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Die 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage ist erschienen
05.12.2021
Wolfgang Scherzinger & Theo Mebs (2020); Kosmos-Verlag / Stuttgart: 416 S., 323 Fotos, 125 Graphiken, 59 Tabellen, 15 Karten.
Aus dem Schummer von Mythen und Märchen sind die Eulen in einem bisher nicht gekannten Maße ins Rampenlicht breiter Interessenskreise gerückt. Vom Kinderbuch bis zur Eulen-Show, von der Fachzeitschrift bis zur Welt-Eulen-Konferenz haben die Eulen ihr Außenseiter-Image abgestreift. Dank des wachsenden Engagements zum Schutz dieser ungewöhnlichen Vogelgruppe, dank langjähriger Beringung und neuer Telemetrie-Systeme, die jeden Ortswechsel selbst über Kontinente registrieren, mit Hilfe automatischer Kameras und Nachtsichtgeräte, die eine Beobachtung bei Dunkelheit ermöglichen, dank handlicher Aufnahmegeräte für bioakustische Feldarbeit und zunehmender Etablierung von Labors für genetische Analysen kam in wenigen Jahren eine Fülle wegweisender Forschungsergebnisse zur Veröffentlichung, die eine Überarbeitung und Aktualisierung der „Eulen Europas“ jedenfalls für gerechtfertigt und geraten machen.
Von besonderer Aussagekraft sind dabei Langzeitprojekte, die z. T. mehrere Jahrzehnte überspannen, wie ein kontinuierliches Monitoring regionaler Bestände, die systematische Beringung lokaler Brutpopulationen, oder die Fortschreibung von Genealogie und Populationsaufbau samt den mitunter komplexen Fortpflanzungsstrategien. Dabei erwies sich die Zusammenführung unterschiedlicher Disziplinen als besonders fruchtbar, da somit Beutewahl, Paarungssysteme, Bruterfolg und selbst Migrationen in eine Zusammenschau mit Lebensraum und Prädationsrisiko sowie den großräumigen, z. T. kontinentalen Fluktuationen von Beuteangebot und Witterung gestellt werden können. Gänzlich neu sind Kooperationen zwischen funktionaler Morphologie, Strömungs-Technik und Luftfahrtingenieuren, die in der Feinstruktur der Eulenfeder bis zum „lautlosen“ Eulenflug ein Modell für geräuscharme Flugkörper, Windkrafträder und Turbinen erkennen.
Diesen unübersehbaren Fortschritten steht die wachsende Gefährdung der Eulen gegenüber, wobei oft landschaftsweiter Lebensraumverlust an erster Stelle steht. Am auffälligsten in der Agrarlandschaft, durch stete Erweiterung der Feldeinheiten – unter rasantem Wegfall kleinräumiger Vielfalt und lebensraum-bestimmender Strukturen; durch zunehmenden Umbruch von Grünland und Aufgabe von Brachland. Wenn Wald-Lebensräume auch noch weniger massiv umgebaut erscheinen, so trifft die zunehmende Nutzung naturnaher Altbestände samt ihrer Vielfalt an Specht- und Baumhöhlen sowie deckungsreichen Einständen besonders die Höhlenbrüter. Völlig ungewiss sind die Folgen des Klimawandels für die künftige Entwicklung der Lebensräume und für die Verbreitung der Eulen, wie auch für Beuteangebot und Feinddruck. Im „Anthropozän“ wachsen auch die Unfallrisiken für Eulen in der freien Landschaft, an erster Stelle durch den Verkehr, durch das dichte Netz an Stromleitungen und die trügerischen Glaswände der Hausfassaden.
Gleichzeitig beweist das erfreuliche Engagement für unsere Eulen in allen Gesellschaftsschichten, dass die Hilfsmaßnahmen greifen: wie der nachhaltige Effekt von Wiederansiedungsprojekten bei Uhu, Habichtskauz und Steinkauz; die unübersehbaren Erfolge systematischer Nistkastenanbringung samt kontinuierlicher Betreuung, speziell für Steinkauz, Raufußkauz und Schleiereule; die Abschirmung sensibler Brutgebiete von Störungen, wie Geo-Caching, Klettersport oder Baumfällung. Die Eulen selbst zeigen uns, dass auch ganz unerwartete Entwicklungen möglich sind, wie der Zuzug des Uhus aus „einsamen Waldschluchten“ in die lärmende Großstadt! - Eulen brauchen Freunde – und die haben sie gefunden!
12.12.2021
Bekanntlich können Rauhfußkäuze Entfernungen von mehreren 100 Kilometern zurücklegen (SCHERZINGER & MEBS 2020: 406). Wanderungen über Distanzen von mehr als 1.000 km werden dagegen nur selten dokumentiert.
Am 24. Juni 2012 wurde im Hofoldinger Forst in Oberbayern ein junger Rauhfußkauz von mir (H. MEYER) beringt. Knapp acht Jahre später, am 18. März 2020 (genau 2.824 Tage später), wurde der Ring im südwestlichen Weißrussland (Oblast Brest) mit Hilfe eines Metalldetektors gefunden, 1.098 km nordöstlich (63° NO). Der Finder, Herr Vladislav Kislyak, meldete den Fund und schickte auf Nachfrage auch Belegfotos des Rings. Über das Schicksal des Vogels ist nichts bekannt; vermutlich war er umgekommen.
Der Fundort liegt etwas südlich der bekannten Brutverbreitung der Rauhfußkäuze in Weißrussland (SCHERZINGER & MEBS, l.c.). Um dorthin zu gelangen, muss der Kauz größere Gebiete außerhalb der geschlossenen Brutverbreitung durchquert haben, z.B. in Polen.
(Da nur der Ring gefunden wurde könnte er hypothetisch auch passiv an den Fundort gelangt sein, z.B. wenn der Kauz nach einem Zusammenstoß mit einem LKW oder als „blinder Passagier“ in einem LKW dorthin gefahren wurde. Dies erscheint aber extrem unwahrscheinlich).
Herzlichen Dank an Vladislav Kislyak für die Weitermeldung!
Helmut Meyer, Ismaning
(Literatur: SCHERZINGER & MEBS 2020: Die Eulen Europas.- kosmos)
von Wilhelm Breuer, Lutz Dalbeck, Peter Josef Müller, Rita Edelburg-Müller und Doris Siehoff
Der Steinkauz zählt in Deutschland zu den gefährdeten Brutvogelarten (Grüneberg et al. 2015). Der größte Teil des deutschen Brutbestandes (7.500 - 8.500 Reviere, Geriach et al. 2019) befindet sich mit rund 5.000 Paaren in Nordrhein-Westfalen (NRW) (Jöbges & Franke 2018, Franke & Jöbges 2018a). Daher hat dieses Bundesland für den Schutz dieser in Deutschland streng geschützten Art eine nationale Verantwortung. In NRW zählt der Steinkauz zu den gefährdeten Brutvogelarten (Grüneberg et al. 2016). Zwischen den Jahren 2003 und 2016 sank der Bestand in NRW um rund 800 Paare; das entspricht einem Verlust von 14 % (Franke & Jöbges 2018a).
Zu den Regionen NRWs, die vom Steinkauz noch in relativ hoher Dichte besiedelt werden, gehören die Kreise Düren und Euskirchen. Im Jahr 2020 ermittelte die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. (EGE) in diesem Gebiet 394 besiedelte Reviere (Abb. 1). Die EGE betreibt im Kreis Düren seit dem Jahr 1990 und im Kreis Euskirchen seit dem Jahr 2000 ein Projekt zum Schutz des Steinkauzes.
Hauptverantwortlich für dieses Projekt sind im Kreis Düren Doris Sie- hoff und im Kreis Euskirchen Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller. Das Projekt umfasst ein jährliches Bestandsmonitoring (einschließlich Beringung), das Anbringen und Warten von Nisthilfen, Verbesserung und Pflege von Steinkauzhabitaten, Öffentlichkeitsarbeit sowie das Wahrnehmen von Beteiligungsrechten in Zulassungsverfahren für Eingriffe und in Aufstellungsverfahren für Flächennutzungs-, Bebau- ungs- und Landschaftspläne.
Die Bestandsentwicklung des Steinkauzes in den Jahren 2011 bis 2020 in diesem Gebiet, die hier bestehenden Gefährdungsursachen, die zum Schutz der Art unternommenen Bemühungen und die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erfahrungen sind Gegenstand des folgenden Beitrages.
Das Projektgebiet umfasst die beiden im Südwesten NRWs gelegenen Kreise Düren und Euskirchen (Abb. 1). Das Projektgebiet ist eine der von Menschen dicht besiedelten, stark erschlossenen und intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen Deutschlands mit einem überdurchschnittlich hohen Flächenverbrauch für Siedlungen, Wirtschaft und Verkehr. Hier besiedelt der Steinkauz mit Obstbäumen und anderen Laubbäumen bestandenes Grünland in der Jülicher und Zülpicher Börde in der Niederrheinischen Bucht sowie den hügeligen waldarmen Lagen der angrenzenden Voreifel bis 420 m über NN. Dieser Lebensraumtyp ist im Bereich der zahlreichen Börde- und Voreifeldörfer und an Hofstellen im Außenbereich vergleichsweise häufig und in weitaus geringerem Umfang in den Auen von Rur, Inde, Erft und an deren Zuflüssen sowie anderen siedlungsfernen Standorten noch fragmentarisch erhalten. Dieses vom Steinkauz besiedelte, nachfolgend als Projektgebiet bezeichnete Gebiet umfasst eine zusammenhängende Fläche von etwa 1.000 km2. Das entspricht ungefähr der Hälfte der Fläche der beiden Kreise. Eine Besonderheit stellen im Kreis Düren die Braunkohletagebaue Hambach und Inden dar. Etwas mehr als die Hälfte der 394 im Jahr 2020 besiedelten Reviere liegt in der Peripherie oder innerhalb von Ortschaften; die übrigen Reviere befinden sich in siedlungsfernen Bereichen (im Kreis Düren 48 %, im Kreis Euskirchen 54 %). Von den siedlungsfernen Revieren entfallen auf das Umfeld von Hofstellen im Kreis Düren ungefähr 20 % und im Kreis Euskirchen 10 %, auf die Fluss- und Bach- auen im Kreis Düren 10 % und im Kreis Euskirchen 30 %. Rund 70 % des Grünlandes in Steinkauzrevieren im Kreis Düren wird beweidet; im Kreis Euskirchen sind es noch mehr als 80 %. Dominierende Weidetiere sind Rinder, Pferde und Schafe. An das Projektgebiet schließen im Westen die Städteregion Aachen, im Nordwesten der Kreis Heinsberg, im Nordosten der Rhein-Kreis Neuss und im Osten der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis an. Auch diese Gebiete sind vom Steinkauz besiedelt.
Für die Mitte der 1970er Jahre schätzt die EGE den Steinkauzbestand im Gebiet der Kreise Düren und Euskirchen stichprobengestützt auf 450 Paare. Für das Jahr 1992 gibt sie 330 Paare an (Breuer 2008). Das entspricht einem Rückgang um 26,7 % bzw. von jährlich 1,5 %.
Im Kreis Düren ermittelte die EGE 1991/92 insgesamt 262 territoriale Steinkauzmännchen, davon 246 in oder um Ortschaften und 16 in Auen außerhalb von Siedlungen (Dal- beck & Hachtel 1999). Im Jahr 2001 war dort die Zahl auf 223 territoriale Männchen gesunken; das entspricht einem Rückgang von annähernd 15 % in zehn Jahren. Im Jahr 2010 stellte D. Siehoff nur noch in 52 % der im Jahr 1991 im Kreis Düren besiedelten Reviere Steinkäuze fest.
Franke & Jöbges (2018a) geben den Steinkauzbestand für das Gebiet des Kreises Düren bezogen auf das Jahr 2003 mit 150 und für das Gebiet des Kreises Euskirchen bezogen auf das Jahr 2000 mit 40 Revieren an, so dass man für die Zeit um das Jahr 2000 von einem Bestand von insgesamt knapp 200 Revieren für die beiden Kreise ausgehen kann. Im Jahr 2008 wurden im Projektgebiet nur noch 169 besiedelte Reviere festgestellt. Erst ab dem Jahr 2010 lag die Anzahl der besiedelten Reviere im Projektgebiet wieder über 200 (Tab. 1).
Im Zeitraum 2011 bis 2020 stieg die Zahl der besiedelten Reviere signifikant um 66 % von 237 auf 394 (Abb. 2; Spearman r = 0,952; p <0,001; n = 10), die Zahl der Bruten mit beringten Jungvögeln um 87 % von 120 auf 224 (Spearman r = 0,915; p <0,001; n = 10) und die Zahl der Jungvögel dieser Bruten um mehr als 100 % von 387 auf 772 (Spearman r = 0,818; p = 0,004; n = 10). Im Jahr 2019 wurde die bisher höchste Zahl Jungvögel registriert, nämlich 884 Individuen; das ist gegenüber 2011 ein Zuwachs um mehr als 128 % (Tab. 2 und 3). Zu den Bruten mit beringten Jungen kommen weitere erfolgreiche Bruten mit unbekannter Jungenzahl hinzu, bei denen Brutplätze oder Jungvögel nicht ermittelt oder erreicht werden konnten. Zum Vergleich: Den Bestandszahlen von Franke & Jöbges (2018a) zufolge nahm der Steinkauzbestand zwischen den Jahren 2010 und 2016 in den an das Projektgebiet nördlich angrenzenden Kreisen Heinsberg und Rhein-Kreis Neuss um 11,5 % und in NRW um 6,5 % ab. Im selben Zeitraum stieg im Projektgebiet der EGE der Bestand bezogen auf die Angaben in Tab. 2 um fast 60 %.
