anwesend sind oder zumindest eine Vertretung beauftragen, die ggfs. den Preis in Empfang nehmen kann. Wir verschicken Preise nur im Ausnahmefall.
PDF-Version der Einladung
PDF-Version der Tagungsanmeldung für den Postweg}
Die AG Eulen trauert um ihre ehemaligen Vorsitzenden
Die AG Eulen hat 2022 zwei ihrer ehemaligen Vorsitzenden verloren, die beide die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen in besonderer Weise geprägt haben:
Dr. Karl Radler (*24.11.1949 - †19.10.2022) war Vorsitzender der AG Eulen vom 01.01.1990 bis 30.06.1994.
Dr. Ortwin Schwerdtfeger (*28.07.1938 - †20.12.2022) leitete die AG Eulen vom 01.01.1999 bis 03.10.2004.
Ausführliche Nachrufe folgen im Eulen Rundblick 73 (2023).
von Ernst Kniprath
Dass Schleiereulen gelegentlich regenbaden, ist bereits beschrieben worden (Kniprath 1999). Eine fotografische Dokumentation fehlte bisher jedoch. Sie gelang bei einer Erstbrut im Jahre 2021 in Dorna/Thüringen.
Eine der in den Tagen zuvor erstmals geflogenen Jungeulen der Brut saß kurz vor 22 Uhr vor dem Brutkasten und flatterte immer wieder als Training für ihre Flugmuskulatur. Beim dann beginnenden, leichten Regen legte sie zwischen den Übungen gänzlich andere Phasen ein: Sie bewegte die Flügel nur noch langsam oberhalb ihres Körpers und hielt sie zeitweise ganz still. Dazwischen gab es Phasen, in denen sie die Flügel einfach hängen ließ. Dabei lief und hüpfte sie auf der Unterlage umher. Das ganze Regenbad dauerte etwas mehr als drei Minuten. Bis auf das Hängen-Lassen der Flügel entspricht das Verhalten der Eule der früheren Beschreibung (Kniprath 1999).
Kniprath E 1999: Regenbadende Schleiereule Tyto alba. Eulen-Rundblick 48/49: 49
(kostenlos für Mitglieder, 15€ im Abo)
Eulenschutz | |
---|---|
ESTHER, A. | Antikoagulante Rodentizide: Resistenz, Risiko für Nichtzielarten und Minimierung |
LINDNER, M. | Uhu (Bubo bubo) und Waschbär (Procyon lotor) |
DALBECK, L. et al. | Klettersport und Uhuschutz sind nicht vereinbar: Das Beispiel Rurtal in der Eifel |
Eulenbiologie | |
WOLF, R. | Notizen zur Ernährung der Sperbereule Surnia ulula (LINNAEUS, 1758) in Nordschweden während der Brutzeit |
ACHTZEHN, J. et al. | Die Uhus am Hildesheimer Dom im Jahr 2021 |
KNIPRATH, E. | Schleiereulen Tyto alba - tatsächlich rein nachtaktiv? - Literaturübersicht |
KNIPRATH, E. | Zur Evolution des Einrollens der Eier bei der Schleiereule Tyto alba. Hypothese: Einrollen vor Wenden |
KNIPRATH, E. | Zur Vorbereitung einer Zweitbrut bei der Schleiereule Tyto alba |
HARMS, C. | Brutplatzkonkurrenz durch Gänsesäger Mergus merganser setzt Uhus Bubo bubo unter Druck |
SCHMIDBAUER, H. | Über frühe Bruten des Sperlingskauzes Glaucidium passerinum nördlich von Kelheim |
KNIPRATH, E. | Videobeobachtungen an einer Brut der Schleiereule Tyto alba in Otterwisch 2016 – Teil 5: Zur Entwicklung der Nestlinge |
KURSAWE, M. & FRICK, S. | Winterbrut der Waldohreule Asio otus in Erfurt |
Kurzmitteilungen | |
KNIPRATH, E. & SCHOLZ, M. | Schnee vor dem Kasteneingang - kein Problem für eine Schleiereule |
LINDNER, M. | Uhubruten an Schleiereulenkasten |
PEßNER, K. & PEßNER, R. | Waldohreulen (Asio otus) - die schönen Unsichtbaren |
EWERT,E. & FISCHER, D. | Ernie und Berta – Alterserscheinungen bei ungewöhnlich alten Steinkäuzen (Athene noctua) aus Volierenhaltung |
FOEHR, G. | 20 Jahre Nistkasten- und Vogelschutzmuseum in Ringschnait (Baden-Württemberg) |
SCHERZINGER, W. | Korrekturen zur Bestandsschätzung gefährdeter Eulen |
PETERMANN, P. | Zufall oder Tarnung? |
Portrait | |
KNIPRATH, E. | Conrad Franz - seit 15 Jahren Titelbilder für den Eulen-Rundblick |
BÖHLING, J. | Hans Dieter Martens – ein passionierter Eulenschützer feierte seinen 85. Geburtstag |
(Stand 01.09.2022) Vom 20. bis 23. Oktober 2022 veranstaltet der Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten e.V. gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen) das 10. Internationale Symposium „Populationsökologie von Greifvogel- und Eulenarten“ in Halberstadt.
Das Programm mit einer Reihe von Vorträgen über Eulen finden Sie unten zum Download. Poster können noch bis zum 6. Oktober angemeldet werden, bei: michael.joebges@ageulen.de.
Eine frühzeitige Anmeldung zur Tagung wird empfohlen, da die Zahl der Zimmer im Tagungslokal begrenzt ist!
NEU: aktualisiertes Programm 02.09.22.pdf
Podiumsdiskussion „Geraten windkraft-sensible Arten unter die (Wind-) Räder?“, moderiert von Thomas Krumenacker, im Live-Stream am 21.10.2022. Infos: Flyer zum Live-Stream
12.12.2021
Bekanntlich können Rauhfußkäuze Entfernungen von mehreren 100 Kilometern zurücklegen (SCHERZINGER & MEBS 2020: 406). Wanderungen über Distanzen von mehr als 1.000 km werden dagegen nur selten dokumentiert.
Am 24. Juni 2012 wurde im Hofoldinger Forst in Oberbayern ein junger Rauhfußkauz von mir (H. MEYER) beringt. Knapp acht Jahre später, am 18. März 2020 (genau 2.824 Tage später), wurde der Ring im südwestlichen Weißrussland (Oblast Brest) mit Hilfe eines Metalldetektors gefunden, 1.098 km nordöstlich (63° NO). Der Finder, Herr Vladislav Kislyak, meldete den Fund und schickte auf Nachfrage auch Belegfotos des Rings. Über das Schicksal des Vogels ist nichts bekannt; vermutlich war er umgekommen.
Der Fundort liegt etwas südlich der bekannten Brutverbreitung der Rauhfußkäuze in Weißrussland (SCHERZINGER & MEBS, l.c.). Um dorthin zu gelangen, muss der Kauz größere Gebiete außerhalb der geschlossenen Brutverbreitung durchquert haben, z.B. in Polen.
(Da nur der Ring gefunden wurde könnte er hypothetisch auch passiv an den Fundort gelangt sein, z.B. wenn der Kauz nach einem Zusammenstoß mit einem LKW oder als „blinder Passagier“ in einem LKW dorthin gefahren wurde. Dies erscheint aber extrem unwahrscheinlich).
Herzlichen Dank an Vladislav Kislyak für die Weitermeldung!
Helmut Meyer, Ismaning
(Literatur: SCHERZINGER & MEBS 2020: Die Eulen Europas.- kosmos)
Die 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage ist erschienen
05.12.2021
Wolfgang Scherzinger & Theo Mebs (2020); Kosmos-Verlag / Stuttgart: 416 S., 323 Fotos, 125 Graphiken, 59 Tabellen, 15 Karten.
Aus dem Schummer von Mythen und Märchen sind die Eulen in einem bisher nicht gekannten Maße ins Rampenlicht breiter Interessenskreise gerückt. Vom Kinderbuch bis zur Eulen-Show, von der Fachzeitschrift bis zur Welt-Eulen-Konferenz haben die Eulen ihr Außenseiter-Image abgestreift. Dank des wachsenden Engagements zum Schutz dieser ungewöhnlichen Vogelgruppe, dank langjähriger Beringung und neuer Telemetrie-Systeme, die jeden Ortswechsel selbst über Kontinente registrieren, mit Hilfe automatischer Kameras und Nachtsichtgeräte, die eine Beobachtung bei Dunkelheit ermöglichen, dank handlicher Aufnahmegeräte für bioakustische Feldarbeit und zunehmender Etablierung von Labors für genetische Analysen kam in wenigen Jahren eine Fülle wegweisender Forschungsergebnisse zur Veröffentlichung, die eine Überarbeitung und Aktualisierung der „Eulen Europas“ jedenfalls für gerechtfertigt und geraten machen.
Von besonderer Aussagekraft sind dabei Langzeitprojekte, die z. T. mehrere Jahrzehnte überspannen, wie ein kontinuierliches Monitoring regionaler Bestände, die systematische Beringung lokaler Brutpopulationen, oder die Fortschreibung von Genealogie und Populationsaufbau samt den mitunter komplexen Fortpflanzungsstrategien. Dabei erwies sich die Zusammenführung unterschiedlicher Disziplinen als besonders fruchtbar, da somit Beutewahl, Paarungssysteme, Bruterfolg und selbst Migrationen in eine Zusammenschau mit Lebensraum und Prädationsrisiko sowie den großräumigen, z. T. kontinentalen Fluktuationen von Beuteangebot und Witterung gestellt werden können. Gänzlich neu sind Kooperationen zwischen funktionaler Morphologie, Strömungs-Technik und Luftfahrtingenieuren, die in der Feinstruktur der Eulenfeder bis zum „lautlosen“ Eulenflug ein Modell für geräuscharme Flugkörper, Windkrafträder und Turbinen erkennen.
Diesen unübersehbaren Fortschritten steht die wachsende Gefährdung der Eulen gegenüber, wobei oft landschaftsweiter Lebensraumverlust an erster Stelle steht. Am auffälligsten in der Agrarlandschaft, durch stete Erweiterung der Feldeinheiten – unter rasantem Wegfall kleinräumiger Vielfalt und lebensraum-bestimmender Strukturen; durch zunehmenden Umbruch von Grünland und Aufgabe von Brachland. Wenn Wald-Lebensräume auch noch weniger massiv umgebaut erscheinen, so trifft die zunehmende Nutzung naturnaher Altbestände samt ihrer Vielfalt an Specht- und Baumhöhlen sowie deckungsreichen Einständen besonders die Höhlenbrüter. Völlig ungewiss sind die Folgen des Klimawandels für die künftige Entwicklung der Lebensräume und für die Verbreitung der Eulen, wie auch für Beuteangebot und Feinddruck. Im „Anthropozän“ wachsen auch die Unfallrisiken für Eulen in der freien Landschaft, an erster Stelle durch den Verkehr, durch das dichte Netz an Stromleitungen und die trügerischen Glaswände der Hausfassaden.