Jahr | 1975* | 1992* | um 2000 | 2008 | 2010 |
---|---|---|---|---|---|
Besiedelte Reviere | 450 | 330 | 200 | 169 | 205 |
* geschätzt
Tabelle 1: Bestand des Steinkauzes im Projektgebiet der EGE in den Jahren 1975, 1992, um das Jahr 2000 und in den Jahren 2008 und 2010.
Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Besiedelte Reviere | 237 | 251 | 238 | 245 | 287 | 329 | 324 | 337 | 352 | 394 |
Bruten mit beringten Jungen | 120 | 149 | 110 | 145 | 178 | 166 | 182 | 217 | 230 | 224 |
Beringte Jungvögel | 387 | 518 | 298 | 315 | 602 | 447 | 555 | 693 | 884 | 772 |
Jungvögel je Brut | 3,23 | 3,48 | 2,71 | 2,17 | 3,38 | 2,69 | 3,05 | 3,19 | 3,84 | 3,45 |
Tabelle 2: Bestandsentwicklung des Steinkauzes im Projektgebiet in den Jahren 2011 bis 2020.
Stadt/Gemeinde | Besiedelte Reviere 2011 | Besiedelte Reviere 2020 |
---|---|---|
Kreis Düren | ||
Aldenhoven² | 15 | 14 |
Düren | 7 | 13 |
Heimbach | 5 | 15 |
Hürtgenwald | 0 | 2 |
Inden¹ | 13 | 10 |
Jülich | 16 | 21 |
Kreuzau | 8 | 16 |
Langerwehe | 3 | 12 |
Linnich² | 28 | 21 |
Merzenich | 1 | 7 |
Nideggen | 12 | 27 |
Niederzier | 6 | 9 |
Nörvenich | 9 | 13 |
Titz | 16 | 21 |
Vettweiß | 9 | 19 |
Kreis Euskirchen | ||
Bad Münstereifel | 0 | 3 |
Euskirchen | 18 | 42 |
Kall | 1 | 5 |
Mechernich | 24 | 32 |
Weilerswist | 11 | 22 |
Zülpich | 35 | 70 |
Summe | 237 | 394 |
¹ erhebliche Verluste von Steinkauzrevieren bedingt durch Tagebau
² Gemeinden mit augenfälligem Rückgang der Weidetierhaltung
Tabelle 3: Anzahl vom Steinkauz besiedelter Reviere in Kommunen der Kreise Düren und Euskirchen bzw. im Projektgebiet der EGE in den Jahren 2011 und 2020.
Auch wenn der Rückgang des Steinkauzbestandes in den Kreisen Düren und Euskirchen spätestens seit 2010 nicht nur gestoppt, sondern eine deutliche Trendumkehr erreicht wurde, sind die verbliebenen Steinkauzhabitate weiterhin bedroht. Die Hauptursachen sind quantitative und qualitative Habitatverluste insbesondere infolge wachsender Siedlungs- und Verkehrsflächen, des anhaltenden Verfalls von Obstbaumbeständen sowie der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung (vor allem -beweidung):
Der Siedlungsbau, der im hohen Maße für den nach 1975 eingetretenen Rückgang des Steinkauzbestandes verantwortlich ist, setzt sich im Projektgebiet ungebremst in der Peripherie der Ortschaften fort (Abb. 3, Abb. 4 & 5). Hier befindet sich ungefähr die Hälfte der im Jahr 2020 ermittelten 394 Steinkauzreviere. Die Bedrohungslage kennzeichnet beispielhaft die 2018 vom Landrat des Kreises Düren gestartete „Wachstumsinitiative“ für den Kreis Düren, welche die Steigerung der Einwohnerzahl dieses Kreises von 270.000 auf 300.000 bis zum Jahr 2025 zum Ziel hat. Einer Erhebung der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden zufolge steht dort eine Fläche für zusätzliche 66.000 Einwohner zur Verfügung (Kreis Düren 2018). Die damit verbundenen Herausforderungen zeigen sich beispielhaft im Vorentwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier im Kreis Düren: Der Plan sieht 71 ha neue Wohnbauflächen und 30 ha neue gewerbliche Bauflächen vor (Gemeinde Niederzier 2018). Das sind 1,6 % des Gemeindegebietes. Davon sind fünf von neun im Jahr 2020 besiedelten Steinkauzrevieren betroffen.
Steinkauzhabitate im Umfeld von landwirtschaftlichen Betrieben im Außenbereich sind von dort baurechtlich privilegierten Bauvorhaben bedroht. Bis in die jüngste Vergangenheit sind Steinkauzvorkommen für solche Bauvorhaben trotz der auf diese Vorhaben anzuwendenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote zerstört oder erheblich beeinträchtigt worden, teils auch in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten.
Abbildungen 4 und 5: Hambach - ein Dorf im Projektgebiet der EGE, links im Mai 1975. Damals lebten dort zehn Steinkauzpaare in den Streuobstbeständen rund um den Ort. Die rechte Aufnahme zeigt dieselbe Situation 40 Jahre später im März 2014. Das neueste Baugebiet grenzt unvermittelt an den Außenbereich. Die im Bebauungsplan festgesetzte Eingrünung des neuen Baugebiets steht nur auf dem Papier. Statt wie verlangt Bäume und Büsche zu pflanzen, haben die Hausbesitzer an der Grenze zum Außenbereich Mauern und hohe Zäune errichtet. Zweien der drei am Ort verbliebenen Steinkauzreviere droht die Bebauung, sollten sich die Überlegungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes durchsetzen (Fotos: W. Breuer)
Im Projektgebiet ist eine Vielzahl von Straßen und Ortsumfahrungen im Bau oder geplant, die Brut- und Nahrungshabitate von Steinkäuzen zerstören, optisch oder akustisch beeinträchtigen oder durchschneiden. Im 1.000 m Abstand sind hiervon schätzungsweise fünf Prozent der Steinkauzreviere im Projektgebiet betroffen. Mit den Straßen geht eine Erhöhung der Kollisionsgefahr für Steinkäuze einher. Je nach Lage kann sich das Tötungsrisiko signifikant erhöhen, weil auf ausgebauten Straßen und Ortsumgehungen der Kraftfahrzeugverkehr höhere Geschwindigkeiten erreicht.
Das Potential von Vorkehrungen zur Vermeidung von Kollisionen sollte nicht überschätzt werden. Das gilt auch für straßenbegleitende Anpflanzungen, die Käuze von einem Überfliegen von Straßen auf der Höhe des Verkehrs abhalten sollen. Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen ist unbelegt. Die Bepflanzungen benötigen Jahre, um eine mögliche Wirksamkeit entfalten zu können. Zudem ist eine Wirksamkeit im Winterhalbjahr und nach Pflegemaßnahmen wie „Auf- den-Stock-setzen“ vermindert. Ohnehin bleiben im Bereich von Zuwegungen Durchlässe mit einem hohen Kollisionsrisiko. Am ehesten könnte ein Streckenverlauf im Einschnitt das Kollisionsrisiko mindern. Allerdings bleibt die Gefahr, dass entlang der Fahrbahn attraktive Nahrungshabitate mit einem entsprechend erhöhten Tötungsrisiko entstehen. Geschwindigkeitsbegrenzungen dürften kaum durchsetzbar sein; ohne eine Kontrolle werden diese ohnehin kaum beachtet.
Die EGE registrierte beispielsweise in der Brutzeit des Jahres 2020 im Abstand weniger Wochen zwei mit Kraftfahrzeugen kollidierte Steinkauzweibchen auf einem kurzen Streckenabschnitt einer Bundesstraße in Ortsnähe; eines der beiden Weibchen in einer Tempo-50-Zone (Abb. 6). Die Jungvögel an dem der Unglücksstelle nächstgelegenen Brutplatz wurden später tot aufgefunden. Wie in diesem Fall dürfte der Verlust von Altvögeln im Straßenverkehr die Ursache für eine Reihe gescheiterter Bruten sein.
Das Netz der Bundesautobahnen, Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Gebiet der Kreise Düren und Euskirchen umfasst rund 4.900 km. Das entspricht einer Straßenlänge von 2,24 km je km2. Das Kollisionsrisiko steigt nicht nur mit der Länge des Straßennetzes, sondern auch mit dem Bestand an Kraftfahrzeugen. Im Kreis Düren beispielsweise stieg der Pkw-Bestand zwischen 1987 und 2018 um 45 %, der Lkw-Bestand um mehr als 80 % (Statistisches Jahrbuch NRW 1987 und 2018).
In den Kreisen Düren und Euskirchen sank im Zeitraum von 2001 bis 2019 die Zahl der Rinderhaltungen um 50 % von 1.227 auf 639, die Zahl der Rinder um 20 % von 61.055 auf 48.889, die der Milchkühe um 42 % von 20.822 auf 12.036. (Statistisches JahrbuchNRW 2001 und 2019). Erfahrungsgemäß wird ein großer Teil der verbliebenen Rinderbestände ohne Weidegang gehalten, und in vielen Dörfern gibt es überhaupt keine Rinder mehr. Diese Entwicklung geht mit der Aufgabe der Beweidung zugunsten von Mähgrünland einher, bis zum Inkrafttreten des Grünlandumbruchverbots im Jahr 2011 auch mit einem Verlust von Grünland.
Beweidetes Grünland ist für Steinkäuze jedoch ein wesentlich attraktiveres Nahrungshabitat, weil es nach den Erfahrungen der EGE anders als Mähgrünland aufgrund des niedrigeren Bewuchses kontinuierlich bessere Jagdbedingungen bietet. Bei einer nicht zeitgerechten Mahd von Grünland kommt es häufig zu Nahrungsengpässen, weil Nahrungstiere im hohen Aufwuchs schwer erreichbar sind (Abb. 7, Abb. 8). Infolgedessen werden Bruten aufgegeben und Jungvögel verhungern. Der starke Bestandsrückgang des Steinkauzes im Norden des Kreises Düren steht möglicherweise mit der Aufgabe der Beweidung im Zusammenhang. So registrierte die EGE im Bereich der Topografischen Karte (1:25.000) 5003 Linnich im Jahr 2001 noch 71 territoriale Steinkauzmännchen (davon allein in dem Dorf Ederen 14). Im selben Gebiet wurden im Jahr 2020 nur noch 34 besiedelte Reviere festgestellt (in Ederen vier). Die Aufgabe der Beweidung ist in den Dörfern des Nordkreises im Gebiet der Stadt Linnich augenfällig. Zudem schreitet aufgrund wachsender Bewirtschaftungsintensität die biologische Verarmung des Grünlandes mit dramatischen Folgen für Anzahl und Menge der Nahrungstiere des Steinkauzes fort.
In NRW nahm die Dauergrünlandfläche zwischen 1977 und 2013 von 650.000 auf 400.000 ha ab (LANUV 2015). Das ist ein Rückgang um fast 40 %. Diese Entwicklung dürfte sich ähnlich auch im Projektgebiet vollzogen haben. Seit dem Jahr 2011 ist der Umbruch nur zulässig, wenn durch den Antragstellenden sichergestellt ist, dass die umgebrochene Fläche nach der Genehmigung vollständig innerhalb desselben Naturraums, in dem die umgebrochene Fläche liegt, durch neu angelegtes Dauergrünland ersetzt wird. Liegt die umgebrochene Fläche in einer Gemeinde, die an einen weiteren Naturraum grenzt, kann das neu anzulegende Dauergrünland auch in der angrenzenden Gemeinde des benachbarten Naturraums liegen. Es liegt auf der Hand, dass in dem einen wie in dem anderen Fall gar keine oder jedenfalls keine lagegerechte Wiederherstellung der vom Verlust betroffenen Steinkauzhabitate erreicht wird. Bestenfalls profitieren von der Neuanlage zufällig andere Steinkauzvorkommen. Die Neuanlage berücksichtigt lediglich die Flächengröße, aber nicht die eigentlichen qualitativen und funktionalen ökologischen Einbußen. Dabei ließe sich eine angemessene Kompensation mit der Anwendung der Eingriffsregelung erreichen, denn die Eingriffsregelung verlangt die bestmögliche Wiederherstellung der vom Eingriff betroffenen Funktionen und Werte der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes und nicht einfach, „irgendwo irgendetwas Schönes für Natur und Landschaft“ herzustellen (Breuer 2016b).