Gleichzeitig beweist das erfreuliche Engagement für unsere Eulen in allen Gesellschaftsschichten, dass die Hilfsmaßnahmen greifen: wie der nachhaltige Effekt von Wiederansiedungsprojekten bei Uhu, Habichtskauz und Steinkauz; die unübersehbaren Erfolge systematischer Nistkastenanbringung samt kontinuierlicher Betreuung, speziell für Steinkauz, Raufußkauz und Schleiereule; die Abschirmung sensibler Brutgebiete von Störungen, wie Geo-Caching, Klettersport oder Baumfällung. Die Eulen selbst zeigen uns, dass auch ganz unerwartete Entwicklungen möglich sind, wie der Zuzug des Uhus aus „einsamen Waldschluchten“ in die lärmende Großstadt! - Eulen brauchen Freunde – und die haben sie gefunden!
von Wilhelm Breuer, Lutz Dalbeck, Peter Josef Müller, Rita Edelburg-Müller und Doris Siehoff
Der Steinkauz zählt in Deutschland zu den gefährdeten Brutvogelarten (Grüneberg et al. 2015). Der größte Teil des deutschen Brutbestandes (7.500 - 8.500 Reviere, Geriach et al. 2019) befindet sich mit rund 5.000 Paaren in Nordrhein-Westfalen (NRW) (Jöbges & Franke 2018, Franke & Jöbges 2018a). Daher hat dieses Bundesland für den Schutz dieser in Deutschland streng geschützten Art eine nationale Verantwortung. In NRW zählt der Steinkauz zu den gefährdeten Brutvogelarten (Grüneberg et al. 2016). Zwischen den Jahren 2003 und 2016 sank der Bestand in NRW um rund 800 Paare; das entspricht einem Verlust von 14 % (Franke & Jöbges 2018a).
Zu den Regionen NRWs, die vom Steinkauz noch in relativ hoher Dichte besiedelt werden, gehören die Kreise Düren und Euskirchen. Im Jahr 2020 ermittelte die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) in diesem Gebiet 394 besiedelte Reviere (Abb. 1). Die EGE betreibt im Kreis Düren seit dem Jahr 1990 und im Kreis Euskirchen seit dem Jahr 2000 ein Projekt zum Schutz des Steinkauzes.
Hauptverantwortlich für dieses Projekt sind im Kreis Düren Doris Sie- hoff und im Kreis Euskirchen Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller. Das Projekt umfasst ein jährliches Bestandsmonitoring (einschließlich Beringung), das Anbringen und Warten von Nisthilfen, Verbesserung und Pflege von Steinkauzhabitaten, Öffentlichkeitsarbeit sowie das Wahrnehmen von Beteiligungsrechten in Zulassungsverfahren für Eingriffe und in Aufstellungsverfahren für Flächennutzungs-, Bebau- ungs- und Landschaftspläne.
Die Bestandsentwicklung des Steinkauzes in den Jahren 2011 bis 2020 in diesem Gebiet, die hier bestehenden Gefährdungsursachen, die zum Schutz der Art unternommenen Bemühungen und die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erfahrungen sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
Das Projektgebiet umfasst die beiden im Südwesten NRWs gelegenen Kreise Düren und Euskirchen (Abb. 1). Das Projektgebiet ist eine der von Menschen dicht besiedelten, stark erschlossenen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen Deutschlands mit einem überdurchschnittlich hohen Flächenverbrauch für Siedlungen, Wirtschaft und Verkehr. Hier besiedelt der Steinkauz mit Obstbäumen und anderen Laubbäumen bestandenes Grünland in der Jülicher und Zülpicher Börde in der Niederrheinischen Bucht sowie den hügeligen waldarmen Lagen der angrenzenden Voreifel bis 420 m über NN. Dieser Lebensraumtyp ist im Bereich der zahlreichen Börde- und Voreifeldörfer und an Hofstellen im Außenbereich vergleichsweise häufig und in weitaus geringerem Umfang in den Auen von Rur, Inde, Erft und an deren Zuflüssen sowie anderen siedlungsfernen Standorten noch fragmentarisch erhalten. Dieses vom Steinkauz besiedelte, nachfolgend als Projektgebiet bezeichnete Gebiet umfasst eine zusammenhängende Fläche von etwa 1.000 km2. Das entspricht ungefähr der Hälfte der Fläche der beiden Kreise. Eine Besonderheit stellen im Kreis Düren die Braunkohletagebaue Hambach und Inden dar. Etwas mehr als die Hälfte der 394 im Jahr 2020 besiedelten Reviere liegt in der Peripherie oder innerhalb von Ortschaften; die übrigen Reviere befinden sich in siedlungsfernen Bereichen (im Kreis Düren 48 %, im Kreis Euskirchen 54 %). Von den siedlungsfernen Revieren entfallen auf das Umfeld von Hofstellen im Kreis Düren ungefähr 20 % und im Kreis Euskirchen 10 %, auf die Fluss- und Bach- auen im Kreis Düren 10 % und im Kreis Euskirchen 30 %. Rund 70 % des Grünlandes in Steinkauzrevieren im Kreis Düren wird beweidet; im Kreis Euskirchen sind es noch mehr als 80 %. Dominierende Weidetiere sind Rinder, Pferde und Schafe. An das Projektgebiet schließen im Westen die Städteregion Aachen, im Nordwesten der Kreis Heinsberg, im Nordosten der Rhein-Kreis Neuss und im Osten der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis an. Auch diese Gebiete sind vom Steinkauz besiedelt.
Für die Mitte der 1970er Jahre schätzt die EGE den Steinkauzbestand im Gebiet der Kreise Düren und Euskirchen stichprobengestützt auf 450 Paare. Für das Jahr 1992 gibt sie 330 Paare an (Breuer 2008). Das entspricht einem Rückgang um 26,7 % bzw. von jährlich 1,5 %.
Im Kreis Düren ermittelte die EGE 1991/92 insgesamt 262 territoriale Steinkauzmännchen, davon 246 in oder um Ortschaften und 16 in Auen außerhalb von Siedlungen (Dal- beck & Hachtel 1999). Im Jahr 2001 war dort die Zahl auf 223 territoriale Männchen gesunken; das entspricht einem Rückgang von annähernd 15 % in zehn Jahren. Im Jahr 2010 stellte D. Siehoff nur noch in 52 % der im Jahr 1991 im Kreis Düren besiedelten Reviere Steinkäuze fest.
Franke & Jöbges (2018a) geben den Steinkauzbestand für das Gebiet des Kreises Düren bezogen auf das Jahr 2003 mit 150 und für das Gebiet des Kreises Euskirchen bezogen auf das Jahr 2000 mit 40 Revieren an, so dass man für die Zeit um das Jahr 2000 von einem Bestand von insgesamt knapp 200 Revieren für die beiden Kreise ausgehen kann. Im Jahr 2008 wurden im Projektgebiet nur noch 169 besiedelte Reviere festgestellt. Erst ab dem Jahr 2010 lag die Anzahl der besiedelten Reviere im Projektgebiet wieder über 200 (Tab. 1).
Im Zeitraum 2011 bis 2020 stieg die Zahl der besiedelten Reviere signifikant um 66 % von 237 auf 394 (Abb. 2; Spearman r = 0,952; p <0,001; n = 10), die Zahl der Bruten mit beringten Jungvögeln um 87 % von 120 auf 224 (Spearman r = 0,915; p <0,001; n = 10) und die Zahl der Jungvögel dieser Bruten um mehr als 100 % von 387 auf 772 (Spearman r = 0,818; p = 0,004; n = 10). Im Jahr 2019 wurde die bisher höchste Zahl Jungvögel registriert, nämlich 884 Individuen; das ist gegenüber 2011 ein Zuwachs um mehr als 128 % (Tab. 2 und 3). Zu den Bruten mit beringten Jungen kommen weitere erfolgreiche Bruten mit unbekannter Jungenzahl hinzu, bei denen Brutplätze oder Jungvögel nicht ermittelt oder erreicht werden konnten. Zum Vergleich: Den Bestandszahlen von Franke & Jöbges (2018a) zufolge nahm der Steinkauzbestand zwischen den Jahren 2010 und 2016 in den an das Projektgebiet nördlich angrenzenden Kreisen Heinsberg und Rhein-Kreis Neuss um 11,5 % und in NRW um 6,5 % ab. Im selben Zeitraum stieg im Projektgebiet der EGE der Bestand bezogen auf die Angaben in Tab. 2 um fast 60 %.
Jahr | 1975* | 1992* | um 2000 | 2008 | 2010 |
---|---|---|---|---|---|
Besiedelte Reviere | 450 | 330 | 200 | 169 | 205 |
* geschätzt
Tabelle 1: Bestand des Steinkauzes im Projektgebiet der EGE in den Jahren 1975, 1992, um das Jahr 2000 und in den Jahren 2008 und 2010.
Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Besiedelte Reviere | 237 | 251 | 238 | 245 | 287 | 329 | 324 | 337 | 352 | 394 |
Bruten mit beringten Jungen | 120 | 149 | 110 | 145 | 178 | 166 | 182 | 217 | 230 | 224 |
Beringte Jungvögel | 387 | 518 | 298 | 315 | 602 | 447 | 555 | 693 | 884 | 772 |
Jungvögel je Brut | 3,23 | 3,48 | 2,71 | 2,17 | 3,38 | 2,69 | 3,05 | 3,19 | 3,84 | 3,45 |
Tabelle 2: Bestandsentwicklung des Steinkauzes im Projektgebiet in den Jahren 2011 bis 2020.
Stadt/Gemeinde | Besiedelte Reviere 2011 | Besiedelte Reviere 2020 |
---|---|---|
Kreis Düren | ||
Aldenhoven² | 15 | 14 |
Düren | 7 | 13 |
Heimbach | 5 | 15 |
Hürtgenwald | 0 | 2 |
Inden¹ | 13 | 10 |
Jülich | 16 | 21 |
Kreuzau | 8 | 16 |
Langerwehe | 3 | 12 |
Linnich² | 28 | 21 |
Merzenich | 1 | 7 |
Nideggen | 12 | 27 |
Niederzier | 6 | 9 |
Nörvenich | 9 | 13 |
Titz | 16 | 21 |
Vettweiß | 9 | 19 |
Kreis Euskirchen | ||
Bad Münstereifel | 0 | 3 |
Euskirchen | 18 | 42 |
Kall | 1 | 5 |
Mechernich | 24 | 32 |
Weilerswist | 11 | 22 |
Zülpich | 35 | 70 |
Summe | 237 | 394 |
¹ erhebliche Verluste von Steinkauzrevieren bedingt durch Tagebau
² Gemeinden mit augenfälligem Rückgang der Weidetierhaltung
Tabelle 3: Anzahl vom Steinkauz besiedelter Reviere in Kommunen der Kreise Düren und Euskirchen bzw. im Projektgebiet der EGE in den Jahren 2011 und 2020.
Auch wenn der Rückgang des Steinkauzbestandes in den Kreisen Düren und Euskirchen spätestens seit 2010 nicht nur gestoppt, sondern eine deutliche Trendumkehr erreicht wurde, sind die verbliebenen Steinkauzhabitate weiterhin bedroht. Die Hauptursachen sind quantitative und qualitative Habitatverluste insbesondere infolge wachsender Siedlungs- und Verkehrsflächen, des anhaltenden Verfalls von Obstbaumbeständen sowie der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung (vor allem -beweidung):
Der Siedlungsbau, der im hohen Maße für den nach 1975 eingetretenen Rückgang des Steinkauzbestandes verantwortlich ist, setzt sich im Projektgebiet ungebremst in der Peripherie der Ortschaften fort (Abb. 3, Abb. 4 & 5). Hier befindet sich ungefähr die Hälfte der im Jahr 2020 ermittelten 394 Steinkauzreviere. Die Bedrohungslage kennzeichnet beispielhaft die 2018 vom Landrat des Kreises Düren gestartete „Wachstumsinitiative“ für den Kreis Düren, welche die Steigerung der Einwohnerzahl dieses Kreises von 270.000 auf 300.000 bis zum Jahr 2025 zum Ziel hat. Einer Erhebung der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden zufolge steht dort eine Fläche für zusätzliche 66.000 Einwohner zur Verfügung (Kreis Düren 2018). Die damit verbundenen Herausforderungen zeigen sich beispielhaft im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier im Kreis Düren: Der Plan sieht 71 ha neue Wohnbauflächen und 30 ha neue gewerbliche Bauflächen vor (Gemeinde Niederzier 2018). Das sind 1,6 % des Gemeindegebietes. Davon sind fünf von neun im Jahr 2020 besiedelten Steinkauzrevieren betroffen.