Sind vom Eingriff Steinkauzvorkommen betroffen, kann die Kompensation gerade nicht fernab der betroffenen Reviere erfolgen. Die Kompensationspraxis von Behörden und Gutachterbüros ist offenkundig von einem tiefen Unverständnis geprägt, sofern sie die Eingriffsregelung überhaupt auf den Grünlandumbruch anwenden.
Der Obstbaumbestand im Projektgebiet ist großenteils ungepflegt, überaltert, von Trocken- und Schälschäden gekennzeichnet oder von Misteln geschwächt. Nur ein geringer Teil ist jünger als 25 Jahre. Das Interesse an der Erhaltung und Vermehrung von Obstbäumen ist gering; die Pflege ist zumeist nicht gewährleistet. Häufig fehlt es den Bäumen an einem Verbissschutz. Schälschäden bringen die Bäume binnen weniger Jahre zum Absterben. Fehlt den Bäumen im Sommer das schattenspendende Laub, werden die Naturhöhlen und Nisthilfen aufgrund der unverminderten Sonneneinstrahlung vom Kauz gemieden bzw. unbrauchbar noch bevor die Bäume beseitigt werden oder umstürzen (Abb. 9, Abb. 10). Schälschäden treten insbesondere dort auf, wo Pferde das Grünland beweiden. Die Beweidung mit Pferden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Situation der Streuobstwiesen im Projektgebiet ist ähnlich ungünstig, wie von Dierichs & Weddeling (2018) für den benachbarten Rhein-Sieg-Kreis beschrieben. Allerdings ist die Wertschätzung der Streuobstbestände und ihrer Produkte in den letzten Jahren erkennbar gewachsen. So gibt es eine größere Nachfrage nach dem Saft und einen vermehrten Einsatz mobiler Saftpressen. Auch nimmt die Zahl der jährlich über die Biologischen Stationen bestellten Obstbäume zu (im Kreis Düren beispielsweise weit mehr als 200 junge Bäume). Das gewachsene Interesse am Kulturgut Obstbau zeigt sich auch am hohen Interesse an den angebotenen Fortbildungen zum Obst- baumwart, so dass inzwischen im gesamten Projektgebiet mit der Obstbaumpflege erfahrene Personen zur Verfügung stehen.
Neben der Kollisionsgefahr an Verkehrswegen sind Steinkäuze einer Reihe weiterer zivilisatorischer Tötungsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen beispielsweise Wasserbehälter wie offene Viehtränken und Regentonnen, in denen Steinkäuze ertrinken, sowie Kamine, in denen Steinkäuze umkommen entweder, weil sie hineinfallen oder gezielt darin nach einem Tagesversteck oder Brutplatz suchen. Kaminopfer dürften zumeist unentdeckt bleiben und ertrunkene Käuze kaum gemeldet werden, so dass mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden muss und die Verluste nicht unterschätzt werden sollten. Auch sind Sekundärvergiftungen von Steinkäuzen infolge des Einsatzes von Rodentiziden anzunehmen (vgl. Lindner 2020). Dafür sprechen Totfunde von Käuzen und eine vergiftete Hauskatze, die in einem Bereich mit ausgebrachtem Giftweizen regisriert wurden.
Steinkäuze sind vor den genannten Gefährdungsursachen insbesondere aus den folgenden Gründen nur bedingt geschützt:
Der Steinkauz gehört im Unterschied beispielsweise zu Uhu, Sumpfohreule, Raufuß- und Sperlingskauz nicht zu den Arten, zu deren Erhaltung Europäische Vogelschutzgebiete einzurichten sind. Insofern fehlt es an einer Unterschutzstellung der für die Art „zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete“ als Europäische Vogelschutzgebiete. In den im Projektgebiet bestehenden Europäischen Vogelschutzgebieten liegen allenfalls nur sehr wenige Steinkauzreviere; das gilt auch für die hier nach der FFH- Richtlinie zu schützenden Fauna-Flora-Habitat-Gebiete.
Gleichwohl befinden sich 75 % der 394 im Jahr 2020 besiedelten Steinkauzreviere in nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder nach dem Gesetz zum Schutz der Natur in NRW (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten. Einige wenige dieser Gebiete sind nur befristet, d. h. nur solange geschützt, bis die Gemeinde hier zulässigerweise Bebauungspläne aufstellt. Allerdings ist der Anteil Reviere in den besonders geschützten Bereichen im Kreis Euskirchen deutlich geringer als im Kreis Düren.
In den naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete, sieht man von den Fällen des o. g. befristeten Schutzes ab, nicht ohne weiteres möglich; der Schutz kann aber überwunden werden. Zudem sind bestimmte Vorhaben und Handlungen von den Verboten ausgenommen. So bleiben die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung und jede andere rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübte Nutzung in der bisherigen Art und in dem bisherigen Umfang unberührt. In den geschützten Bereichen ist jedoch die Umwandlung von Grünland in Acker und die Beseitigung von Bäumen nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnungen oder landschaftsplanerischer Festsetzungen regelmäßig untersagt.
Diese Bestimmungen gewährleisten jedoch weder einen Schutz vor einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, noch die Beibehaltung der Beweidung oder die Erhaltung, Pflege oder den Ersatz von Obstbäumen, weil die Grundeigentümer und Besitzer dazu nicht verpflichtet werden können. Hierfür müssten vielmehr Anreize geschaffen werden, habitaterhaltende und -verbessernde Maßnahmen durchzuführen oder zu dulden. Hierfür könnten beispielsweise Ersatzzahlungen aus der Eingriffsregelung verwandt werden. Fördermöglichkeiten bestehen für Landwirte z.B. im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Im Kreis Düren ist mit 28 Verträgen mit ca. 22,3 ha (Stand Dezember 2020) jedoch das Interesse an einer Förderung gering, so dass sich kreisweit und so auch in vielen dieser Schutzgebiete die Intensivierung oder Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung und ein schleichender Verlust von Obstbäumen fortsetzen.
Erfreulicherweise ist der Anteil von Steinkauzrevieren in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für die neuen Landschaftspläne in Zusammenarbeit mit der EGE Daten über Steinkauzvorkommen erhoben und einbezogen wurden und der Artenschutz stärker berücksichtigt wird als vor 30 Jahren. Sind beispielsweise im Gebiet des noch geltenden Landschaftsplanes Ruraue aus dem Jahr 1984 (Kreis Düren) zurzeit nur 56 % der im Jahr 2020 besiedelten Reviere geschützt, werden nach dem Vorentwurf für die Fortschreibung dieses Landschaftsplanes bis auf vier (nämlich zwei im Innenbereich der Dörfer und zwei Reviere, die nur befristet geschützt sind) zukünftig alle diese Reviere in solchen Bereichen liegen. Allerdings handelt es sich in vielen Fällen um kleine und Kleinstgebiete, die insofern durch Randeinflüsse und Nutzungsänderungen im Umfeld gefährdet sind.
In NRW sollten Streuobstwiesen wegen ihres Naturschutzwerts und des hier traditionell hohen aber rückläufigen Anteils gesetzlich geschützte Biotope sein. Tatsächlich zählen sie seit 2016 (wieder) zu den nach § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotopen. Ausgenommen sind allerdings Flächen von weniger als 2.500 m2 Größe und Bäume, die weniger als 50 m vom nächstgelegenen Wohn- oder Hofgebäude entfernt sind. Im Unterschied zu anderen Bundesländern mit einem bedeutenden Anteil an Streuobstwiesen tritt der gesetzliche Schutz in NRW aber erst in Kraft, wenn die Gesamtfläche dieser Streuobstbestände in NRW um mindestens fünf Prozent abgenommen hat. Ein solcher Rückgang ist bisher nicht belegt worden, weil die hierfür von ehrenamtlichen Helfern durchgeführte erforderliche Erfassung noch nicht abgeschlossen ist (Landtag NRW 2019); sie soll nach Angaben der nordrhein-westfälischen Umweltministerin spätestens Ende 2022 abgeschlossen sein (NRZ 2020). Erfasst werden nur Bestände, die nach der Definition für Streuobstbestände des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW mindestens neun hoch- bzw. mittelstämmige Obstbäume umfassen und eine Fläche von mindestens 1.500 m2 bedecken (LANUV o. J.). Kritiker haben Zweifel, ob diese Erfassung jemals fertiggestellt wird.
Über die Notwendigkeit einer konkretisierenden Rechtsverordnung zur Realisierung des gesetzlich vorgesehenen Streuobstwiesenschutzes sowie über die Festlegung eines Stichtages als Referenzpunkt für den fünfprozentigen Rückgang soll erst nach Abschluss der Kartierung entschieden werden (Landtag NRW 2019). Insofern ist der im Projektgebiet für den Steinkauz wichtigste Biotoptyp vier Jahre nach der Gesetzesänderung und möglicherweise auf Jahre hin trotz der dramatischen Bestandsentwicklung nicht nach § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt! Von der seit 1986 bestehenden bundesrechtlichen Möglichkeit, Streuobstbestände zu gesetzlich geschützten Gebieten zu erklären, hatte der nordrhein-westfälische Gesetzgeber erst 2005 Gebrauch gemacht, diesen Schutz aber bereits 2007 wieder aufgegeben.
Bei Bauvorhaben im Außenbereich (z. B. landwirtschaftliche Bauten und Straßen) ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung anzuwenden. Allerdings verlangt sie keine Prüfung von Standortalternativen. Untersagt sind nur solche Eingriffe, deren Folgen nicht kompensiert werden können und dies auch nur, soweit dem Schutz von Natur und Landschaft Vorrang vor dem Eingriffsinteresse zuerkannt wird. Der Vollzug der Eingriffsregelung bleibt zudem hinter ihren gesetzlichen Möglichkeiten zurück, beispielsweise, wenn die Eingriffsfolgen auf Biotoptypen verengt und auf diese Weise die Folgen für die biologische Vielfalt, wie etwa den Steinkauz, häufig nicht vollständig ermittelt werden und schon deshalb Art und Umfang der Kompensation in keinem rechten Verhältnis zum Schadensmaß stehen. Darüber hinaus wird den Maßnahmen oft eine Wirksamkeit zugesprochen, die sie bei realistischer Betrachtung nicht erreichen können. Vor allem aber erfolgt die Realisierung der Kompensationsmaßnahmen vielfach gar nicht, nur unvollständig, in modifizierter Form, unter Missachtung zeitlicher Fristen oder die Maßnahmen werden nicht dauerhaft erhalten, sofern entsprechende Kontrollen überhaupt stattfinden.
Die Ermittlung und die Kompensation von Eingriffsfolgen im Projektgebiet war und ist in vielen Fällen eher regelmäßig als ausnahmsweise beispielsweise mit folgenden Mängeln behaftet; diese gelten für artenschutzrechtlich veranlasste Maßnahmen (z. B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG, s. Abschnitt 4.2.3) entsprechend:
Positiv zu bewerten ist immerhin, dass Anpflanzungen ab 500 m2, die als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenverzeichnis nach § 34 Abs. 1 Satz 1 LNatSchG NRW zu erfassen sind, nach § 39 LNatSchG NRW gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile sind. Diese Bestimmung kann dazu beitragen, dass diese Anpflanzungen, beispielsweise solche mit Bedeutung für den Steinkauzschutz, eher auf Dauer erhalten bleiben oder nicht ersatzlos untergehen.
Der größte Teil des Flächenverbrauchs und insoweit auch von Brut- und Nahrungshabitaten des Steinkauzes vollzieht sich jedoch in der Bauleitplanung. Ausgerechnet dort besteht keine strikte Rechtspflicht zur Kompensation, vielmehr ist über die Bewältigung der Folgen der in Flächennutzungsplänen dargestellten und in Bebauungsplänen festgesetzten Eingriffe in der Abwägung nach § 1 a Baugesetzbuch (BauGB) zu entscheiden. Das Ausmaß der hierbei auftretenden Abwägungsmängel belegen beispielsweise die Untersuchungen der EGE im Projektgebiet: In drei nach 1993 aufgestellten Flächennutzungsplänen bereiteten Gemeinden im Kreis Düren die Habitate von etwa 23 % der ihnen bekannten 115 Steinkauzvorkommen für eine Bebauung vor, ohne den Anforderungen der Eingriffsregelung auch nur ansatzweise zu genügen (Breuer 1998).
Die Eingriffsregelung gilt allerdings längst nicht für alle Bebauungspläne und Bauvorhaben. Der Gesetzgeber hat nämlich den unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 BauGB sowie „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ (§ 13 a BauGB) dauerhaft und die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ (§ 13 b BauGB) befristet vom Ausgleichsgebot ausgenommen, wenn diese Pläne bestimmte Flächengrößen nicht überschreiten. Der Entwurf des „Baulandmobilisierungsgesetzes“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Stand 09.06.2020) sieht eine Verlängerung der Frist um weitere drei Jahre vor. Knapp die Hälfte der 394 im Projektgebiet im Jahr 2020 besiedelten Reviere liegt aber in diesen Bereichen. Einer Inanspruchnahme für Bebauungszwecke sind allerdings Grenzen gesetzt, wo es sich um naturschutzrechtlich besonders geschützte Gebiete handelt. Der Anteil von Revieren in solchen Bereichen ist, wie in Abschnitt 4.2.1 dargelegt, erfreulicherweise hoch.