Steinkauzhabitate im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich sind von dort baurechtlich privilegierten Bauvorhaben bedroht. Bis in die jüngste Vergangenheit sind Steinkauzvorkommen für solche Bauvorhaben trotz der auf diese Vorhaben anzuwendenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote zerstört oder erheblich beeinträchtigt worden, teils auch in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten.
Abbildungen 4 und 5: Hambach - ein Dorf im Projektgebiet der EGE, links im Mai 1975. Damals lebten dort zehn Steinkauzpaare in den Streuobstbeständen rund um den Ort. Die rechte Aufnahme zeigt dieselbe Situation 40 Jahre später im März 2014. Das neueste Baugebiet grenzt unvermittelt an den Außenbereich. Die im Bebauungsplan festgesetzte Eingrünung des neuen Baugebiets steht nur auf dem Papier. Statt wie verlangt Bäume und Büsche zu pflanzen, haben die Hausbesitzer an der Grenze zum Außenbereich Mauern und hohe Zäune errichtet. Zweien der drei am Ort verbliebenen Steinkauzreviere droht die Bebauung, sollten sich die Überlegungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durchsetzen (Fotos: W. Breuer)
Im Projektgebiet ist eine Vielzahl von Straßen und Ortsumfahrungen im Bau oder geplant, die Brut- und Nahrungshabitate von Steinkäuzen zerstören, optisch oder akustisch beeinträchtigen oder durchschneiden. Im 1.000 m Abstand sind hiervon schätzungsweise fünf Prozent der Steinkauzreviere im Projektgebiet betroffen. Mit den Straßen geht eine Erhöhung der Kollisionsgefahr für Steinkäuze einher. Je nach Lage kann sich das Tötungsrisiko signifikant erhöhen, weil auf ausgebauten Straßen und Ortsumgehungen der Kraftfahrzeugverkehr höhere Geschwindigkeiten erreicht.
Das Potential von Vorkehrungen zur Vermeidung von Kollisionen sollte nicht überschätzt werden. Das gilt auch für straßenbegleitende Anpflanzungen, die Käuze von einem Überfliegen von Straßen auf der Höhe des Verkehrs abhalten sollen. Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen ist unbelegt. Die Bepflanzungen benötigen Jahre, um eine mögliche Wirksamkeit entfalten zu können. Zudem ist eine Wirksamkeit im Winterhalbjahr und nach Pflegemaßnahmen wie „Auf- den-Stock-setzen“ vermindert. Ohnehin bleiben im Bereich von Zuwegungen Durchlässe mit einem hohen Kollisionsrisiko. Am ehesten könnte ein Streckenverlauf im Einschnitt das Kollisionsrisiko mindern. Allerdings bleibt die Gefahr, dass entlang der Fahrbahn attraktive Nahrungshabitate mit einem entsprechend erhöhten Tötungsrisiko entstehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen dürften kaum durchsetzbar sein; ohne eine Kontrolle werden diese ohnehin kaum beachtet.
Die EGE registrierte beispielsweise in der Brutzeit des Jahres 2020 im Abstand weniger Wochen zwei mit Kraftfahrzeugen kollidierte Steinkauzweibchen auf einem kurzen Streckenabschnitt einer Bundesstraße in Ortsnähe; eines der beiden Weibchen in einer Tempo-50-Zone (Abb. 6). Die Jungvögel an dem der Unglücksstelle nächstgelegenen Brutplatz wurden später tot aufgefunden. Wie in diesem Fall dürfte der Verlust von Altvögeln im Straßenverkehr die Ursache für eine Reihe gescheiterter Bruten sein.
Das Netz der Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Gebiet der Kreise Düren und Euskirchen umfasst rund 4.900 km. Das entspricht einer Straßenlänge von 2,24 km je km2. Das Kollisionsrisiko steigt nicht nur mit der Länge des Straßennetzes, sondern auch mit dem Bestand an Kraftfahrzeugen. Im Kreis Düren beispielsweise stieg der Pkw-Bestand zwischen 1987 und 2018 um 45 %, der Lkw-Bestand um mehr als 80 % (Statistisches Jahrbuch NRW 1987 und 2018).
In den Kreisen Düren und Euskirchen sank im Zeitraum von 2001 bis 2019 die Zahl der Rinderhaltungen um 50 % von 1.227 auf 639, die Zahl der Rinder um 20 % von 61.055 auf 48.889, die der Milchkühe um 42 % von 20.822 auf 12.036. (Statistisches JahrbuchNRW 2001 und 2019). Erfahrungsgemäß wird ein großer Teil der verbliebenen Rinderbestände ohne Weidegang gehalten, und in vielen Dörfern gibt es überhaupt keine Rinder mehr. Diese Entwicklung geht mit der Aufgabe der Beweidung zugunsten von Mähgrünland einher, bis zum Inkrafttreten des Grünlandumbruchverbots im Jahr 2011 auch mit einem Verlust von Grünland.
Beweidetes Grünland ist für Steinkäuze jedoch ein wesentlich attraktiveres Nahrungshabitat, weil es nach den Erfahrungen der EGE anders als Mähgrünland aufgrund des niedrigeren Bewuchses kontinuierlich bessere Jagdbedingungen bietet. Bei einer nicht zeitgerechten Mahd von Grünland kommt es häufig zu Nahrungsengpässen, weil Nahrungstiere im hohen Aufwuchs schwer erreichbar sind (Abb. 7, Abb. 8). Infolgedessen werden Bruten aufgegeben und Jungvögel verhungern. Der starke Bestandsrückgang des Steinkauzes im Norden des Kreises Düren steht möglicherweise mit der Aufgabe der Beweidung im Zusammenhang. So registrierte die EGE im Bereich der Topografischen Karte (1:25.000) 5003 Linnich im Jahr 2001 noch 71 territoriale Steinkauzmännchen (davon allein in dem Dorf Ederen 14). Im selben Gebiet wurden im Jahr 2020 nur noch 34 besiedelte Reviere festgestellt (in Ederen vier). Die Aufgabe der Beweidung ist in den Dörfern des Nordkreises im Gebiet der Stadt Linnich augenfällig. Zudem schreitet aufgrund wachsender Bewirtschaftungsintensität die biologische Verarmung des Grünlandes mit dramatischen Folgen für Anzahl und Menge der Nahrungstiere des Steinkauzes fort.
In NRW nahm die Dauergrünlandfläche zwischen 1977 und 2013 von 650.000 auf 400.000 ha ab (LANUV 2015). Das ist ein Rückgang um fast 40 %. Diese Entwicklung dürfte sich ähnlich auch im Projektgebiet vollzogen haben. Seit dem Jahr 2011 ist der Umbruch nur zulässig, wenn durch den Antragstellenden sichergestellt ist, dass die umgebrochene Fläche nach der Genehmigung vollständig innerhalb desselben Naturraums, in dem die umgebrochene Fläche liegt, durch neu angelegtes Dauergrünland ersetzt wird. Liegt die umgebrochene Fläche in einer Gemeinde, die an einen weiteren Naturraum grenzt, kann das neu anzulegende Dauergrünland auch in der angrenzenden Gemeinde des benachbarten Naturraums liegen. Es liegt auf der Hand, dass in dem einen wie in dem anderen Fall gar keine oder jedenfalls keine lagegerechte Wiederherstellung der vom Verlust betroffenen Steinkauzhabitate erreicht wird. Bestenfalls profitieren von der Neuanlage zufällig andere Steinkauzvorkommen. Die Neuanlage berücksichtigt lediglich die Flächengröße, aber nicht die eigentlichen qualitativen und funktionalen ökologischen Einbußen. Dabei ließe sich eine angemessene Kompensation mit der Anwendung der Eingriffsregelung erreichen, denn die Eingriffsregelung verlangt die bestmögliche Wiederherstellung der vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes und nicht einfach, „irgendwo irgendetwas Schönes für Natur und Landschaft“ herzustellen (Breuer 2016b).
Sind vom Eingriff Steinkauzvorkommen betroffen, kann die Kompensation gerade nicht fernab der betroffenen Reviere erfolgen. Die Kompensationspraxis von Behörden und Gutachterbüros ist offenkundig von einem tiefen Unverständnis geprägt, sofern sie die Eingriffsregelung überhaupt auf den Grünlandumbruch anwenden.
Der Obstbaumbestand im Projektgebiet ist großenteils ungepflegt, überaltert, von Trocken- und Schälschäden gekennzeichnet oder von Misteln geschwächt. Nur ein geringer Teil ist jünger als 25 Jahre. Das Interesse an der Erhaltung und Vermehrung von Obstbäumen ist gering; die Pflege ist zumeist nicht gewährleistet. Häufig fehlt es den Bäumen an einem Verbissschutz. Schälschäden bringen die Bäume binnen weniger Jahre zum Absterben. Fehlt den Bäumen im Sommer das schattenspendende Laub, werden die Naturhöhlen und Nisthilfen aufgrund der unverminderten Sonneneinstrahlung vom Kauz gemieden bzw. unbrauchbar noch bevor die Bäume beseitigt werden oder umstürzen (Abb. 9, Abb. 10). Schälschäden treten insbesondere dort auf, wo Pferde das Grünland beweiden. Die Beweidung mit Pferden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Situation der Streuobstwiesen im Projektgebiet ist ähnlich ungünstig, wie von Dierichs & Weddeling (2018) für den benachbarten Rhein-Sieg-Kreis beschrieben. Allerdings ist die Wertschätzung der Streuobstbestände und ihrer Produkte in den letzten Jahren erkennbar gewachsen. So gibt es eine größere Nachfrage nach dem Saft und einen vermehrten Einsatz mobiler Saftpressen. Auch nimmt die Zahl der jährlich über die Biologischen Stationen bestellten Obstbäume zu (im Kreis Düren beispielsweise weit mehr als 200 junge Bäume). Das gewachsene Interesse am Kulturgut Obstbau zeigt sich auch am hohen Interesse an den angebotenen Fortbildungen zum Obst- baumwart, so dass inzwischen im gesamten Projektgebiet mit der Obstbaumpflege erfahrene Personen zur Verfügung stehen.
Neben der Kollisionsgefahr an Verkehrswegen sind Steinkäuze einer Reihe weiterer zivilisatorischer Tötungsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen beispielsweise Wasserbehälter wie offene Viehtränken und Regentonnen, in denen Steinkäuze ertrinken, sowie Kamine, in denen Steinkäuze umkommen entweder, weil sie hineinfallen oder gezielt darin nach einem Tagesversteck oder Brutplatz suchen. Kaminopfer dürften zumeist unentdeckt bleiben und ertrunkene Käuze kaum gemeldet werden, so dass mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden muss und die Verluste nicht unterschätzt werden sollten. Auch sind Sekundärvergiftungen von Steinkäuzen infolge des Einsatzes von Rodentiziden anzunehmen (vgl. Lindner 2020). Dafür sprechen Totfunde von Käuzen und eine vergiftete Hauskatze, die in einem Bereich mit ausgebrachtem Giftweizen regisriert wurden.