Im Übrigen bleiben im Falle von Bebauungsplänen und bei Bauvorhaben die mit ihnen verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Steinkauzlebensräumen, sofern nicht zugleich artenschutzrechtliche Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verletzt werden, unbewältigt, d. h. unberücksichtigt und kompensationslos. Das gilt beispielsweise für die bloße Inanspruchnahme von Nahrungshabitaten, die nicht zugleich die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten des Steinkauzes zerstört oder beschädigt.
Zumal angesichts des beschränkten Anwendungsbereichs und der Vollzugsschwächen der Eingriffsregelung ist der Steinkauz umso mehr auf die Anwendung des besonderen Artenschutzrechts angewiesen, welches aber seinerseits eingeschränkt und mit Schwierigkeiten konfrontiert ist (Breuer 2016a):
Dass die Schädigungs- und Störungsverbote überhaupt für Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB gelten, verdankt sich der „Kleinen Artenschutzrechtsnovelle“ von 2007, die nach der ein Jahr zuvor erfolgten Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof notwendig geworden war, weil Deutschland das Artenschutzrecht stärker beschränkt hatte, als das Unionsrecht erlaubt.
Nach der ab 1998 von der EGE politisiert vorgetragenen Kritik an den Flächennutzungsplänen von Gemeinden im Projektgebiet der EGE (Breuer 1998) und insbesondere mit dem Bedeutungszuwachs des Artenschutzrechts nach der „Kleinen Artenschutznovelle“ des BNatSchG des Jahres 2007 ist die Aufmerksamkeit für den Schutz des Steinkauzes gewachsen. Heute wird der EGE nicht mehr wie im Januar 2005 von einem Bürgermeister unter Beifall des späteren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers vorgeworfen, sie verhindere mit „Phantomsteinkäuzen“ neue Wohngebiete (Dürener Nachrichten 2005 und EGE 2005). Allerdings haben einige Grundstückseigentümer am Steinkauz auf ihrem Eigentum kein Interesse mehr, seitdem die Ausweisung von Baugebieten an der Existenz von Steinkäuzen scheitern kann. Der EGE wird deshalb die Erlaubnis zum Aufhängen von Nisthilfen häufiger als früher versagt. Wo Baugebiete geplant oder erhofft werden, verschwinden bisweilen die Nisthilfen über Nacht und die Bäume dazu.
Dabei gelingt es längst nicht in allen Fällen, Steinkauzlebensräume vor Bebauung zu schützen (Abb. 12). Oft kann nur eine Kompensation der Eingriffsfolgen erreicht werden. Und auch dies nur mit der permanenten Intervention von Naturschutzvereinigungen, ihrer rollenverteilten Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden sowie flankierender Öffentlichkeitsarbeit über den gesamten Prozess der Bauleitplanung bis hin zur Ausführung, Pflege und Gewährleistung von Kompensationsmaßnahmen.
Immerhin erfasst das Schädigungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG aber Verbiss bedingte Zerstörungen und Beschädigungen von Bäumen mit Bruthöhlen und Tagesverstecken des Steinkauzes. Grundbesitzer und Tierhalter sind verpflichtet, die Bäume vor Schälschäden zu schützen. Diese Rechtsauffassung hat das nordrheinwestfälische Umweltministerium 2007 gegenüber der EGE bestätigt (MUN- LV 2007). Insofern ließe sich mit der Mitteilung und Ahndung solcher Verstöße etwas erreichen; allerdings setzt dies zum einen die Meldebereitschaft der Naturschutzvereinigungen und zum anderen die Konfliktfähigkeit von Naturschutzbehörden voraus, solchen Meldungen nachzugehen.
Die Landwirtschaft nimmt gegenüber anderen Natur und Landschaft beeinträchtigenden Nutzungen eine Sonderstellung ein. Ihre Produktionsweisen hat der Gesetzgeber von natur- und artenschutzrechtlichen Beschränkungen weitgehend ausgenommen. Zudem sind agrarisch genutzte Flächen kaum Bestandteil von Schutzgebieten oder die Schutzgebietsverordnungen treffen gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzung keine ausreichenden Regelungen. Beschränkungen der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Schutzgebieten würden zwar nicht in jedem Fall Entschädigungsansprüche auslösen, bei den staatlichen Stellen ist aber eine generelle Zurückhaltung spürbar, die landwirtschaftliche Bodennutzung zu reglementieren. Aufgrund dieser Umstände ist das für den Steinkauz wichtige Dauergrünland nur bedingt vor einer Nutzungsintensivierung geschützt.
Die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen auf agrarisch genutzten Flächen ist von der Kooperationsbereitschaft der landwirtschaftlichen Unternehmen abhängig, ohne diese dazu verpflichten zu können. Für die Akzeptanz der Grundeigentümer muss gezahlt werden. Die Zahlungen müssen mit den bei einer auflagenfreien Bewirtschaftung erzielbaren Preisen für Nahrungsmittel, Rohstoffe oder Strom aus erneuerbaren Energien konkurrieren. Die von der öffentlichen Hand für Naturschutz im Agrarraum bereitgestellten Mittel genügen weder für eine Trendumkehr noch um weitere Biodiversitätsverluste stoppen zu können. Das gilt insbesondere für die Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen und Biotoptypen des Grünlandes.
Der Schutz des Steinkauzes erfordert die arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden und Naturschutzvereinigungen. Daran fehlt es nicht selten deshalb, weil Politik und Wirtschaft von den Personen in den Naturschutzbehörden bisweilen anderes oder gegenteiliges erwarten als den Schutz von Natur und Landschaft, diesen Erwartungen nachgegeben oder einfach „von oben“ anders entschieden wird. Das zeigt sich beispielsweise in Defiziten bei der Anwendung naturschutz- und artenschutzrechtlicher Vorschriften wie im Projektgebiet vielfach belegt werden kann. Umso wichtiger ist es, die verbleibenden Möglichkeiten zu erkennen und im Interesse der Sache zu nutzen. Dabei ist es von Vorteil, sich in die Lage des jeweils anderen hineinzuversetzen. Ein fachlicher Austausch zwischen Naturschutzbehörden und -vereinigungen sollte unter allen Umständen gewährleistet sein und Verbindungen nicht abgebrochen werden. In dieser Hinsicht ist die Zusammenarbeit verbesserungsbedürftig. Das setzt allerdings eine wechselseitige Bereitschaft zur Zusammenarbeit voraus.
Bemühungen zum Schutz des Steinkauzes gibt es im Projektgebiet der EGE seit den 1970er Jahren. Diese Bemühungen gehen teilweise auf die Nominierung des Steinkauzes zum Vogel des Jahres 1972 zurück; der zweiten Vogelart in der 1970 vom damaligen Deutschen Bund für Vogelschutz (DBV) begonnenen Reihe dieser Nominierungen. Seitdem wurden in diesem Raum systematisch Steinkauzvorkommen erfasst, in geeigneten Lebensräumen Steinkauzniströhren nach dem 1969 von Ludwig Schwarzenberg (1913-2001) entwickelten Modell angebracht und die noch vor Einführung der naturschutzrechtlichen Verbandsbeteiligung damals der Gesellschaft Rheinischer Ornithologen (GRO) in Flurbereinigungsverfahren gewährten Mitwirkungsrechte genutzt, um die Zerstörung von Steinkauzhabitaten in diesen Verfahren abzuwehren (Breuer 1983).
An die in diesem Zusammenhang gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen knüpfte das Steinkauzprojekt der 1990 in diesem Raum als Nachfolgeorganisation der Aktion zur Wiedereinbürgerung des Uhus (AzWU) gegründeten Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) - nicht zuletzt auch personell - an. Seitdem bemüht sich die EGE, die für Steinkäuze bestehenden Gefährdungs- und Verlustursachen zu erkennen und zu begrenzen. Wenngleich der vorliegende Beitrag in der Hauptsache lediglich den Bestand und den Schutz des Steinkauzes in der letzten Dekade betrachtet, stehen diese Bemühungen in dem Kontext eines über ein halbes Jahrhundert lang betriebenen Steinkauzschutzes.
Die Herausforderungen sind heute keinesfalls geringer als damals. Die Gefährdung von Steinkauzlebensräumen hält an, wenngleich sich die rechtlichen Bedingungen des Steinkauzschutzes (allerdings hinsichtlich des Schutzes von Streuobstbeständen am wenigsten in NRW) verbessert haben. Die im Steinkauzschutz verfolgten Strategien und angewandten Methoden sind keine prinzipiell anderen als zu Beginn des Steinkauzschutzes. Die Aufwendungen sind aber ungleich höher als damals. Beispielsweise umfasst in der EGE das Steinkauzmonitoring, die Bereitstellung und Wartung von Nisthilfen, die Pflege von Obstbäumen, die Öffentlichkeitsarbeit und die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten an Planungen in den Kreisen Düren und Euskirchen jährlich etwa 3.000 Arbeitsstunden und eine Fahrleistung von 8.000 km. Zu diesen Bemühungen zählen:
Seit 2010 umfasst das jährliche Bestandsmonitoring im Kreis Düren die von zwei Personen durchgeführte Erfassung von Steinkauzvorkommen in der Zeit von Ende Februar bis Mitte April mit dem Einsatz von Klangattrappen entsprechend dem Methodenhandbuch von Südbeck et al. 2005. In bekannten Revieren beschränkt sich das Verhören bei Erfolg auf einen einmaligen Einsatz. An potentiellen Standorten mit bisher fehlendem Nachweis einer Besiedlung erfolgt ein mindestens zweimaliges Verhören. Diese Vorgehensweise entspricht den in diesem Gebiet in den Jahren 1991 und 2001 von Wilhelm Bergerhausen vorgenommenen Erfassungen. Sie wurde im Interesse der Vergleichbarkeit nach dessen Tod im Jahr 2006 beibehalten. Aufgrund des Umstandes, dass auf das Abspielen der Klangattrappe nicht unbedingt alle Steinkäuze antworten, kann vom Ergebnis nicht zuverlässig auf eine Nichtbesiedlung geschlossen werden. Im Kreis Euskirchen beschränkt sich die Frühjahrserfassung seit dem Jahr 2011 auf Kontrollen der Steinkauznisthilfen ab März. In beiden Kreisen werden alle Nisthilfen von April bis Juli kontrolliert und möglichst alle Jungvögel beringt (Abb. 13). Beringt werden auch die bei den Kontrollen angetroffenen unberingten Altvögel; die Ringdaten beringter Altkäuze werden registriert. Alle Beringungsdaten werden der Vogelwarte Helgoland gemeldet.
Eine Darstellung der in den letzten Jahrzehnten in diesem Zusammenhang gewonnenen Daten beispielsweise über Wiederfunde sowie Zu- und Abwanderung von Individuen (z. B. nach oder aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Belgien, den Niederlanden) würde den Rahmen dieses Beitrages übersteigen; sie soll einem späteren Beitrag vorbehalten bleiben. Die Winterkontrollen der Nisthilfen erwiesen sich zur Bestandserfassung als wenig effizient und wurden deswegen reduziert. Im Winter verlagern sich die Revierzentren teilweise in den Bereich der Siedlungen oder in landwirtschaftliche Gebäude.
Der Steinkauzbestand ist in NRW im hohen Maße von künstlichen Nisthilfen abhängig; das gilt um nichts weniger im Projektgebiet. Im Jahr 2010 hingen dort 452, im Jahr 2016 536 solcher Nisthilfen (Franke & Jöb- ges 2018b). Heute sind es mehr als 600. Darin finden 95 % der bekannten Bruten statt. In NRW liegt der Anteil der Bruten in Nisthilfen bei ca. 45 % (Franke & Jöbges 2018b).
Die Nisthilfen werden mit Zustimmung der Grundeigentümer nach Möglichkeit auf einem Ast angebracht, so dass von dort aus nicht flügge Jungvögel in die schützende Nisthilfe zurückkehren können. Die meisten Nisthilfen haben einen Marderschutz, der allerdings wie Mardernachweise belegen keinen absoluten Schutz gewährleistet und Wiesel nicht abhält. Metallmanschetten um die Baumstämme hindern Marder zwar am Heraufklettern, allerdings auch noch nicht flugfähige auf den Boden gelangte Steinkäuze. Zudem können die Metallmanschetten die Bäume schädigen. Daher werden diese in der Regel nicht verwendet. Die Nisthilfen werden entweder von Mitarbeitern der EGE oder nach Maßgabe der EGE von Personen in sozialen Einrichtungen gefertigt. Eine seitliche Öffnung erleichtert die Reinigung und vermindert Störungen bei der Beringung. Die Nisthilfen werden von der EGE im Herbst/Winter gewartet, repariert, ausgetauscht oder ggf. umgehängt. Dabei werden auch Hinterlassenschaften anderer Nistkastenbewohner, z.B. Mäuse, Stare, Meisen, Hornissen, Wespen, entfernt. Allein für Wartung, Reparatur, Austausch und Neubau von Nisthilfen wendet die EGE jährlich 525 Stunden auf.
Zum Schutz des Steinkauzes bedarf es der Erhaltung, Entwicklung und Pflege von Lebensräumen. Es sollen nach Möglichkeit Bedingungen erreicht werden, die die Abhängigkeit des Steinkauzes von künstlichen Nisthilfen vermindern. Zu den Leistungen der EGE zählen die Pflanzung und Pflege von Obstbäumen, die Sicherung der Bäume vor Verbiss sowie Bemühungen zur Etablierung einer steinkauzgerechten Grünlandbe- weidung z. B. in den Festsetzungen der Landschaftspläne, mit der Einzäunung von Grünland und der Vermittlung geeigneter Bewirtschafter (Abb. 14). Im Kreis Euskirchen hat die EGE auf diese Weise die Bewei- dung von zuvor als Mähgrünland genutzten Flächen von annähernd 22 ha erreicht. Für Mähgrünland wurde in den Landschaftsplänen des Kreises Düren die Vorverlagerung der Grünlandmahd erreicht.
In dem Zeitraum von 2011 bis 2020 haben Mitarbeiter der EGE allein im Kreis Euskirchen ca. 1.250mal Obstbäume geschnitten mit einem durchschnittlichen Aufwand von 2 Arbeitsstunden je Baum. Das entspricht 250 Stunden pro Jahr. Die hierfür notwendige Qualifizierung haben die Mitarbeiter eigens erworben. Eine Neubegründung von Streuobstbeständen erreicht die EGE nur in einem geringen Umfang. Als Alternative zu pflegeaufwändigen Obstbaumpflanzungen empfiehlt die EGE die Pflanzung von einzelnen Laubbäumen wie Eiche und Linde auf Grünland, die sich für die Befestigung einer Röhre frühzeitig eignen und langfristig natürliche Höhlen ausbilden können und insoweit die Rolle von Obstbäumen und Nisthilfen ergänzen oder ersetzen.
Die bisherigen Anstrengungen aller Akteure im Streuobstwiesenschutz wiegen die Lebensraumverluste im Projektgebiet bei weitem nicht auf. Die Perspektive dieses Lebensraumtyps ist auch im Projektgebiet, wie von Dierichs & Weddeling (2018) für den benachbarten Rhein-SiegKreis beschrieben, dramatisch negativ. Vergleichsweise leicht ist es hingegen, Weidetierhalter vom Einsatz im Handel erhältlicher Vorrichtungen zu überzeugen, welche Steinkäuzen ein Herausklettern ermöglichen und sie so vor dem Ertrinken in Viehtränken schützen.
Die EGE betreibt eine systematische Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasst neben allgemeinen und projektgebietsbezogenen Informationen auf der Website der EGE
den Einsatz weiterer Werbeträger wie das EGE-Kinderbuch „Wo die Eule schläft. Abenteuer Naturschutz“ und Adventkalender zum Steinkauzschutz (beides seit 2015).
Außerordentlich intensiv beteiligt sich die EGE, teils in Verbindung mit den Kreisgruppen von BUND und NABU, an den Zulassungsverfahren für Eingriffe (z. B. landwirtschaftliche Bauten im Außenbereich, Neu- und Ausbau von Straßen) sowie an den Verfahren für die Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Die Bedeutung der Entscheidungen über diese Projekte und Pläne für die Zukunft der örtlich betroffenen Steinkauzvorkommen kann kaum überschätzt werden. Als mindestens ebenso wichtig hat sich die Beteiligung an der Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftspläne erwiesen. Das zeigt sich in der deutlichen Zunahme des Flächenanteils naturschutzrechtlich besonders geschützter Gebiete, in denen Steinkauzvorkommen tendenziell besser geschützt sind als außerhalb dieser Gebiete. Die EGE stellte für diese Planungen die Ergebnisse des Steinkauzmonitorings zur Verfügung, drängt auf die Unterschutzstellung von Steinkauzhabitaten und die rechtliche Verankerung von entsprechenden Geboten und Verboten, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.
Verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Steinkäuze werden veterinärmedizinisch versorgt, schwache Jungvögel den von der EGE gehaltenen Ammenkäuzen anvertraut und im Erfolgsfall wieder in die Freiheit entlassen (Abb. 16). Die veterinärmedizinische Versorgung erfolgt in der „Vogelpflegestation Kirchwald“ bei Mayen sowie in der „Bergischen Greifvogelhilfe“ in Rösrath bei Köln. Zum Pool der auf diese Weise rehabilitierten Steinkäuze zählen die 39 Individuen, mit denen die EGE in den Jahren 2016 bis 2019 das Steinkauz-Wiederansiedlungsprojekt des Landschafts-Fördervereins „Nuthe- Nieplitz-Niederung e. V.“ in Brandenburg unterstützt hat. (www.wild- vogel-pflegestation-kirchwald.org/, www.bergischegreifvogelhilfe.de/ue- ber-uns/, www.naturpark-nuthe-nie- plitz.de/naturparkverein/)
Die EGE hat in den letzten Jahren ihr Steinkauzprojekt in den Rhein-ErftKreis (hauptverantwortlich ist Stefanie Taube) und - in Kooperation mit dem NABU-Bonn - in den linksrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises (für die EGE ist Peter Josef Müller hauptverantwortlich) ausgedehnt. Die EGE möchte auf diese Weise zu einer Stabilisierung des Steinkauzbestandes in diesen beiden Nachbarkreisen beitragen. Auch dort steigt dank der Schutzmaßnahmen die Zahl der besetzten Reviere und erfolgreichen Bruten.
In den Kreisen Düren und Euskirchen ist der Rückgang des Steinkauzbestandes seit 2010 nicht nur gestoppt, sondern eine deutliche Trendumkehr erreicht worden. Gleichwohl sind viele Steinkauzhabitate weiterhin akut bedroht. Hauptgefährdungsursachen sind der Verlust von Streuobstwiesen infolge der Ausweitung von Siedlungsflächen, der Aus- und Neubau von Straßen und eine intensive landwirtschaftliche Nutzung selbst in Schutzgebieten. Der Schutz des Steinkauzes erfordert insbesondere die Sicherung und Ergänzung des baumbestandenen Grünlandes und die Beachtung der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Vorschriften. Angesichts dieser Lage sind die fortgesetzten Versäumnisse der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf dem Gebiet des Streuobstwiesenschutzes unentschuldbar.
Eine besondere Verantwortung für den Schutz des Steinkauzes im Projektgebiet tragen die Städte und Gemeinden in der Bauleitplanung. Gerade hier bedarf es der kontinuierlichen Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen, die aber dort schon deshalb schwerfällt, weil das Bauplanungsrecht kompliziert ist und der Naturschutz in den Städten und Gemeinden auf ein Geflecht von naturschutzkritischen Einzel- und Gruppeninteressen stößt, in welchem sich die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur schwer durchsetzen. Der Schutz des Steinkauzes hängt dort von dem Mehrheitswillen der Städte und Gemeinden und der Kontroll- und Konfliktbereitschaft der für den Naturschutz und die Landschaftspflege zuständigen Behörden ab. Daran mangelt es.
Der Schutz des Steinkauzes erfordert deshalb nach wie vor die permanente Aufmerksamkeit, Konfliktfähigkeit und -bereitschaft von Naturschutzvereinigungen - umso mehr, wo es an der auch in den Kreisen Düren und Euskirchen dringend gebotenen rollenverteilten Zusammenarbeit von Naturschutzbehörden und -vereinigungen fehlt. Die Zukunft des Steinkauzes im Projektgebiet hängt insofern - 50 Jahre nach der Nominierung des Steinkauzes zum Vogel des Jahres 1972 und 100 Jahre nach der erstmaligen Verankerung des Naturschutzes in Deutschland als Staatsaufgabe - im hohen Maße von dem Leistungsvermögen ehrenamtlich tätiger Personen ab. Ein Erfolg kommt nicht von Ungefähr, sondern muss immer wieder Politik, Wirtschaft und Kommunen abgerungen werden. Dafür braucht es Idealisten, die nicht für Beförderungen und Brückentage leben, sondern für die Sache des Naturschutzes.
In den Kreisen Düren und Euskirchen im südwestlichen NRW besiedelt der Steinkauz in einem zusammenhängenden Gebiet von rund 1.000 km2 das mit Obstbäumen und anderen Laubbäumen bestandene Grünland in der Jülicher und Zülpicher Börde sowie der waldarmen hügeligen Lagen der angrenzenden Voreifel bis 420 m über NN. In diesem Gebiet lebten Mitte der 1970er Jahre schätzungsweise 450 Steinkauzpaare. Nach einem Rückgang auf nur noch 169 besiedelte Reviere im Jahr 2008 stieg der Bestand bis zum Jahr 2020 auf 394 besiedelte Reviere. Die Zahl der erfolgreichen Bruten mit beringten Jungen stieg in den vergangenen zehn Jahren von 120 auf 224.
Trotz dieser erreichten Trendumkehr sind viele Steinkauzreviere infolge wachsender Siedlungs- und Verkehrsflächen, des anhaltenden Verfalls von Obstbaumbeständen sowie der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung mit Aufgabe der Grünlandbewirtschaftung gefährdet. Problemverschärfend wirkt sich der Umstand aus, dass sich mehr als die Hälfte der besiedelten Reviere innerörtlich oder in der Peripherie der Ortschaften befindet, wo sich der Siedlungsbau und der Bau von Ortsumgehungen fortsetzt. Obgleich der Anteil besiedelter Reviere in naturschutzrechtlich besonders geschützten Gebieten mit 75 % hoch ist und sich die naturschutzrechtlichen Bedingungen verbessert haben, sind die Steinkauzvorkommen aufgrund von Beschränkungen und Vollzugsmängeln naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften sowie der rechtlichen Sonderstellung der Landwirtschaft nur bedingt geschützt.
Die Bemühungen der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. (EGE) in diesem Gebiet umfassen neben einem jährlichen Bestandsmonitoring insbesondere die Bereitstellung von Nisthilfen, die Verbesserung und Pflege von Steinkauzhabitaten, Öffentlichkeitsarbeit und die systematische Wahrnehmung von Beteiligungsrechten in Zu- lassungs- und Aufstellungsverfahren für Projekte und Pläne. Hierfür wendet die EGE jährlich etwa 3.000 Arbeitsstunden auf. Die erreichte positive Bestandsentwicklung verdankt sich nicht zuletzt diesem Einsatz. In Nordrhein-Westfalen bedarf es für den Schutz des Steinkauzes dringend der Unterschutzstellung der verbliebenen Streuobstbestände „ohne Wenn und Aber“ sowie der Wiederaufbau- und Pflegeprogramme für mit Bäumen bestandenes Grünland und der Förderung der Weidetierwirtschaft. Hiervon würde nicht allein der Steinkauz, sondern die biologische Vielfalt des Agrarraumes insgesamt profitieren.
Breuer W, Dalbeck L, Müller PJ, Rita Edelburg-Müller R & Sie- hoff S: Population and conservation of the Little Owl Athene noctua Sco- poli 1769 in the North Rhine-West- phalian districts of Düren and Euskirchen from 2011 to 2020. Eulen-Rundblick 71: 4-19
In the districts of Düren and Euskirchen in south-western North Rhine-Westphalia, the Little Owl inhabits grassland with orchards and other deciduous trees in the Jülich and Zülpicher Börde as well as the poor- ly forested, hilly areas of the adjoin- ing pre-Eifel up to 420 m a.s.l. in a contiguous area of around 1,000 km2. An estimated 450 pairs of Little Owls lived in this area in the mid-1970s. After a decline to just 169 occupied territories in 2008, the number rose to 394 territories by 2020. The number of successful broods with ringed young rose in the past ten years from 120 to 224.
Despite this trend reversal, many Lit- tle Owl territories are endangered due to expanding settlement and traffic areas, the continuing degradation of orchards and the intensification of agriculture with the abandonment of grassland management. The problem is exacerbated by the fact that more than half of the occupied territories are located within or on the periph- ery of villages, where civil construc- tion and the planning of bypasses are continuing. Although the proportion of occupied territories in areas spe- cially protected under nature conservation law is as high as 75% and the conditions under nature conservation law have improved, the protection of Little Owl territories is limited due to restrictions and deficiencies in nature conservation and building planning regulations as well as the special legal position of agriculture.
The efforts of the Society for the Conservation of Owls e.V. (EGE) in this area include, in addition to annual population monitoring, in particular the provision of nest boxes, the im- provement and management of Little Owl habitats, public relations and the systematic exercise of participation rights in approval and installation procedures for projects and plans. The EGE spends around 3,000 hours a year on this. The positive population trend achieved is due not least to this com- mitment. In North Rhine-Westphalia, a crucial prerequisite for the protection of the Little Owl is the protection of the remaining orchards “without ifs and buts” as well as the reconstruction and management programs for grass- land with trees and the promotion of grazing animals. Not only the Little Owl would benefit from this, but the biological diversity of the agricultural area as a whole.