Steinkäuze sind vor den genannten Gefährdungsursachen insbesondere aus den folgenden Gründen nur bedingt geschützt:
Der Steinkauz gehört im Unterschied beispielsweise zu Uhu, Sumpfohreule, Raufuß- und Sperlingskauz nicht zu den Arten, zu deren Erhaltung Europäische Vogelschutzgebiete einzurichten sind. Insofern fehlt es an einer Unterschutzstellung der für die Art „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ als Europäische Vogelschutzgebiete. In den im Projektgebiet bestehenden Europäischen Vogelschutzgebieten liegen allenfalls nur sehr wenige Steinkauzreviere; das gilt auch für die hier nach der FFH- Richtlinie zu schützenden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete.
Gleichwohl befinden sich 75 % der 394 im Jahr 2020 besiedelten Steinkauzreviere in nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder nach dem Gesetz zum Schutz der Natur in NRW (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten. Einige wenige dieser Gebiete sind nur befristet, d. h. nur solange geschützt, bis die Gemeinde hier zulässigerweise Bebauungspläne aufstellt. Allerdings ist der Anteil Reviere in den besonders geschützten Bereichen im Kreis Euskirchen deutlich geringer als im Kreis Düren.
In den naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete, sieht man von den Fällen des o. g. befristeten Schutzes ab, nicht ohne weiteres möglich; der Schutz kann aber überwunden werden. Zudem sind bestimmte Vorhaben und Handlungen von den Verboten ausgenommen. So bleiben die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung und jede andere rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und in dem bisherigen Umfang unberührt. In den geschützten Bereichen ist jedoch die Umwandlung von Grünland in Acker und die Beseitigung von Bäumen nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnungen oder landschaftsplanerischer Festsetzungen regelmäßig untersagt.
Diese Bestimmungen gewährleisten jedoch weder einen Schutz vor einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, noch die Beibehaltung der Beweidung oder die Erhaltung, Pflege oder den Ersatz von Obstbäumen, weil die Grundeigentümer und Besitzer dazu nicht verpflichtet werden können. Hierfür müssten vielmehr Anreize geschaffen werden, habitaterhaltende und -verbessernde Maßnahmen durchzuführen oder zu dulden. Hierfür könnten beispielsweise Ersatzzahlungen aus der Eingriffsregelung verwandt werden. Fördermöglichkeiten bestehen für Landwirte z.B. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Im Kreis Düren ist mit 28 Verträgen mit ca. 22,3 ha (Stand Dezember 2020) jedoch das Interesse an einer Förderung gering, so dass sich kreisweit und so auch in vielen dieser Schutzgebiete die Intensivierung oder Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung und ein schleichender Verlust von Obstbäumen fortsetzen.
Erfreulicherweise ist der Anteil von Steinkauzrevieren in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für die neuen Landschaftspläne in Zusammenarbeit mit der EGE Daten über Steinkauzvorkommen erhoben und einbezogen wurden und der Artenschutz stärker berücksichtigt wird als vor 30 Jahren. Sind beispielsweise im Gebiet des noch geltenden Landschaftsplanes Ruraue aus dem Jahr 1984 (Kreis Düren) zurzeit nur 56 % der im Jahr 2020 besiedelten Reviere geschützt, werden nach dem Vorentwurf für die Fortschreibung dieses Landschaftsplanes bis auf vier (nämlich zwei im Innenbereich der Dörfer und zwei Reviere, die nur befristet geschützt sind) zukünftig alle diese Reviere in solchen Bereichen liegen. Allerdings handelt es sich in vielen Fällen um kleine und Kleinstgebiete, die insofern durch Randeinflüsse und Nutzungsänderungen im Umfeld gefährdet sind.
In NRW sollten Streuobstwiesen wegen ihres Naturschutzwerts und des hier traditionell hohen aber rückläufigen Anteils gesetzlich geschützte Biotope sein. Tatsächlich zählen sie seit 2016 (wieder) zu den nach § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotopen. Ausgenommen sind allerdings Flächen von weniger als 2.500 m2 Größe und Bäume, die weniger als 50 m vom nächstgelegenen Wohn- oder Hofgebäude entfernt sind. Im Unterschied zu anderen Bundesländern mit einem bedeutenden Anteil an Streuobstwiesen tritt der gesetzliche Schutz in NRW aber erst in Kraft, wenn die Gesamtfläche dieser Streuobstbestände in NRW um mindestens fünf Prozent abgenommen hat. Ein solcher Rückgang ist bisher nicht belegt worden, weil die hierfür von ehrenamtlichen Helfern durchgeführte erforderliche Erfassung noch nicht abgeschlossen ist (Landtag NRW 2019); sie soll nach Angaben der nordrhein-westfälischen Umweltministerin spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein (NRZ 2020). Erfasst werden nur Bestände, die nach der Definition für Streuobstbestände des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mindestens neun hoch- bzw. mittelstämmige Obstbäume umfassen und eine Fläche von mindestens 1.500 m2 bedecken (LANUV o. J.). Kritiker haben Zweifel, ob diese Erfassung jemals fertiggestellt wird.
Über die Notwendigkeit einer konkretisierenden Rechtsverordnung zur Realisierung des gesetzlich vorgesehenen Streuobstwiesenschutzes sowie über die Festlegung eines Stichtages als Referenzpunkt für den fünfprozentigen Rückgang soll erst nach Abschluss der Kartierung entschieden werden (Landtag NRW 2019). Insofern ist der im Projektgebiet für den Steinkauz wichtigste Biotoptyp vier Jahre nach der Gesetzesänderung und möglicherweise auf Jahre hin trotz der dramatischen Bestandsentwicklung nicht nach § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt! Von der seit 1986 bestehenden bundesrechtlichen Möglichkeit, Streuobstbestände zu gesetzlich geschützten Gebieten zu erklären, hatte der nordrhein-westfälische Gesetzgeber erst 2005 Gebrauch gemacht, diesen Schutz aber bereits 2007 wieder aufgegeben.
Bei Bauvorhaben im Außenbereich (z. B. landwirtschaftliche Bauten und Straßen) ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden. Allerdings verlangt sie keine Prüfung von Standortalternativen. Untersagt sind nur solche Eingriffe, deren Folgen nicht kompensiert werden können und dies auch nur, soweit dem Schutz von Natur und Landschaft Vorrang vor dem Eingriffsinteresse zuerkannt wird. Der Vollzug der Eingriffsregelung bleibt zudem hinter ihren gesetzlichen Möglichkeiten zurück, beispielsweise, wenn die Eingriffsfolgen auf Biotoptypen verengt und auf diese Weise die Folgen für die biologische Vielfalt, wie etwa den Steinkauz, häufig nicht vollständig ermittelt werden und schon deshalb Art und Umfang der Kompensation in keinem rechten Verhältnis zum Schadensmaß stehen. Darüber hinaus wird den Maßnahmen oft eine Wirksamkeit zugesprochen, die sie bei realistischer Betrachtung nicht erreichen können. Vor allem aber erfolgt die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen vielfach gar nicht, nur unvollständig, in modifizierter Form, unter Missachtung zeitlicher Fristen oder die Maßnahmen werden nicht dauerhaft erhalten, sofern entsprechende Kontrollen überhaupt stattfinden.
Die Ermittlung und die Kompensation von Eingriffsfolgen im Projektgebiet war und ist in vielen Fällen eher regelmäßig als ausnahmsweise beispielsweise mit folgenden Mängeln behaftet; diese gelten für artenschutzrechtlich veranlasste Maßnahmen (z. B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG, s. Abschnitt 4.2.3) entsprechend:
Positiv zu bewerten ist immerhin, dass Anpflanzungen ab 500 m2, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenverzeichnis nach § 34 Abs. 1 Satz 1 LNatSchG NRW zu erfassen sind, nach § 39 LNatSchG NRW gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile sind. Diese Bestimmung kann dazu beitragen, dass diese Anpflanzungen, beispielsweise solche mit Bedeutung für den Steinkauzschutz, eher auf Dauer erhalten bleiben oder nicht ersatzlos untergehen.
Der größte Teil des Flächenverbrauchs und insoweit auch von Brut- und Nahrungshabitaten des Steinkauzes vollzieht sich jedoch in der Bauleitplanung. Ausgerechnet dort besteht keine strikte Rechtspflicht zur Kompensation, vielmehr ist über die Bewältigung der Folgen der in Flächennutzungsplänen dargestellten und in Bebauungsplänen festgesetzten Eingriffe in der Abwägung nach § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden. Das Ausmaß der hierbei auftretenden Abwägungsmängel belegen beispielsweise die Untersuchungen der EGE im Projektgebiet: In drei nach 1993 aufgestellten Flächennutzungsplänen bereiteten Gemeinden im Kreis Düren die Habitate von etwa 23 % der ihnen bekannten 115 Steinkauzvorkommen für eine Bebauung vor, ohne den Anforderungen der Eingriffsregelung auch nur ansatzweise zu genügen (Breuer 1998).
Die Eingriffsregelung gilt allerdings längst nicht für alle Bebauungspläne und Bauvorhaben. Der Gesetzgeber hat nämlich den unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB sowie „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ (§ 13 a BauGB) dauerhaft und die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ (§ 13 b BauGB) befristet vom Ausgleichsgebot ausgenommen, wenn diese Pläne bestimmte Flächengrößen nicht überschreiten. Der Entwurf des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Stand 09.06.2020) sieht eine Verlängerung der Frist um weitere drei Jahre vor. Knapp die Hälfte der 394 im Projektgebiet im Jahr 2020 besiedelten Reviere liegt aber in diesen Bereichen. Einer Inanspruchnahme für Bebauungszwecke sind allerdings Grenzen gesetzt, wo es sich um naturschutzrechtlich besonders geschützte Gebiete handelt. Der Anteil von Revieren in solchen Bereichen ist, wie in Abschnitt 4.2.1 dargelegt, erfreulicherweise hoch.
Im Übrigen bleiben im Falle von Bebauungsplänen und bei Bauvorhaben die mit ihnen verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Steinkauzlebensräumen, sofern nicht zugleich artenschutzrechtliche Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verletzt werden, unbewältigt, d. h. unberücksichtigt und kompensationslos. Das gilt beispielsweise für die bloße Inanspruchnahme von Nahrungshabitaten, die nicht zugleich die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Steinkauzes zerstört oder beschädigt.
Zumal angesichts des beschränkten Anwendungsbereichs und der Vollzugsschwächen der Eingriffsregelung ist der Steinkauz umso mehr auf die Anwendung des besonderen Artenschutzrechts angewiesen, welches aber seinerseits eingeschränkt und mit Schwierigkeiten konfrontiert ist (Breuer 2016a):
Dass die Schädigungs- und Störungsverbote überhaupt für Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB gelten, verdankt sich der „Kleinen Artenschutzrechtsnovelle“ von 2007, die nach der ein Jahr zuvor erfolgten Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof notwendig geworden war, weil Deutschland das Artenschutzrecht stärker beschränkt hatte, als das Unionsrecht erlaubt.
Nach der ab 1998 von der EGE politisiert vorgetragenen Kritik an den Flächennutzungsplänen von Gemeinden im Projektgebiet der EGE (Breuer 1998) und insbesondere mit dem Bedeutungszuwachs des Artenschutzrechts nach der „Kleinen Artenschutznovelle“ des BNatSchG des Jahres 2007 ist die Aufmerksamkeit für den Schutz des Steinkauzes gewachsen. Heute wird der EGE nicht mehr wie im Januar 2005 von einem Bürgermeister unter Beifall des späteren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vorgeworfen, sie verhindere mit „Phantomsteinkäuzen“ neue Wohngebiete (Dürener Nachrichten 2005 und EGE 2005). Allerdings haben einige Grundstückseigentümer am Steinkauz auf ihrem Eigentum kein Interesse mehr, seitdem die Ausweisung von Baugebieten an der Existenz von Steinkäuzen scheitern kann. Der EGE wird deshalb die Erlaubnis zum Aufhängen von Nisthilfen häufiger als früher versagt. Wo Baugebiete geplant oder erhofft werden, verschwinden bisweilen die Nisthilfen über Nacht und die Bäume dazu.