Dank zu sagen ist
Breuer W 1983: Naturschutz zwischen Flurbereinigung und Landwirtschaft. Erfahrungen der Projektgruppe „Landschaftsentwicklung in der Flurbereinigung“. Charadrius 3: 145-148
Breuer W 1998: Berücksichtigung von Steinkauzlebensräumen in der Flächennutzungsplanung am Beispiel von drei nordrhein-westfälischen Gemeinden. Natur und Landschaft 73(4): 175-180
Breuer W 2008: Der Steinkauz in der niederrheinischen Bucht und die Anwendung des Artenschutzrechts. Beitrag zum Fachverwaltungslehrgang der nordrhein-westfälischen und niedersächsischen Baureferendare in der Fachrichtung Landespflege am 23.01.2008 in Hannover, unveröffentlichtes Manuskript
Breuer W 2016a: Die Entwicklung naturschutzrechtlicher Bestimmungen in den letzten 40 Jahren im Hinblick auf den Eulenartenschutz. Eulen-Rundblick 66: 13-24
Breuer W 2016b: Eingriffsregelung. In: Riedel W, Lange H, Jedicke E & Reinke M: Landschaftsplanung. - 3. Neu bearb., aktualisierte Aufl. 536 S. Springer Spektrum
Dalbeck L & Hachtel M 1999: Habitatpräferenzen des Steinkauzes Athene noctua Scopoli 1769 im Kreis Düren im ortsnahen Grünland. Charadri- us 35: 100-115
Dierichs C & Weddeling K 2018: Streuobstwiesen: weiter auf dem absteigenden Ast? Bestandsentwicklung in vier Gemeinden im Rhein-SiegKreis zwischen 1990 und 2013. Natur in NRW 2/2018: 12-16
Dürener Nachrichten 2005: Ausgabe Nr. 16 vom 20.01.2005: S. 16 EGE Gesellschaft Zur Erhaltung Der Eulen 2005: Presseinformation 1/2005 Käuze, Hamster und die CDU in NRW. http://www.egeeulen.de/ files/presseinformation_01_2005.pdf Franke S & Jöbges M 2018a: Besondere Verantwortung. Der Steinkauz in NRW braucht unsere Hilfe. Naturschutz in NRW 1/2018: 4-6
Franke S & Jöbges M 2018b: Ergebnisse der Steinkauz-Bestandserfassung in NRW 2003-2016. Mitteilung an alle Steinkauzschützer in NRW vom 01.04.2018
Gemeinde Niederzier 2018: https://www.niederzier.de/wirtschaft-woh- nen/inhalt/flaechennutzungsplan.php
Gerlach B, Dröschmeister R, Langgemach T, Borkenhagen K, Busch M, Hauswirth M, Heinicke T, Kamp J, Karthäuser J, König C, Markones N, Prior N, Trautmann S, Wahl J & Sudfeldt C 2019: Vögel in Deutschland - Übersichten zur Bestandssituation. DDA, BfN, LAG VSW, Münster
Grüneberg C, Bauer H-G, Haupt H, Hüppop O, Ryslavy T, Südbeck P 2015: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67
Grüneberg C, Sudmann SR, Herhaus F, Herkenrath P, Jöbges MM, König H, Nottmeyer K, Schidelko K, Schmitz M, Schubert W, Stiels D & Weiss W (Nordrhein-westfälische Ornithologengesellschaft und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) Hrsg. 2016: Rote Liste der Brutvogelarten NRW, 6. Fassung, Stand: Juni 2016. Charadri- us 52(1-2; 2017): 1-66
Jöbges MM & Franke 2018: Zum Vorkommen des Steinkauzes Athene noctua in Nordrhein-Westfalen mit Ausblick auf die Situation der Art in Deutschland. Eulen-Rundblick 68: 65-68
Kreis Düren 2018: https://www. kreis-dueren.de/aktuelles/index. php?pm=/aktuelles/presse/poli- tik/2018-12-20_Kreis_Dueren_will_ Einwohnerzahl_steigern.php
LANA Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz 2010: Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes. www.bfn.de/fileadmin/BfN/recht/ Dokumente/Hinweise_LANA_unbe- stimmte_Rechtsbegriffe.pdf
Landtag NRW 2019: Drucksache 17/7057 vom 02.08.2019: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2748 vom 12. Juli 2019 des Abgeordneten Norwich Rüsse, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6889: „Wann bringt die Landesregierung das gemäß § 42 LNatSchG vorgeschriebene landesweite Streuobstwiesenkataster zum Abschluss?“ LANUV Landesamt Für Natur, Umwelt Und Verbraucherschutz NRW 2015: https://www.lanuv.nrw. de/landesamt/veroeffentlichungen/ pressemitteilungen/details/1631-nrw- verliert-taeglich-wiesen-und-weiden LANUV Landesamt Für Natur, Umwelt Und Verbraucherschutz NRW (o. J.): Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW Code / Bezeichnung: NHK0 Streuobstbestände http://methoden.natur- schutzinformationen.nrw.de/metho- den/de/anleitung/NHK0 Lindner M 2020: Fakten zum Einsatz von Rodentiziden in Deutschland. Eulen-Rundblick 70: 45-53
MKULNV Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW 2013: Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in NRW Forschungsprojekt des MKULNV NRW Schlussbericht 05.02.2013
MUNLV Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW 2007: Antwort auf eine Anfrage der EGE vom 23.10.2006 http://egeeulen.de/files/ mu_bergerhausen.pdf Müller PJ 2010: Der Steinkauz im Kreis Euskirchen. Eifeljahrbuch: 125130.
NRZ Neue Ruhr Zeitung Ausgabe vom 30.04.2020: https://www.nrz. de/region/niederrhein/bund-draengt- streuobstwiesen-in-nrw-unter-schutz- stellen-id229019871.html Siehoff D 2010: Der Steinkauz im Kreis Düren. Jahrbuch des Kreises Düren 2010: 113-118.
Statistisches Jahrbuch NRW 1987, 2001, 2018 und 2019 Südbeck P, Andretzke H, Fischer S, Gedeon k, Schikore t, Schröder K & Sudfeldt C (Hrsg.) 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell Zukunftsagentur Rheinisches Revier 2020: Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Zukunftsrevier 1.0. Hrsg. Zukunftsagentur Rheinisches Revier - IRR GmbH. https://www.rheinisches-revier.de/media/wsp_1-0_web.pdf
Dipl.-Ing. Wilhelm Breuer Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. Breitestr. 6 53902 Bad Münstereifel egeeulen@t-online.de
Dr. Lutz Dalbeck Auf der Kante 9 52396 Heimbach E-Mail l_dalbeck@yahoo.com
Peter Josef Müller und Rita Edelburg-Müller Gartenstr. 2 53925 Kall peter-josef@gmx.de
Doris Siehoff Grüner Weg 5 b 52393 Hürtgenwald dorissie@gmx.de
Dieser Artikel stammt aus dem Eulen-Rundblick Nr. 71
Stand: 21.09.2021
Freitag 15.10.2021
Ab 16:00 Uhr Öffnung des Tagungsbüros
Ab 18:30 Uhr Abendessen
20:00 Uhr Dr. Andreas Schüring (Vortrag)
„Kobold der Nacht“
Ab 21:00 Uhr Eulenschützer-Stammtisch
Samstag 16.10.2021
09:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
09:15 Uhr: Fachvorträge
Moderation: Michael M. Jöbges
10:45 – 11:15 Uhr: Kaffeepause
11:15 Fachvorträge
Moderation: Dr. Mia-Lana Lührs
12:30 – 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 Fachvorträge
Moderation: Christiane Geidel
16:00 – 16:30 Uhr: Kaffeepause
16:30 Fachvorträge
Moderation: Dr. Jochen Wiesner
18:30 – 20:00 Uhr: Abendessen
20:00 Uhr: Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen)
Anschl. gemütliches Beisammensein
Sonntag 17.10.21
09:00 Uhr Abfahrt Bus-Exkursionen (an der Tagungsstätte)
Ende der Jahrestagung gegen 13:00 Uhr
von Martin Lindner
01.08.2021
Am 9. Juni 2020 urteilte das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) in einem Präzedenzfall über die Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten. Die Grüne Liga Sachsen e.V. und Naturschutz und Kunst - Leipziger Auwald e.V. hatten vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig eingelegt wegen fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Forsteinrichtungswerke und die Forstwirtschaftspläne der Stadt Leipzig in zwei Natura- 2000-Gebieten. Es ging um das FFH-Gebiet Leipziger Auensystem mit 2.825 ha Fläche und das Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald mit 4.925 ha Fläche, wobei das gesamte FFH-Gebiet auch als Vogelschutzgebiet gemeldet ist.
Im Urteil wurde der Stadt Leipzig per einstweiliger Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen umfasst, bevor eine UVP vorliegt. Als Folge des Urteils des OVG darf die Stadt Leipzig also in den beiden Natura-2000-Gebieten, mit Ausnahme der Verkehrssicherung, keine Baumfällungen durchführen, bevor nicht eine UVP nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) durchgeführt wurde.
Laut OVG müssen die Naturschutzverbände an der UVP beteiligt werden und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten gegeben werden. Das OVG stellte fest, dass eine UVP klären muss, ob die Baumfällungen auf geschützte Arten und Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben. Das OVG verwarf die Begründung der Stadt Leipzig für das Unterlassen der gebotenen UVP, nämlich dass die massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe der Erhaltung des Gebiets dienen würden und daher von der Pflicht zur Durchführung einer UVP befreit wären.
Das OVG fordert auch die Beteiligung der Naturschutzverbände bereits in der Vorprüfung. Die Naturschutzverbände sollen ihren naturschutzfachlichen Sachverstand zu behördlichen Entscheidungen schon bei der Vorprüfung beisteuern können, weil sonst das Verfahrensstadium der Projekte oder Planungen bereits soweit fortgeschritten und verfestigt sein könnte, dass sich Behörden genötigt sehen können, ein an sich unzulässiges Vorhaben weiter zu verfolgen und verweist dazu auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Beteiligung beginne frühzeitig, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch offen sind und eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann.
Die UVP muss prüfen, ob ein Projekt mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets übereinstimmt und ob es einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Die UVP muss die Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung von vornherein fundiert ausschließen können.
Dies ist ein rechtlicher Paradigmenwechsel im Umgang mit Natura-2000-Gebieten. Der in Deutschland gängigen Praxis, dass Forstverwaltungen auch in Schutzgebieten nach Gutdünken abholzen dürfen, ist damit ein Riegel vorgeschoben. Der Schutz der Wälder war bislang oft nur auf dem Papier gegeben. Für Besucher dieser Waldflächen und vor allem auch für die Natur vor Ort war daher meist kein Unterschied zu nicht geschützten Bereichen erkennbar. So sollten im Leipziger Auwald z.B., wie auch überall sonst in Deutschland, alte Laubwaldbestände „gepflegt“ und „aufgelichtet“ werden, um die „Naturverjüngung zu fördern“. Eine Beschwerde gegen das Urteil ist ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte sich am 9. Oktober 2019 noch auf den Standpunkt gestellt, dass der streitige Forstwirtschaftsplan 2018 keiner UVP bedarf und war der Argumentation der Stadt Leipzig gefolgt. Übrigens entschied der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2018 in einem ganz ähnlich gelagerten Fall, dass Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen darf.
Bei Natura-2000-Gebieten handelt es sich um FFH-Gebiete ausgewiesen nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und um Europäische Vogelschutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie. Die Richtlinien für die Natura-2000-Gebiete wurden bereits 1998 im deutschen Naturschutzrecht juristisch verankert. In Natura-2000-Gebieten gilt ein Verschlechterungsverbot und bei Eingriffen in Natura-2000-Gebieten muss zuvor eine UVP durchgeführt werden. Für im Gebiet vorkommende Populationen von Tier- und Pflanzenarten, welche die EU als von gemeinschaftlichem Interesse einstuft, ist ein günstiger Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen.
Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung, weil bisher auch in Natura-2000-Gebieten Land- und Forstwirtschaft, bis auf wenige Ausnahmen, uneingeschränkt wirtschaften konnten, da die Behörden pauschal davon ausgehen, dass die sogenannte gute fachliche Praxis bzw. ordnungsgemäße Bewirtschaftung pauschal zulässig sind. Managementpläne existieren für die meisten Natura-2000-Gebiete noch nicht. So müssen Naturschutzbelange kaum berücksichtigt werden bei der Bewirtschaftung durch die Forstwirtschaft.
Der Zustand der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete müsste nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften hervorragend sein. Jedem Praktiker im Naturschutz ist aber bekannt, dass der Zustand auch in Natura-2000-Gebieten allgemein und auch im Wald eher durchwachsen, ja teils sogar schlecht, ist. Die Forstwirtschaft verhält sich, als hätte sie einen Freibrief zur Nutzung. Meine persönlichen Erfahrungen beziehen sich zwar auf NRW, aber Gespräche mit Naturschützern in ganz Deutschland und zahlreiche Veröffentlichungen lassen mich zum Schluss kommen, dass die Situation im übrigen Deutschland nicht besser ist, obwohl es natürlich in den 16 Bundesländern Unterschiede gibt. Die Missstände in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten betreffen gleichermaßen Klein- und Großprivatwald, Kommunalwald, Landeswald und Bundeswald.