Dabei gelingt es längst nicht in allen Fällen, Steinkauzlebensräume vor Bebauung zu schützen (Abb. 12). Oft kann nur eine Kompensation der Eingriffsfolgen erreicht werden. Und auch dies nur mit der permanenten Intervention von Naturschutzvereinigungen, ihrer rollenverteilten Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden sowie flankierender Öffentlichkeitsarbeit über den gesamten Prozess der Bauleitplanung bis hin zur Ausführung, Pflege und Gewährleistung von Kompensationsmaßnahmen.
Immerhin erfasst das Schädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG aber Verbiss bedingte Zerstörungen und Beschädigungen von Bäumen mit Bruthöhlen und Tagesverstecken des Steinkauzes. Grundbesitzer und Tierhalter sind verpflichtet, die Bäume vor Schälschäden zu schützen. Diese Rechtsauffassung hat das nordrheinwestfälische Umweltministerium 2007 gegenüber der EGE bestätigt (MUN- LV 2007). Insofern ließe sich mit der Mitteilung und Ahndung solcher Verstöße etwas erreichen; allerdings setzt dies zum einen die Meldebereitschaft der Naturschutzvereinigungen und zum anderen die Konfliktfähigkeit von Naturschutzbehörden voraus, solchen Meldungen nachzugehen.
Die Landwirtschaft nimmt gegenüber anderen Natur und Landschaft beeinträchtigenden Nutzungen eine Sonderstellung ein. Ihre Produktionsweisen hat der Gesetzgeber von natur- und artenschutzrechtlichen Beschränkungen weitgehend ausgenommen. Zudem sind agrarisch genutzte Flächen kaum Bestandteil von Schutzgebieten oder die Schutzgebietsverordnungen treffen gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung keine ausreichenden Regelungen. Beschränkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Schutzgebieten würden zwar nicht in jedem Fall Entschädigungsansprüche auslösen, bei den staatlichen Stellen ist aber eine generelle Zurückhaltung spürbar, die landwirtschaftliche Bodennutzung zu reglementieren. Aufgrund dieser Umstände ist das für den Steinkauz wichtige Dauergrünland nur bedingt vor einer Nutzungsintensivierung geschützt.
Die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen auf agrarisch genutzten Flächen ist von der Kooperationsbereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen abhängig, ohne diese dazu verpflichten zu können. Für die Akzeptanz der Grundeigentümer muss gezahlt werden. Die Zahlungen müssen mit den bei einer auflagenfreien Bewirtschaftung erzielbaren Preisen für Nahrungsmittel, Rohstoffe oder Strom aus erneuerbaren Energien konkurrieren. Die von der öffentlichen Hand für Naturschutz im Agrarraum bereitgestellten Mittel genügen weder für eine Trendumkehr noch um weitere Biodiversitätsverluste stoppen zu können. Das gilt insbesondere für die Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen und Biotoptypen des Grünlandes.
Der Schutz des Steinkauzes erfordert die arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden und Naturschutzvereinigungen. Daran fehlt es nicht selten deshalb, weil Politik und Wirtschaft von den Personen in den Naturschutzbehörden bisweilen anderes oder gegenteiliges erwarten als den Schutz von Natur und Landschaft, diesen Erwartungen nachgegeben oder einfach „von oben“ anders entschieden wird. Das zeigt sich beispielsweise in Defiziten bei der Anwendung naturschutz- und artenschutzrechtlicher Vorschriften wie im Projektgebiet vielfach belegt werden kann. Umso wichtiger ist es, die verbleibenden Möglichkeiten zu erkennen und im Interesse der Sache zu nutzen. Dabei ist es von Vorteil, sich in die Lage des jeweils anderen hineinzuversetzen. Ein fachlicher Austausch zwischen Naturschutzbehörden und -vereinigungen sollte unter allen Umständen gewährleistet sein und Verbindungen nicht abgebrochen werden. In dieser Hinsicht ist die Zusammenarbeit verbesserungsbedürftig. Das setzt allerdings eine wechselseitige Bereitschaft zur Zusammenarbeit voraus.
Bemühungen zum Schutz des Steinkauzes gibt es im Projektgebiet der EGE seit den 1970er Jahren. Diese Bemühungen gehen teilweise auf die Nominierung des Steinkauzes zum Vogel des Jahres 1972 zurück; der zweiten Vogelart in der 1970 vom damaligen Deutschen Bund für Vogelschutz (DBV) begonnenen Reihe dieser Nominierungen. Seitdem wurden in diesem Raum systematisch Steinkauzvorkommen erfasst, in geeigneten Lebensräumen Steinkauzniströhren nach dem 1969 von Ludwig Schwarzenberg (1913-2001) entwickelten Modell angebracht und die noch vor Einführung der naturschutzrechtlichen Verbandsbeteiligung damals der Gesellschaft Rheinischer Ornithologen (GRO) in Flurbereinigungsverfahren gewährten Mitwirkungsrechte genutzt, um die Zerstörung von Steinkauzhabitaten in diesen Verfahren abzuwehren (Breuer 1983).
An die in diesem Zusammenhang gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen knüpfte das Steinkauzprojekt der 1990 in diesem Raum als Nachfolgeorganisation der Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AzWU) gegründeten Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) - nicht zuletzt auch personell - an. Seitdem bemüht sich die EGE, die für Steinkäuze bestehenden Gefährdungs- und Verlustursachen zu erkennen und zu begrenzen. Wenngleich der vorliegende Beitrag in der Hauptsache lediglich den Bestand und den Schutz des Steinkauzes in der letzten Dekade betrachtet, stehen diese Bemühungen in dem Kontext eines über ein halbes Jahrhundert lang betriebenen Steinkauzschutzes.
Die Herausforderungen sind heute keinesfalls geringer als damals. Die Gefährdung von Steinkauzlebensräumen hält an, wenngleich sich die rechtlichen Bedingungen des Steinkauzschutzes (allerdings hinsichtlich des Schutzes von Streuobstbeständen am wenigsten in NRW) verbessert haben. Die im Steinkauzschutz verfolgten Strategien und angewandten Methoden sind keine prinzipiell anderen als zu Beginn des Steinkauzschutzes. Die Aufwendungen sind aber ungleich höher als damals. Beispielsweise umfasst in der EGE das Steinkauzmonitoring, die Bereitstellung und Wartung von Nisthilfen, die Pflege von Obstbäumen, die Öffentlichkeitsarbeit und die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten an Planungen in den Kreisen Düren und Euskirchen jährlich etwa 3.000 Arbeitsstunden und eine Fahrleistung von 8.000 km. Zu diesen Bemühungen zählen:
Seit 2010 umfasst das jährliche Bestandsmonitoring im Kreis Düren die von zwei Personen durchgeführte Erfassung von Steinkauzvorkommen in der Zeit von Ende Februar bis Mitte April mit dem Einsatz von Klangattrappen entsprechend dem Methodenhandbuch von Südbeck et al. 2005. In bekannten Revieren beschränkt sich das Verhören bei Erfolg auf einen einmaligen Einsatz. An potentiellen Standorten mit bisher fehlendem Nachweis einer Besiedlung erfolgt ein mindestens zweimaliges Verhören. Diese Vorgehensweise entspricht den in diesem Gebiet in den Jahren 1991 und 2001 von Wilhelm Bergerhausen vorgenommenen Erfassungen. Sie wurde im Interesse der Vergleichbarkeit nach dessen Tod im Jahr 2006 beibehalten. Aufgrund des Umstandes, dass auf das Abspielen der Klangattrappe nicht unbedingt alle Steinkäuze antworten, kann vom Ergebnis nicht zuverlässig auf eine Nichtbesiedlung geschlossen werden. Im Kreis Euskirchen beschränkt sich die Frühjahrserfassung seit dem Jahr 2011 auf Kontrollen der Steinkauznisthilfen ab März. In beiden Kreisen werden alle Nisthilfen von April bis Juli kontrolliert und möglichst alle Jungvögel beringt (Abb. 13). Beringt werden auch die bei den Kontrollen angetroffenen unberingten Altvögel; die Ringdaten beringter Altkäuze werden registriert. Alle Beringungsdaten werden der Vogelwarte Helgoland gemeldet.
Eine Darstellung der in den letzten Jahrzehnten in diesem Zusammenhang gewonnenen Daten beispielsweise über Wiederfunde sowie Zu- und Abwanderung von Individuen (z. B. nach oder aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien, den Niederlanden) würde den Rahmen dieses Beitrages übersteigen; sie soll einem späteren Beitrag vorbehalten bleiben. Die Winterkontrollen der Nisthilfen erwiesen sich zur Bestandserfassung als wenig effizient und wurden deswegen reduziert. Im Winter verlagern sich die Revierzentren teilweise in den Bereich der Siedlungen oder in landwirtschaftliche Gebäude.
Der Steinkauzbestand ist in NRW im hohen Maße von künstlichen Nisthilfen abhängig; das gilt um nichts weniger im Projektgebiet. Im Jahr 2010 hingen dort 452, im Jahr 2016 536 solcher Nisthilfen (Franke & Jöb- ges 2018b). Heute sind es mehr als 600. Darin finden 95 % der bekannten Bruten statt. In NRW liegt der Anteil der Bruten in Nisthilfen bei ca. 45 % (Franke & Jöbges 2018b).
Die Nisthilfen werden mit Zustimmung der Grundeigentümer nach Möglichkeit auf einem Ast angebracht, so dass von dort aus nicht flügge Jungvögel in die schützende Nisthilfe zurückkehren können. Die meisten Nisthilfen haben einen Marderschutz, der allerdings wie Mardernachweise belegen keinen absoluten Schutz gewährleistet und Wiesel nicht abhält. Metallmanschetten um die Baumstämme hindern Marder zwar am Heraufklettern, allerdings auch noch nicht flugfähige auf den Boden gelangte Steinkäuze. Zudem können die Metallmanschetten die Bäume schädigen. Daher werden diese in der Regel nicht verwendet. Die Nisthilfen werden entweder von Mitarbeitern der EGE oder nach Maßgabe der EGE von Personen in sozialen Einrichtungen gefertigt. Eine seitliche Öffnung erleichtert die Reinigung und vermindert Störungen bei der Beringung. Die Nisthilfen werden von der EGE im Herbst/Winter gewartet, repariert, ausgetauscht oder ggf. umgehängt. Dabei werden auch Hinterlassenschaften anderer Nistkastenbewohner, z.B. Mäuse, Stare, Meisen, Hornissen, Wespen, entfernt. Allein für Wartung, Reparatur, Austausch und Neubau von Nisthilfen wendet die EGE jährlich 525 Stunden auf.
Zum Schutz des Steinkauzes bedarf es der Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Lebensräumen. Es sollen nach Möglichkeit Bedingungen erreicht werden, die die Abhängigkeit des Steinkauzes von künstlichen Nisthilfen vermindern. Zu den Leistungen der EGE zählen die Pflanzung und Pflege von Obstbäumen, die Sicherung der Bäume vor Verbiss sowie Bemühungen zur Etablierung einer steinkauzgerechten Grünlandbe- weidung z. B. in den Festsetzungen der Landschaftspläne, mit der Einzäunung von Grünland und der Vermittlung geeigneter Bewirtschafter (Abb. 14). Im Kreis Euskirchen hat die EGE auf diese Weise die Bewei- dung von zuvor als Mähgrünland genutzten Flächen von annähernd 22 ha erreicht. Für Mähgrünland wurde in den Landschaftsplänen des Kreises Düren die Vorverlagerung der Grünlandmahd erreicht.