In NRW sind Kahlschläge bis 2 ha auch in Natura-2000-Gebieten erlaubt. Es gibt FFH-Gebiete im Hochsauerlandkreis (HSK) in denen nach und nach fast alle Altbuchen gefällt wurden (bei den großen Wald-Natura-2000-Gebieten im HSK handelt es sich meist um Buchenwald) und nur noch in Randbereichen Altbuchenreihen bzw. Einzelbäume stehenblieben, so dass im Schutzgebiet fast nur noch junge Buchen stehen. Die den Wert des FFH-Gebiets bestimmenden Vogelarten sind dann bis auf ganz wenige Brutpaare der Arten Dohle und Hohltaube verschwunden. Es gibt daher im HSK FFH-Gebiete, die heute eigentlich ihren Wert und Schutzgrund verloren haben. Der ehrenamtliche Naturschutz hat schon erwogen, Anträge zu stellen, solchen FFH-Gebieten den Status FFH-Gebiet zu entziehen, um diesen Umstand öffentlich bekannt zu machen. In NRW ist nicht festgelegt wie viele Altbäume pro Hektar in Schutzgebieten mindestens stehen bleiben müssen, um Wert und Charakter zu erhalten. In NRW können Waldbesitzer sogar eine Waldnaturschutzförderung erhalten, wenn sie nur fünf Altbäume pro Hektar dauerhaft stehen lassen. In diesem Wald brütet natürlich kein Rauhfusskauz oder Sperlingskauz und auch fast keine der vorher wertgebenden Vogelarten.
Wiederaufforstungen oder Unterpflanzungen finden auch in Natura-2000-Gebieten in Deutschland teilweise mit gebietsfremden Baumarten wie Roteichen, Douglasien und Fichten statt, obwohl z.B. in NRW festgeschrieben ist, dass im Wald der Natura-2000-Gebiete bei Beständen standortfremder Baumarten die Wiederaufforstungen oder Unterpflanzungen mit standortgerechten Laubbäumen stattfinden muss. Fortpflanzungsstätten wie Horste und Großhöhlen dürfen laut Gesetz eigentlich nicht beschädigt oder zerstört werden. Allerdings gilt das Verbot für die forstwirtschaftliche Bodennutzung, d.h. die tägliche Wirtschaftsweise des Försters, nicht, wenn sie den Anforderungen an die gute fachliche Praxis entspricht und wenn sich durch die Bewirtschaftung der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert (§ 44 Abs. 4 BNatSchG). Es gibt ostdeutsche Bundesländer mit gesetzlich verankerten Horstschutzzonen, unabhängig vom Schutzstatus einer Fläche, dazu zählen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In allen vier Ländern haben Kranich, Schwarzstorch, Adlerarten und Wanderfalken Horstschutzzonen. Mecklenburg-Vorpommern listet zusätzlich den Baumfalken auf, Sachsen-Anhalt und Thüringen beziehen auch den Rotmilan in den Schutz ein, und Brandenburg den Uhu. In NRW gibt es Horstschutzzonen nur in Bereichen des Landeswaldes in Natura-2000-Gebieten per Dienstanweisung des Landes. In NRW gelten aktuell Horstschutzzonen von 100 m für Baumfalke, Habicht, Mäusebussard, Uhu und Kolkrabe und von 300 m für Schwarzstorch, Rotmilan und Schwarzmilan. Ein genereller Horstschutz besteht in Natura-2000-Gebieten in Deutschland nicht.
Ein Grund für den unbefriedigenden Zustand vieler Schutzgebiete in NRW ist meiner Erfahrung nach, dass die Unteren Naturschutzbehörden dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Nachfolgebetrieb der Landesforstverwaltung NRW) im Wald freie Hand lassen, ja sogar froh sind, sich nicht selbst um den Wald kümmern zu müssen. Häufig bekommt der ehrenamtliche Naturschutz nur bruchstückhaft oder nachträglich mit was in den Natura-2000-Gebieten geschieht. Die Lage im übrigen Deutschland dürfte ähnlich sein.
Natürlich ändert sich durch ein wegweisendes Urteil eines OVG nicht sofort die Arbeit der Forstwirtschaft. Ein solches Urteil muss deutschlandweit bekannt gemacht werden. Der ehrenamtliche Naturschutz muss die Forstwirtschaft und die Behörden, insbesondere die örtlichen Unteren Naturschutzbehörden und Forstbehörden, auf dieses Urteil hinweisen und für die Bewirtschaftung des Waldes in Natura-2000-Gebieten UVPs fordern für Forsteinrichtungswerke und Forstwirtschaftspläne. Falls es nicht zur Erstellung von UVPs kommt, muss der ehrenamtliche Naturschutz auch bereit sein, zu klagen. Die Einbeziehung der Naturschutzverbände dürfte die Lage in diesen Gebieten zumindest etwas verbessern. Es wird aber sicher noch mehrere Jahre dauern bis UVPs in Natura-2000-Gebieten in Deutschland auch wirklich durchgeführt werden.
Martin Lindner
E-Mail Kontakt mit dem Autor: martin.lindner@ageulen.de
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Kein Problem für eine Schleiereule
von Ernst Kniprath und Mario Scholz
22.04.2021
Höherer Schnee auf dem Boden, das ist für eine nahrungssuchende Schleiereule recht problematisch. Die Geräusche der unter dem Schnee lebenden Mäuse werden gedämpft. Dadurch sind sie nicht nur schwieriger zu hören, sondern auch zu lokalisieren.
Wenn nun starker Schneefall und ein außen hängender Brutkasten zusammenfallen, so hätten wir erwartet, dass die hier gelegentlich übertagende Schleiereule aufgeben würde. Sie hat aber nicht (Bildserie). (Man möge die Schieflage übersehen, ein Sturm hatte die Kamera in ihrer Position leicht verändert.)
Der Kasten hängt an der Kirchenaußenwand in Gera-Dorna/Thüringen, ist mit einer Videokamera bestückt und wird vom Zweitautor betreut. Die Bildserie stammt vom 9. Februar 2021, gegen 16:15 Uhr.
Abbildung 1: Der Eingang in den Kasten ist völlig zugeschneit
Abbildung 2: Die Schleiereule fliegt ihn dennoch zielsicher an, …
Abbildung 3: … nimmt Flügel und rechtes Bein zu Hilfe …
Abbildung 4: … bohrt sich durch die Schneewand …
Abbildung 6: … und ist sicher drin
Korrespondenz: ernst.kniprath@t-online.de
Wir möchten, wie schon für 2020 geplant, auch 2021 wieder zu einem Fotowettbewerb zum Thema „Eulen“ aufrufen. Erstmalig wird es auch einen Posterwettbewerb geben.
Die Bilder und Poster sollen bei unserer Jahrestagung in Münster ausgestellt und von den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bewertet werden. Es winken wieder wertvolle Buchpreise. Teilnahmeberechtigt sind nur AG-Eulen-Mitglieder oder Eulenfreundinnen und -freunde, die spätestens auf der Tagung die Mitgliedschaft erworben haben.
Fotowettbewerb
Erwünscht sind Bilder von wildlebenden Eulen oder der Arbeit im Eulenschutz, die die Faszination für diese Vogelgruppe zum Ausdruck bringen. Pro Teilnehmerin und Teilnehmer können maximal drei Bilder eingereicht werden, die nicht bereits bei den letzten Wettbewerben unserer AG eingereicht wurden. Für den Wettbewerb selbst bitten wir, die Fotos nicht mit Namen der Bildautoren zu versehen.
Wir bitten um die Einsendung der Fotos in digitaler Form an fotowettbewerb-2021@ageulen.de. Einsendeschluss ist der 15.09.2021. Mit der Einsendung erklären sich die Bildautorinnen und -autoren mit einer Veröffentlichung im Eulenrundblick, auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite einverstanden.
Posterwettbewerb
Poster sind zu allen Themen rund um Eulen möglich. Auch Poster, die bereits bei früheren Tagungen veröffentlicht wurden, sind herzlich willkommen. Allerdings bitten wir auch hier um nicht mehr als drei Poster pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer. Die Poster sollten im Gegensatz zu den Fotos mit Name und Adresse gestaltet werden. Das Format ist frei wählbar. Allerdings bitten wir die Autorinnen und Autoren, Poster bereits ausgedruckt zur Tagung mitzubringen.
Poster mit Kurzfassung bitte bis Mitte Juni an den Vorsitzenden
Michael Jöbges,
Eifelstr. 27
D-45665 Recklinghausen
Tel. 02361-305-3320,
E-Mail: michael.joebges@ageulen.de
In diesem Sinne bitten wir Sie, schauen Sie in Ihre Archive und schicken Sie uns Ihre Bilder bzw. bringen Sie Posterbeiträge mit. Wir sind gespannt!
Und noch eine Bitte: Die Prämierung der besten Bilder und Poster findet zu Beginn der Mitgliederversammlung der AG Eulen am Abend des 16.10.2021 (Samstag) um 20:00 Uhr statt. Es wird darum gebeten, dass die Autorinnen und Autoren anwesend sind oder im Verhinderungsfalle zumindest eine Vertretung beauftragen, die im Falle eines Buchgewinns diesen Preis in Empfang nehmen kann. Wir verschicken Preise nur im Ausnahmefall.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Hygiene- und Abstandsregeln musste die bereits geplante Tagung für 2020 abgesagt werden. Wir hoffen, die 36. Jahrestagung in diesem Jahr durchführen zu können.
Die Tagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. findet nun vom 15. bis 17.10.2021 in Münster/Westfalen statt. Hierzu laden wir alle Eulenfreunde sehr herzlich ein in die Akademie Franz-Hitze-Haus, Kardinal-von-Galen-Ring 50 in 48149 Münster.
Die Anmeldefrist wurde bis zum 30.08.2021 verlängert.
Schwerpunktmäßig werden bei dieser Fachtagung die Offenlandarten Schleiereule und Steinkauz behandelt. Vorgesehen sind Vorträge zur Situation und Entwicklung (Monitoring) der vorgenannten Eulenarten aus Deutschland, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden; zum Lebensraumschutz und zur Habitatpflege sowie zum Thema Gefahren durch Rodentizide. Weitere Vorträge behandeln den Uhu, welcher in Nordrhein-Westfalen ein Dichtezentrum in Deutschland besitzt Am Sonntagvormittag werden 2 Exkursionen mit Bussen angeboten.
Im Gegensatz zu früheren Tagungen müssen Zimmerbuchung/Anmeldung und Bezahlung aller Leistungen des Tagungshotels von der AG Eulen übernommen werden. Alle Anmeldungen und Zahlungen erfolgen daher nur über den Kassenwart Klaus Hillerich.
Vereinsmitgliedern steht unser Online-Anmeldeformular zur Verfügung. (Login über das Mitgliedskonto ist erforderlich.)
Geplant sind wieder eine Foto- und eine Poster-Ausstellung mit Prämierung (s. nachfolgende Info).
Vorträge und Poster mit Kurzfassung bitte bis Mitte Juni an den Vorsitzenden Michael Jöbges, Eifelstr. 27 in D-45665 Recklinghausen, Tel. 02361-305-3320,
E-Mail: michael.joebges@ageulen.de
Vorläufiges Tagungsprogramm der AG Eulen in Münster 2021 (Stand 17.3.2020) | |
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Programm Freitag 20.00 Uhr | |
NN | |
Programm Samstag 08:30 Uhr | |
Dr. Thomas Raus & Helmut Petzhold | Anfänge der Steinkauzforschung in Westfalen |
Dr. Alexandra Esther, Julius-Kühn-Institut | Gefahren durch Rodentizide, Resistenzen gegen Antikoagulantien |
Olaf Geiter, Vogelwarte Helgoland | Ergebnisse der Eulenberingung in Deutschland |
Dr. Christian Harms, Freiburg | Mit Mikrofon und Kamera – Uhu-Geheimnissen auf der Spur |
Steffen Kämpfer, Uni Osnabrück | Brut- und Nahrungsökologie der Sumpfohreule auf den Ostfriesischen Inseln |
Hubert Große Lengerich, Münster | Steinkauz- und Schleiereulenentwicklung in Münster |
Ronald von Harxen, Niederlande | Bericht über die Niederländische Steinkauzpopulation |
Dr. Simon Birrer, Vogelwarte Sempach, Schweiz | Europa – Neue Resultate zu den Eulen aus dem Europäischen Brutvogelatlas EBBA2 |
Hubert Ortmann, Steinfurt | Das Zusammenleben von Waldkauz und Hohltaube |
Stephan Grote, Münster | Obstweiden und Obstwiese in der westfälischen Kulturlandschaft - Geschichte - Neuanlage - Pflege |
Herbert Keil, Ludwigsburg | Überlebensrate und Dispersion von Steinkäuzen im Landkreis Ludwigsburg |
Exkursionen Sonntag 09:00 Uhr | |
Hubert Große Lengerich: Exkursion zu Steinkauz- und Schleiereulen-Lebensraum im Raum Münster |
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Manfred Röhlen: Exkursion in das EU-Vogelschutzgebiete Rieselfelder Münster |
Anmeldeformular für die 36. Jahrestagung der AG Eulen vom 15. bis 17. Oktober 2021 |
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Mitglieder können sich nach Login mit ihrem Mitgliederzugang Online anmelden. |
18.03.21: Das Weibchen brütet.