In dem Zeitraum von 2011 bis 2020 haben Mitarbeiter der EGE allein im Kreis Euskirchen ca. 1.250mal Obstbäume geschnitten mit einem durchschnittlichen Aufwand von 2 Arbeitsstunden je Baum. Das entspricht 250 Stunden pro Jahr. Die hierfür notwendige Qualifizierung haben die Mitarbeiter eigens erworben. Eine Neubegründung von Streuobstbeständen erreicht die EGE nur in einem geringen Umfang. Als Alternative zu pflegeaufwändigen Obstbaumpflanzungen empfiehlt die EGE die Pflanzung von einzelnen Laubbäumen wie Eiche und Linde auf Grünland, die sich für die Befestigung einer Röhre frühzeitig eignen und langfristig natürliche Höhlen ausbilden können und insoweit die Rolle von Obstbäumen und Nisthilfen ergänzen oder ersetzen.
Die bisherigen Anstrengungen aller Akteure im Streuobstwiesenschutz wiegen die Lebensraumverluste im Projektgebiet bei weitem nicht auf. Die Perspektive dieses Lebensraumtyps ist auch im Projektgebiet, wie von Dierichs & Weddeling (2018) für den benachbarten Rhein-SiegKreis beschrieben, dramatisch negativ. Vergleichsweise leicht ist es hingegen, Weidetierhalter vom Einsatz im Handel erhältlicher Vorrichtungen zu überzeugen, welche Steinkäuzen ein Herausklettern ermöglichen und sie so vor dem Ertrinken in Viehtränken schützen.
Die EGE betreibt eine systematische Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasst neben allgemeinen und projektgebietsbezogenen Informationen auf der Website der EGE
den Einsatz weiterer Werbeträger wie das EGE-Kinderbuch „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“ und Adventkalender zum Steinkauzschutz (beides seit 2015).
Außerordentlich intensiv beteiligt sich die EGE, teils in Verbindung mit den Kreisgruppen von BUND und NABU, an den Zulassungsverfahren für Eingriffe (z. B. landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich, Neu- und Ausbau von Straßen) sowie an den Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die Bedeutung der Entscheidungen über diese Projekte und Pläne für die Zukunft der örtlich betroffenen Steinkauzvorkommen kann kaum überschätzt werden. Als mindestens ebenso wichtig hat sich die Beteiligung an der Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne erwiesen. Das zeigt sich in der deutlichen Zunahme des Flächenanteils naturschutzrechtlich besonders geschützter Gebiete, in denen Steinkauzvorkommen tendenziell besser geschützt sind als außerhalb dieser Gebiete. Die EGE stellte für diese Planungen die Ergebnisse des Steinkauzmonitorings zur Verfügung, drängt auf die Unterschutzstellung von Steinkauzhabitaten und die rechtliche Verankerung von entsprechenden Geboten und Verboten, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Steinkäuze werden veterinärmedizinisch versorgt, schwache Jungvögel den von der EGE gehaltenen Ammenkäuzen anvertraut und im Erfolgsfall wieder in die Freiheit entlassen (Abb. 16). Die veterinärmedizinische Versorgung erfolgt in der „Vogelpflegestation Kirchwald“ bei Mayen sowie in der „Bergischen Greifvogelhilfe“ in Rösrath bei Köln. Zum Pool der auf diese Weise rehabilitierten Steinkäuze zählen die 39 Individuen, mit denen die EGE in den Jahren 2016 bis 2019 das Steinkauz-Wiederansiedlungsprojekt des Landschafts-Fördervereins „Nuthe- Nieplitz-Niederung e. V.“ in Brandenburg unterstützt hat. (www.wild- vogel-pflegestation-kirchwald.org/, www.bergischegreifvogelhilfe.de/ue- ber-uns/, www.naturpark-nuthe-nie- plitz.de/naturparkverein/)
Die EGE hat in den letzten Jahren ihr Steinkauzprojekt in den Rhein-ErftKreis (hauptverantwortlich ist Stefanie Taube) und - in Kooperation mit dem NABU-Bonn - in den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (für die EGE ist Peter Josef Müller hauptverantwortlich) ausgedehnt. Die EGE möchte auf diese Weise zu einer Stabilisierung des Steinkauzbestandes in diesen beiden Nachbarkreisen beitragen. Auch dort steigt dank der Schutzmaßnahmen die Zahl der besetzten Reviere und erfolgreichen Bruten.
In den Kreisen Düren und Euskirchen ist der Rückgang des Steinkauzbestandes seit 2010 nicht nur gestoppt, sondern eine deutliche Trendumkehr erreicht worden. Gleichwohl sind viele Steinkauzhabitate weiterhin akut bedroht. Hauptgefährdungsursachen sind der Verlust von Streuobstwiesen infolge der Ausweitung von Siedlungsflächen, der Aus- und Neubau von Straßen und eine intensive landwirtschaftliche Nutzung selbst in Schutzgebieten. Der Schutz des Steinkauzes erfordert insbesondere die Sicherung und Ergänzung des baumbestandenen Grünlandes und die Beachtung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Vorschriften. Angesichts dieser Lage sind die fortgesetzten Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf dem Gebiet des Streuobstwiesenschutzes unentschuldbar.
Eine besondere Verantwortung für den Schutz des Steinkauzes im Projektgebiet tragen die Städte und Gemeinden in der Bauleitplanung. Gerade hier bedarf es der kontinuierlichen Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen, die aber dort schon deshalb schwerfällt, weil das Bauplanungsrecht kompliziert ist und der Naturschutz in den Städten und Gemeinden auf ein Geflecht von naturschutzkritischen Einzel- und Gruppeninteressen stößt, in welchem sich die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur schwer durchsetzen. Der Schutz des Steinkauzes hängt dort von dem Mehrheitswillen der Städte und Gemeinden und der Kontroll- und Konfliktbereitschaft der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Behörden ab. Daran mangelt es.
Der Schutz des Steinkauzes erfordert deshalb nach wie vor die permanente Aufmerksamkeit, Konfliktfähigkeit und -bereitschaft von Naturschutzvereinigungen - umso mehr, wo es an der auch in den Kreisen Düren und Euskirchen dringend gebotenen rollenverteilten Zusammenarbeit von Naturschutzbehörden und -vereinigungen fehlt. Die Zukunft des Steinkauzes im Projektgebiet hängt insofern - 50 Jahre nach der Nominierung des Steinkauzes zum Vogel des Jahres 1972 und 100 Jahre nach der erstmaligen Verankerung des Naturschutzes in Deutschland als Staatsaufgabe - im hohen Maße von dem Leistungsvermögen ehrenamtlich tätiger Personen ab. Ein Erfolg kommt nicht von Ungefähr, sondern muss immer wieder Politik, Wirtschaft und Kommunen abgerungen werden. Dafür braucht es Idealisten, die nicht für Beförderungen und Brückentage leben, sondern für die Sache des Naturschutzes.
In den Kreisen Düren und Euskirchen im südwestlichen NRW besiedelt der Steinkauz in einem zusammenhängenden Gebiet von rund 1.000 km2 das mit Obstbäumen und anderen Laubbäumen bestandene Grünland in der Jülicher und Zülpicher Börde sowie der waldarmen hügeligen Lagen der angrenzenden Voreifel bis 420 m über NN. In diesem Gebiet lebten Mitte der 1970er Jahre schätzungsweise 450 Steinkauzpaare. Nach einem Rückgang auf nur noch 169 besiedelte Reviere im Jahr 2008 stieg der Bestand bis zum Jahr 2020 auf 394 besiedelte Reviere. Die Zahl der erfolgreichen Bruten mit beringten Jungen stieg in den vergangenen zehn Jahren von 120 auf 224.
Trotz dieser erreichten Trendumkehr sind viele Steinkauzreviere infolge wachsender Siedlungs- und Verkehrsflächen, des anhaltenden Verfalls von Obstbaumbeständen sowie der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung gefährdet. Problemverschärfend wirkt sich der Umstand aus, dass sich mehr als die Hälfte der besiedelten Reviere innerörtlich oder in der Peripherie der Ortschaften befindet, wo sich der Siedlungsbau und der Bau von Ortsumgehungen fortsetzt. Obgleich der Anteil besiedelter Reviere in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten mit 75 % hoch ist und sich die naturschutzrechtlichen Bedingungen verbessert haben, sind die Steinkauzvorkommen aufgrund von Beschränkungen und Vollzugsmängeln naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften sowie der rechtlichen Sonderstellung der Landwirtschaft nur bedingt geschützt.
Die Bemühungen der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) in diesem Gebiet umfassen neben einem jährlichen Bestandsmonitoring insbesondere die Bereitstellung von Nisthilfen, die Verbesserung und Pflege von Steinkauzhabitaten, Öffentlichkeitsarbeit und die systematische Wahrnehmung von Beteiligungsrechten in Zu- lassungs- und Aufstellungsverfahren für Projekte und Pläne. Hierfür wendet die EGE jährlich etwa 3.000 Arbeitsstunden auf. Die erreichte positive Bestandsentwicklung verdankt sich nicht zuletzt diesem Einsatz. In Nordrhein-Westfalen bedarf es für den Schutz des Steinkauzes dringend der Unterschutzstellung der verbliebenen Streuobstbestände „ohne Wenn und Aber“ sowie der Wiederaufbau- und Pflegeprogramme für mit Bäumen bestandenes Grünland und der Förderung der Weidetierwirtschaft. Hiervon würde nicht allein der Steinkauz, sondern die biologische Vielfalt des Agrarraumes insgesamt profitieren.
Breuer W, Dalbeck L, Müller PJ, Rita Edelburg-Müller R & Sie- hoff S: Population and conservation of the Little Owl Athene noctua Sco- poli 1769 in the North Rhine-West- phalian districts of Düren and Euskirchen from 2011 to 2020. Eulen-Rundblick 71: 4-19
In the districts of Düren and Euskirchen in south-western North Rhine-Westphalia, the Little Owl inhabits grassland with orchards and other deciduous trees in the Jülich and Zülpicher Börde as well as the poor- ly forested, hilly areas of the adjoin- ing pre-Eifel up to 420 m a.s.l. in a contiguous area of around 1,000 km2. An estimated 450 pairs of Little Owls lived in this area in the mid-1970s. After a decline to just 169 occupied territories in 2008, the number rose to 394 territories by 2020. The number of successful broods with ringed young rose in the past ten years from 120 to 224.
Despite this trend reversal, many Lit- tle Owl territories are endangered due to expanding settlement and traffic areas, the continuing degradation of orchards and the intensification of agriculture with the abandonment of grassland management. The problem is exacerbated by the fact that more than half of the occupied territories are located within or on the periph- ery of villages, where civil construc- tion and the planning of bypasses are continuing. Although the proportion of occupied territories in areas spe- cially protected under nature conservation law is as high as 75% and the conditions under nature conservation law have improved, the protection of Little Owl territories is limited due to restrictions and deficiencies in nature conservation and building planning regulations as well as the special legal position of agriculture.
The efforts of the Society for the Conservation of Owls e.V. (EGE) in this area include, in addition to annual population monitoring, in particular the provision of nest boxes, the im- provement and management of Little Owl habitats, public relations and the systematic exercise of participation rights in approval and installation procedures for projects and plans. The EGE spends around 3,000 hours a year on this. The positive population trend achieved is due not least to this com- mitment. In North Rhine-Westphalia, a crucial prerequisite for the protection of the Little Owl is the protection of the remaining orchards “without ifs and buts” as well as the reconstruction and management programs for grass- land with trees and the promotion of grazing animals. Not only the Little Owl would benefit from this, but the biological diversity of the agricultural area as a whole.
Dank zu sagen ist
Breuer W 1983: Naturschutz zwischen Flurbereinigung und Landwirtschaft. Erfahrungen der Projektgruppe „Landschaftsentwicklung in der Flurbereinigung“. Charadrius 3: 145-148
Breuer W 1998: Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen in der Flächennutzungsplanung am Beispiel von drei nordrhein-westfälischen Gemeinden. Natur und Landschaft 73(4): 175-180
Breuer W 2008: Der Steinkauz in der niederrheinischen Bucht und die Anwendung des Artenschutzrechts. Beitrag zum Fachverwaltungslehrgang der nordrhein-westfälischen und niedersächsischen Baureferendare in der Fachrichtung Landespflege am 23.01.2008 in Hannover, unveröffentlichtes Manuskript
Breuer W 2016a: Die Entwicklung naturschutzrechtlicher Bestimmungen in den letzten 40 Jahren im Hinblick auf den Eulenartenschutz. Eulen-Rundblick 66: 13-24
Breuer W 2016b: Eingriffsregelung. In: Riedel W, Lange H, Jedicke E & Reinke M: Landschaftsplanung. - 3. Neu bearb., aktualisierte Aufl. 536 S. Springer Spektrum
Dalbeck L & Hachtel M 1999: Habitatpräferenzen des Steinkauzes Athene noctua Scopoli 1769 im Kreis Düren im ortsnahen Grünland. Charadri- us 35: 100-115
Dierichs C & Weddeling K 2018: Streuobstwiesen: weiter auf dem absteigenden Ast? Bestandsentwicklung in vier Gemeinden im Rhein-SiegKreis zwischen 1990 und 2013. Natur in NRW 2/2018: 12-16
Dürener Nachrichten 2005: Ausgabe Nr. 16 vom 20.01.2005: S. 16 EGE Gesellschaft Zur Erhaltung Der Eulen 2005: Presseinformation 1/2005 Käuze, Hamster und die CDU in NRW. http://www.egeeulen.de/ files/presseinformation_01_2005.pdf Franke S & Jöbges M 2018a: Besondere Verantwortung. Der Steinkauz in NRW braucht unsere Hilfe. Naturschutz in NRW 1/2018: 4-6
Franke S & Jöbges M 2018b: Ergebnisse der Steinkauz-Bestandserfassung in NRW 2003-2016. Mitteilung an alle Steinkauzschützer in NRW vom 01.04.2018
Gemeinde Niederzier 2018: https://www.niederzier.de/wirtschaft-woh- nen/inhalt/flaechennutzungsplan.php
Gerlach B, Dröschmeister R, Langgemach T, Borkenhagen K, Busch M, Hauswirth M, Heinicke T, Kamp J, Karthäuser J, König C, Markones N, Prior N, Trautmann S, Wahl J & Sudfeldt C 2019: Vögel in Deutschland - Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster
Grüneberg C, Bauer H-G, Haupt H, Hüppop O, Ryslavy T, Südbeck P 2015: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67
Grüneberg C, Sudmann SR, Herhaus F, Herkenrath P, Jöbges MM, König H, Nottmeyer K, Schidelko K, Schmitz M, Schubert W, Stiels D & Weiss W (Nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) Hrsg. 2016: Rote Liste der Brutvogelarten NRW, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Charadri- us 52(1-2; 2017): 1-66
Jöbges MM & Franke 2018: Zum Vorkommen des Steinkauzes Athene noctua in Nordrhein-Westfalen mit Ausblick auf die Situation der Art in Deutschland. Eulen-Rundblick 68: 65-68
Kreis Düren 2018: https://www. kreis-dueren.de/aktuelles/index. php?pm=/aktuelles/presse/poli- tik/2018-12-20_Kreis_Dueren_will_ Einwohnerzahl_steigern.php
LANA Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz 2010: Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. www.bfn.de/fileadmin/BfN/recht/ Dokumente/Hinweise_LANA_unbe- stimmte_Rechtsbegriffe.pdf
Landtag NRW 2019: Drucksache 17/7057 vom 02.08.2019: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2748 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Norwich Rüsse, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6889: „Wann bringt die Landesregierung das gemäß § 42 LNatSchG vorgeschriebene landesweite Streuobstwiesenkataster zum Abschluss?“ LANUV Landesamt Für Natur, Umwelt Und Verbraucherschutz NRW 2015: https://www.lanuv.nrw. de/landesamt/veroeffentlichungen/ pressemitteilungen/details/1631-nrw- verliert-taeglich-wiesen-und-weiden LANUV Landesamt Für Natur, Umwelt Und Verbraucherschutz NRW (o. J.): Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW Code / Bezeichnung: NHK0 Streuobstbestände http://methoden.natur- schutzinformationen.nrw.de/metho- den/de/anleitung/NHK0 Lindner M 2020: Fakten zum Einsatz von Rodentiziden in Deutschland. Eulen-Rundblick 70: 45-53
MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW 2013: Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NRW Forschungsprojekt des MKULNV NRW Schlussbericht 05.02.2013
MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW 2007: Antwort auf eine Anfrage der EGE vom 23.10.2006 http://egeeulen.de/files/ mu_bergerhausen.pdf Müller PJ 2010: Der Steinkauz im Kreis Euskirchen. Eifeljahrbuch: 125130.
NRZ Neue Ruhr Zeitung Ausgabe vom 30.04.2020: https://www.nrz. de/region/niederrhein/bund-draengt- streuobstwiesen-in-nrw-unter-schutz- stellen-id229019871.html Siehoff D 2010: Der Steinkauz im Kreis Düren. Jahrbuch des Kreises Düren 2010: 113-118.
Statistisches Jahrbuch NRW 1987, 2001, 2018 und 2019 Südbeck P, Andretzke H, Fischer S, Gedeon k, Schikore t, Schröder K & Sudfeldt C (Hrsg.) 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell Zukunftsagentur Rheinisches Revier 2020: Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier 1.0. Hrsg. Zukunftsagentur Rheinisches Revier - IRR GmbH. https://www.rheinisches-revier.de/media/wsp_1-0_web.pdf
Dipl.-Ing. Wilhelm Breuer Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. Breitestr. 6 53902 Bad Münstereifel egeeulen@t-online.de
Dr. Lutz Dalbeck Auf der Kante 9 52396 Heimbach E-Mail l_dalbeck@yahoo.com
Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller Gartenstr. 2 53925 Kall peter-josef@gmx.de
Doris Siehoff Grüner Weg 5 b 52393 Hürtgenwald dorissie@gmx.de
Dieser Artikel stammt aus dem Eulen-Rundblick Nr. 71
Stand: 21.09.2021
Freitag 15.10.2021
Ab 16:00 Uhr Öffnung des Tagungsbüros
Ab 18:30 Uhr Abendessen
20:00 Uhr Dr. Andreas Schüring (Vortrag)
„Kobold der Nacht“
Ab 21:00 Uhr Eulenschützer-Stammtisch
Samstag 16.10.2021
09:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
09:15 Uhr: Fachvorträge
Moderation: Michael M. Jöbges
10:45 – 11:15 Uhr: Kaffeepause
11:15 Fachvorträge
Moderation: Dr. Mia-Lana Lührs
12:30 – 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 Fachvorträge
Moderation: Christiane Geidel
16:00 – 16:30 Uhr: Kaffeepause
16:30 Fachvorträge
Moderation: Dr. Jochen Wiesner
18:30 – 20:00 Uhr: Abendessen
20:00 Uhr: Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen)
Anschl. gemütliches Beisammensein
Sonntag 17.10.21
09:00 Uhr Abfahrt Bus-Exkursionen (an der Tagungsstätte)
Ende der Jahrestagung gegen 13:00 Uhr
von Martin Lindner
01.08.2021
Am 9. Juni 2020 urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) in einem Präzedenzfall über die Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten. Die Grüne Liga Sachsen e.V. und Naturschutz und Kunst - Leipziger Auwald e.V. hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig eingelegt wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Forsteinrichtungswerke und die Forstwirtschaftspläne der Stadt Leipzig in zwei Natura- 2000-Gebieten. Es ging um das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem mit 2.825 ha Fläche und das Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald mit 4.925 ha Fläche, wobei das gesamte FFH-Gebiet auch als Vogelschutzgebiet gemeldet ist.
Im Urteil wurde der Stadt Leipzig per einstweiliger Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen umfasst, bevor eine UVP vorliegt. Als Folge des Urteils des OVG darf die Stadt Leipzig also in den beiden Natura-2000-Gebieten, mit Ausnahme der Verkehrssicherung, keine Baumfällungen durchführen, bevor nicht eine UVP nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) durchgeführt wurde.
Laut OVG müssen die Naturschutzverbände an der UVP beteiligt werden und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten gegeben werden. Das OVG stellte fest, dass eine UVP klären muss, ob die Baumfällungen auf geschützte Arten und Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben. Das OVG verwarf die Begründung der Stadt Leipzig für das Unterlassen der gebotenen UVP, nämlich dass die massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe der Erhaltung des Gebiets dienen würden und daher von der Pflicht zur Durchführung einer UVP befreit wären.
Das OVG fordert auch die Beteiligung der Naturschutzverbände bereits in der Vorprüfung. Die Naturschutzverbände sollen ihren naturschutzfachlichen Sachverstand zu behördlichen Entscheidungen schon bei der Vorprüfung beisteuern können, weil sonst das Verfahrensstadium der Projekte oder Planungen bereits soweit fortgeschritten und verfestigt sein könnte, dass sich Behörden genötigt sehen können, ein an sich unzulässiges Vorhaben weiter zu verfolgen und verweist dazu auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Beteiligung beginne frühzeitig, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch offen sind und eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann.
Die UVP muss prüfen, ob ein Projekt mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets übereinstimmt und ob es einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Die UVP muss die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung von vornherein fundiert ausschließen können.
Dies ist ein rechtlicher Paradigmenwechsel im Umgang mit Natura-2000-Gebieten. Der in Deutschland gängigen Praxis, dass Forstverwaltungen auch in Schutzgebieten nach Gutdünken abholzen dürfen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. Der Schutz der Wälder war bislang oft nur auf dem Papier gegeben. Für Besucher dieser Waldflächen und vor allem auch für die Natur vor Ort war daher meist kein Unterschied zu nicht geschützten Bereichen erkennbar. So sollten im Leipziger Auwald z.B., wie auch überall sonst in Deutschland, alte Laubwaldbestände „gepflegt“ und „aufgelichtet“ werden, um die „Naturverjüngung zu fördern“. Eine Beschwerde gegen das Urteil ist ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte sich am 9. Oktober 2019 noch auf den Standpunkt gestellt, dass der streitige Forstwirtschaftsplan 2018 keiner UVP bedarf und war der Argumentation der Stadt Leipzig gefolgt. Übrigens entschied der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2018 in einem ganz ähnlich gelagerten Fall, dass Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen darf.
Bei Natura-2000-Gebieten handelt es sich um FFH-Gebiete ausgewiesen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und um Europäische Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie. Die Richtlinien für die Natura-2000-Gebiete wurden bereits 1998 im deutschen Naturschutzrecht juristisch verankert. In Natura-2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot und bei Eingriffen in Natura-2000-Gebieten muss zuvor eine UVP durchgeführt werden. Für im Gebiet vorkommende Populationen von Tier- und Pflanzenarten, welche die EU als von gemeinschaftlichem Interesse einstuft, ist ein günstiger Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung, weil bisher auch in Natura-2000-Gebieten Land- und Forstwirtschaft, bis auf wenige Ausnahmen, uneingeschränkt wirtschaften konnten, da die Behörden pauschal davon ausgehen, dass die sogenannte gute fachliche Praxis bzw. ordnungsgemäße Bewirtschaftung pauschal zulässig sind. Managementpläne existieren für die meisten Natura-2000-Gebiete noch nicht. So müssen Naturschutzbelange kaum berücksichtigt werden bei der Bewirtschaftung durch die Forstwirtschaft.
Der Zustand der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete müsste nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften hervorragend sein. Jedem Praktiker im Naturschutz ist aber bekannt, dass der Zustand auch in Natura-2000-Gebieten allgemein und auch im Wald eher durchwachsen, ja teils sogar schlecht, ist. Die Forstwirtschaft verhält sich, als hätte sie einen Freibrief zur Nutzung. Meine persönlichen Erfahrungen beziehen sich zwar auf NRW, aber Gespräche mit Naturschützern in ganz Deutschland und zahlreiche Veröffentlichungen lassen mich zum Schluss kommen, dass die Situation im übrigen Deutschland nicht besser ist, obwohl es natürlich in den 16 Bundesländern Unterschiede gibt. Die Missstände in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten betreffen gleichermaßen Klein- und Großprivatwald, Kommunalwald, Landeswald und Bundeswald.
In NRW sind Kahlschläge bis 2 ha auch in Natura-2000-Gebieten erlaubt. Es gibt FFH-Gebiete im Hochsauerlandkreis (HSK) in denen nach und nach fast alle Altbuchen gefällt wurden (bei den großen Wald-Natura-2000-Gebieten im HSK handelt es sich meist um Buchenwald) und nur noch in Randbereichen Altbuchenreihen bzw. Einzelbäume stehenblieben, so dass im Schutzgebiet fast nur noch junge Buchen stehen. Die den Wert des FFH-Gebiets bestimmenden Vogelarten sind dann bis auf ganz wenige Brutpaare der Arten Dohle und Hohltaube verschwunden. Es gibt daher im HSK FFH-Gebiete, die heute eigentlich ihren Wert und Schutzgrund verloren haben. Der ehrenamtliche Naturschutz hat schon erwogen, Anträge zu stellen, solchen FFH-Gebieten den Status FFH-Gebiet zu entziehen, um diesen Umstand öffentlich bekannt zu machen. In NRW ist nicht festgelegt wie viele Altbäume pro Hektar in Schutzgebieten mindestens stehen bleiben müssen, um Wert und Charakter zu erhalten. In NRW können Waldbesitzer sogar eine Waldnaturschutzförderung erhalten, wenn sie nur fünf Altbäume pro Hektar dauerhaft stehen lassen. In diesem Wald brütet natürlich kein Rauhfusskauz oder Sperlingskauz und auch fast keine der vorher wertgebenden Vogelarten.
Wiederaufforstungen oder Unterpflanzungen finden auch in Natura-2000-Gebieten in Deutschland teilweise mit gebietsfremden Baumarten wie Roteichen, Douglasien und Fichten statt, obwohl z.B. in NRW festgeschrieben ist, dass im Wald der Natura-2000-Gebiete bei Beständen standortfremder Baumarten die Wiederaufforstungen oder Unterpflanzungen mit standortgerechten Laubbäumen stattfinden muss. Fortpflanzungsstätten wie Horste und Großhöhlen dürfen laut Gesetz eigentlich nicht beschädigt oder zerstört werden. Allerdings gilt das Verbot für die forstwirtschaftliche Bodennutzung, d.h. die tägliche Wirtschaftsweise des Försters, nicht, wenn sie den Anforderungen an die gute fachliche Praxis entspricht und wenn sich durch die Bewirtschaftung der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert (§ 44 Abs. 4 BNatSchG). Es gibt ostdeutsche Bundesländer mit gesetzlich verankerten Horstschutzzonen, unabhängig vom Schutzstatus einer Fläche, dazu zählen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In allen vier Ländern haben Kranich, Schwarzstorch, Adlerarten und Wanderfalken Horstschutzzonen. Mecklenburg-Vorpommern listet zusätzlich den Baumfalken auf, Sachsen-Anhalt und Thüringen beziehen auch den Rotmilan in den Schutz ein, und Brandenburg den Uhu. In NRW gibt es Horstschutzzonen nur in Bereichen des Landeswaldes in Natura-2000-Gebieten per Dienstanweisung des Landes. In NRW gelten aktuell Horstschutzzonen von 100 m für Baumfalke, Habicht, Mäusebussard, Uhu und Kolkrabe und von 300 m für Schwarzstorch, Rotmilan und Schwarzmilan. Ein genereller Horstschutz besteht in Natura-2000-Gebieten in Deutschland nicht.
Ein Grund für den unbefriedigenden Zustand vieler Schutzgebiete in NRW ist meiner Erfahrung nach, dass die Unteren Naturschutzbehörden dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Nachfolgebetrieb der Landesforstverwaltung NRW) im Wald freie Hand lassen, ja sogar froh sind, sich nicht selbst um den Wald kümmern zu müssen. Häufig bekommt der ehrenamtliche Naturschutz nur bruchstückhaft oder nachträglich mit was in den Natura-2000-Gebieten geschieht. Die Lage im übrigen Deutschland dürfte ähnlich sein.
Natürlich ändert sich durch ein wegweisendes Urteil eines OVG nicht sofort die Arbeit der Forstwirtschaft. Ein solches Urteil muss deutschlandweit bekannt gemacht werden. Der ehrenamtliche Naturschutz muss die Forstwirtschaft und die Behörden, insbesondere die örtlichen Unteren Naturschutzbehörden und Forstbehörden, auf dieses Urteil hinweisen und für die Bewirtschaftung des Waldes in Natura-2000-Gebieten UVPs fordern für Forsteinrichtungswerke und Forstwirtschaftspläne. Falls es nicht zur Erstellung von UVPs kommt, muss der ehrenamtliche Naturschutz auch bereit sein, zu klagen. Die Einbeziehung der Naturschutzverbände dürfte die Lage in diesen Gebieten zumindest etwas verbessern. Es wird aber sicher noch mehrere Jahre dauern bis UVPs in Natura-2000-Gebieten in Deutschland auch wirklich durchgeführt werden.
Martin Lindner
E-Mail Kontakt mit dem Autor: martin.lindner@ageulen.de
Eulenschutz | |
---|---|
Breuer W. et al. | Bestand und Schutz des Steinkauzes Athene noctua Scopoli 1769 in den nordrhein-westfälischen Kreisen Düren und Euskirchen in den Jahren 2011 bis 2020 |
Kimmel O. | Ein Rückblick auf 48 Jahre mit dem Steinkauz Athene noctua „Vogel des Jahres 1972“ |
Grosse-Lengerich H. | Überraschungen bei der Steinkauzröhrenkontrolle (Athene noctua) in Münster (NRW) |
von Harxen R., Stroeken, P. | Der Steinkauz in den Niederlanden |
Schulte-Illingheim B., Lindner, M. | Eulenlöcher in Gebäudegiebeln – Bedeutung eines in Vergessenheit geratenen Elements der Baukultur |
Aichner D. | Brutplatzwahl und Bruten des Uhus Bubo bubo im niederbayerischen Hügelland und praktizierte Schutzmaßnahmen Supplement |
Wurm H., Paar J. | Nisthilfen für den Steinkauz im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland, Österreich) – ein erfolgreiches Artenschutzprojekt (siehe unten Videotip) |
Petzold, H., Raus, T. | Der Beginn der neueren Steinkauz-Forschung im mittleren Westfalen vor 50 Jahren (1968 – 1972) |
Aichner, D. | Zur Dismigration und Sterblichkeit bei Uhus Bubo bubo in Niederbayern |
Eulenbiologie | |
Kniprath, E. | Videobeobachtungen an einer Brut der Schleiereule Tyto alba in Otterwisch 2016 – Teil 3: Gelege und Bebrütung: Einige numerische Analysen |
Kniprath, E. | Videobeobachtungen an einer Brut der Schleiereule Tyto alba in Otterwisch 2016 – Teil 4: Schlupf der Nestlinge |
Kniprath, E. | Zur Anwesenheit der Elternvögel über Tag bei Bruten der Schleiereule Tyto alba |
Birrer, S. et al. | Eine Meta-Analyse zur Nahrung europäischer Eulen – ein Vergleich zwischen Arten und Regionen Referenzen |
Keil, H. | Überlebensrate und Dispersion im ersten Lebensjahr von Steinkäuzen Athene noctua im Landkreis Ludwigsburg |
Achtzehn, J. et al. | Die Uhus am Hildesheimer Dom im Jahr 2020 |
Harms, C. | Waldohreulen Asio otus ziehen stadtwärts – vermehrt Brutvorkommen im urbanen Bereich |
Kniprath, E. | Besser hören zuerst – Hypothese zur Evolution der Eulen |
Fabian, K. et al. | Temporäre Spezialisierung einer Waldohreule auf die Prädation von Fledermäusen im Trinitatisfriedhof Dresden-Johannstadt |
Schmitt, M., Wlodarz,M. | Was uns Schleiereulengewölle über die Kleinsäugerfauna am Auberg in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) sagen |
Wuntke, B., Goedecke, A. | Einige Daten zur Brutbestandssituation der Schleiereule |
Kurzmitteilungen | |
Brandt, A. | Kammmolch Triturus cristatus als Uhubeute |
Schneider, G. | Steinkauz (Athene noctua) löst eine Mehlschwalbenkolonie (Delichon urbicum) auf |
Schneider, G. | Schleiereulen-Brutausfall durch Rekordtemperaturen |
Kontrovers | |
Schmitt, M. | Das Apodemus-Problem – Replik |
Kniprath, E. | Wie gehen Schleiereulen Tyto alba mit der Hinterlassenschaft eines Brutversuchs von Dohlen Coloeus monedula um? |
Kniprath, E. | „Typisch Mann“ – auch bei Schleiereulenforschern? |
Kein Problem für eine Schleiereule
von Ernst Kniprath und Mario Scholz
22.04.2021
Höherer Schnee auf dem Boden, das ist für eine nahrungssuchende Schleiereule recht problematisch. Die Geräusche der unter dem Schnee lebenden Mäuse werden gedämpft. Dadurch sind sie nicht nur schwieriger zu hören, sondern auch zu lokalisieren.
Wenn nun starker Schneefall und ein außen hängender Brutkasten zusammenfallen, so hätten wir erwartet, dass die hier gelegentlich übertagende Schleiereule aufgeben würde. Sie hat aber nicht (Bildserie). (Man möge die Schieflage übersehen, ein Sturm hatte die Kamera in ihrer Position leicht verändert.)
Der Kasten hängt an der Kirchenaußenwand in Gera-Dorna/Thüringen, ist mit einer Videokamera bestückt und wird vom Zweitautor betreut. Die Bildserie stammt vom 9. Februar 2021, gegen 16:15 Uhr.
Abbildung 1: Der Eingang in den Kasten ist völlig zugeschneit
Abbildung 2: Die Schleiereule fliegt ihn dennoch zielsicher an, …
Abbildung 3: … nimmt Flügel und rechtes Bein zu Hilfe …
Abbildung 4: … bohrt sich durch die Schneewand …
Abbildung 6: … und ist sicher drin
Korrespondenz: ernst.kniprath@t-online.de