Waldkauz und Schleiereule in friedvoller Eintracht!?
Wer nur dieses Bild sieht (Foto: Konrad Peßner), könnte das tatsächlich glauben. Aber die Geschichte dahinter ergibt ein anderes Bild: Der Waldkauz saß im Gebälk des Kirchturms. Nicht allzu weit davon befand sich ein Schleiereulenkasten. Der wurde kontrolliert. Eine Schleiereule saß darin, also optisch und auch sonst gut vom Waldkauz getrennt. Die Schleiereule floh im Kirchturm nach oben und setzte sich auf eine ihr sicher erscheinende Treppenstufe. Den Waldkauz hat sie sicher in der Aufregung nicht bemerkt. Dazu muss man wissen, dass der Waldkauz der Schleiereule deutlich überlegen ist und diese gelegentlich erbeutet (Scherzinger & Mebs 2020: 56).
13.10.2020
von Christian Harms
Über fünf Jahre wurden im Raum Freiburg (Baden-Württemberg) in 12–16 Uhu-Revieren zwischen Oktober und März zur Hauptrufzeit der Uhus in der Abenddämmerung Verhörungen (akustische Erfassungen) durchgeführt, mit dem Ziel, die Rufaktivität von Uhus unter mitteleuropäischen Bedingungen zu dokumentieren. Die meisten Untersuchungen zur Rufaktivität von Uhus stammen aus dem mediterranen Raum und fanden durchweg unter Schönwetterbedingungen statt, die für Mitteleuropa untypisch sind. Da Bestandserhebungen in der Regel auf der Erfassung rufender Uhumännchen basieren, ist eine solide Kenntnis des Rufverhaltens eine unabdingbare, da erfolgsbestimmende, Grundvoraussetzung.
Bei insgesamt 1101 Verhörungen in den Jahren 2014-2018 wurde 531 Mal ein Uhu registriert, darunter 453 Mal (85 %) ein rufendes Männchen, häufig in Kombination mit der Sichtung des Männchens. Uhuweibchen wurden hingegen weniger häufig durch Rufe oder Sichtung erfasst. In 51 Fällen (9,6 %) wurden bei den Verhörungen nicht-rufende Uhumännchen gesichtet. Unerwartet gingen knapp 15 % aller Reviernachweise von Uhus auf Verhörungen zurück, bei denen die Männchen nicht gerufen haben. Während der Hauptbalz (Januar – März) waren rufende Uhumännchen häufiger zu hören (bei 52,8 % der Verhörungen) als während der Herbstbalz (Oktober – Dezember; 30,5 %). Ein Großteil der Rufaktivität im Herbst dient der Markierung des Reviers, während im 1. Quartal des Jahres die Rufaktivität überwiegend im Zeichen der Fortpflanzung steht.
Sowohl Rufaktivität als auch Sichtungen waren häufiger bei klarem als bei bedecktem Himmel, vor allem im Herbstquartal. Temperatur, Windstärke, Regen oder Nebel hatten keinen merklichen Effekt auf die Rufaktivität der Uhumännchen. Ein stimulierender Effekt von Vollmondbeleuchtung, wie in einer Studie von Penteriani et al. (2010) postuliert, konnte in unserer Untersuchung nicht festgestellt werden. Fast ein Viertel aller Rufbeginne von Männchen fand bereits vor Sonnenuntergang statt, vor allem im 1. Quartal; zumeist handelte es sich dabei um Kontaktrufe des Männchens und nicht um Rufserien zur Reviermarkierung. Über alle Verhörungen gerechnet lag der durchschnittliche Rufbeginn bei 12 Minuten nach Sonnenuntergang bei einer Spannweite von 51 Minuten vor bis 74 Minuten nach Sonnenuntergang.
Bei bedecktem Himmel fingen die Uhumännchen etwa 7 Minuten früher an zu rufen als bei klarem Himmel, und während der Hauptbalz etwa 10 Minuten früher als im Herbstquartal. Die Rufaktivität endete im Durchschnitt zwischen 31 Minuten (Hauptbalz) und 41 Minuten (Herbstquartal) nach Sonnenuntergang, und früher bei bedecktem als bei klarem Himmel. Unabhängig von Jahreszeit und Himmelsbedeckung lag die mittlere Rufdauer der Uhumännchen bei etwa 24 Minuten. Dabei wurden pro Verhörung durchschnittlich 3,3 Rufserien von 2,3 Sitzpositionen abgesetzt. Die Gesamtzahl der erfassten Rufe bei den Verhörungen 2014-2018 belief sich auf 21‘667, davon entfielen 57 % auf das 1. Quartal. Pro Verhörung waren zwischen 1 und 391 Rufe zu vernehmen (Mittelwert 58).
Wer sich ausführlicher über diese Untersuchung informieren möchte, findet den vollständigen Artikel unter www.researchgate.net/profile/Christian_Harms2 zum Lesen oder zum Download als pdf. Unter diesem Link sind weitere Publikationen des Autors abrufbar und stehen in Form von pdf’s zum Herunterladen zur Verfügung. Dort wird auch das Thema „Rufaktivität von Uhus unter dem Einfluss von Mondlicht“ ausführlich behandelt. Der vollständige Artikel zur Rufaktivität von Uhus (Orn. Beob. 117: 198-219, 2020) kann auch über die Webseite des Ornithologischen Beobachters (https://ala-schweiz.ch/index.php/ornithologischer-beobachter/artikel-suche?indexid=16519) bezogen werden.
E-Mail Kontakt mit dem Autor: cth-frbg@go4more.de
23.09.2020
Der Eulenrundblick 70 / 2020 ist erschienen! Für das nächste Heft werden noch Manuskripte angenommen. Zur Einstimmung hier ein Artikel dem aktuellen Heft Eulenrundblick 70:
Martin Lindner
Einleitung
Als ich Anfang 2019 als Zuständiger für Eulenschutz der AG Eulen auf das Thema Rodentizide angesprochen wurde, ahnte ich nicht, wie kompliziert das Thema ist. (Typisch ist, dass die drei Behörden Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Umweltbundesamt (UBA), welche für die Zulassung von Rodentiziden zuständig sind, nicht einmal ihre Informationen abstimmen oder zumindest ihre Infos auf den Homepages mit denen der beiden anderen Behörden verlinken.) Der Unterschied von Biozid-Rodentiziden und Pflanzenschutz-Rodentiziden ist dem Laien erst einmal nicht klar. Dieser Artikel behandelt nur aktuell in Deutschland zugelassene Wirkstoffe.
Wirkstoffe von Rodentiziden
Rodentizide sind chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren wie Feldmäuse, Hausmäuse und Wanderratten. Die Wirkstoffe werden außerhalb Europas auch gegen andere Arten wie Kaninchen oder Opossums eingesetzt. Es kommen dabei in Europa aktuell vor allem zwei Wirkstoffgruppen legal zum Einsatz. Dabei handelt es sich um antikoagulante Rodentizide (AR) und Mittel mit Phosphiden. Die verschiedenen Wirkstoffe werden unter verschiedenen Markennamen verkauft. Wichtig ist noch der Hinweis, dass z.B. eine bekannte Rodentizid-Marke wie Ratron mit verschiedenen Wirkstoffen verkauft wurde und wird.
Es wird in der EU zwischen Biozid-Rodentiziden und Pflanzenschutz-Rodentiziden (PSM) unterschieden. Biozid-Rodentizide werden zum Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie von Menschen hergestellter Produkte eingesetzt. Sie dürfen in und an Gebäuden, in der Kanalisation, zum Schutz von Deichen, auf Mülldeponien, in Parks und auf Golfplätzen eingesetzt werden. Hier erstaunt insbesondere, warum der Einsatz von AR auf Golfplätzen erlaubt ist, da hier kaum mit Problemen für Gesundheit, Schutz und Hygiene von Menschen argumentiert werden kann. Pflanzenschutz-Rodentizide dürfen zum Pflanzenschutz im Vorratsbereich, auf Landwirtschaftsund Forstflächen eingesetzt werden. Als Biozid-Rodentizide werden legal fast nur AR-Wirkstoffe und als Pflanzenschutz-Rodentizid Zinkphosphid verwendet (Umweltbundesamt 2018, BVL Homepage).
Antikoagulante Rodentizide
AR sind Cumarinderivate, welche die Blutgerinnung verringern, die Blutgefäße durchlässig machen und durch innere Blutungen zu einem anhaltenden Siechtum führen. Das Siechtum endet mit Verbluten und Schock tödlich, typischerweise erst nach 3-7 Tagen (Umweltbundesamt 2018). Über die Wirkung subletaler Dosen (nicht tödliche Dosis), insbesondere auf Nichtzielarten wie Eulen, sind kaum Informationen erhältlich. Aus der typischen Wirkungsweise ergibt sich aber zwangsläufig, dass auch nichttödliche Dosen bei den betroffenen Tieren Krankheitssymptome (innere Blutungen und alle dadurch verursachten Organschäden) auslösen und möglicherweise zu langanhaltenden chronischen Erkrankungen führen können. Wie sich dies bei wildlebenden Tieren auswirkt, scheint bisher nicht untersucht worden zu sein. Die Wirkung des Giftes tritt erst nach ca. 6 Stunden nach dem Fressen ein, und das Wirkmaximum wird erst nach 36 bis 48 Stunden erreicht. Durch den verzögerten Eintritt der Wirkung zählen AR zu den wirksamsten Bekämpfungsmitteln gegen Nager. Da die Wirkung der AR auf Nager nicht unmittelbar nach der Aufnahme des Giftes eintritt, wird ein Lerneffekt bei den Nagern vermieden. Hierdurch entwickeln die Zielarten keine Köderscheu. Gleichzeitig führt die verzögerte Wirkung dazu, dass vergiftete Tiere den Wirkstoff über den Einsatzort hinaus verschleppen können, und dass das Gift in der Natur verbreitet wird (Umweltbundesamt 2018, Jacob et al. 2018).
Die Symptome einer Vergiftung mit AR können mit Vitamin-K-Behandlung bekämpft werden (Campbell & Chapman 2000). Allerdings ist die Halbwertszeit bzw. Persistenz (Beständigkeit gegenüber chemisch-physikalischem und biologischem Abbau) der AR, insbesondere der AR der zweiten Generation, die sich im Leberfett einlagern, sehr lang, bis zu mehreren Monaten. Die Wirkung des aufgenommenen Giftes wird durch die Behandlung mit Vitamin-K nicht verringert. D.h. eine Behandlung kann die Vergiftung nicht sofort beseitigen, nur die Symptome unterbinden (BVL Homepage).
Insbesondere der Wirkstoff Brodifacoum, welcher insbesondere zur Rattenbekämpfung an Viehhaltungen eingesetzt wird, hat eine hohe Persistenz. Brodifacoum bleibt lange Zeit unverändert durch physikalische, chemische oder biologische Prozesse in der Umwelt (Halbwertszeit: 20-130 Tage) (Wikipedia Artikel Brodifacoum). Einerseits ist die Persistenz als Stabilität oder Haltbarkeit bei der Anwendung erwünscht, andererseits ökologisch für die Umwelt problematisch. In Laborratten hatte Brodifacoum eine Halbwertszeit von 113,5 Tagen, beim Wirkstoff Warfarin waren es nur 26,2 Tage. Spuren von Brodifacoum können u.U. noch nach 24 Monaten nachgewiesen werden. Daher kommt es z.T. zur Bioakkumulation (Anreicherung einer Substanz in einem Organismus) von AR, da Beutegreifer die Wirkstoffe mit der Beute aufnehmen, aber Abbau und Ausscheidung nur sehr langsam erfolgen (Jacob et al. 2018).
Es werden AR der ersten und zweiten Generation unterschieden. AR der ersten Generation, Abkürzung FGAR, sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. AR der zweiten Generation, Abkürzung SGAR, sind Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocou- mafen. Die AR dürfen in der Regel nur bei Befall mit Nagern eingesetzt werden. Nur die Wirkstoffe Bromadiolon und Difenacoum dürfen unter gewissen Voraussetzungen zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung verwendet werden (Umweltbundesamt 2018). Bei FGAR müssen Nager mehrfach Köder fressen um eine tödliche Dosis zu erhalten, während bei SGAR eine Einzeldosis reicht (National Pesticide Information Center Homepage).
Zur Wanderrattenbekämpfung sollten FGAR und weniger starke SGAR immer als erste Wahl angesehen werden (Berny et al. 2014). Es gibt bei Wanderratten im Nordwesten Deutschlands und bei Hausmäusen an verschiedenen Orten in Deutschland Resistenzen gegen die AR Warfarin, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Bromadiolon und Difenacoum. Diese Resistenzen machen es notwendig, dass in den Resistenzgebieten die toxischeren AR Brodifaoum, Flocoumafen oder Difethialon für eine erfolgreiche Bekämpfung eingesetzt werden müssen. Da Hausmäuse häufig Resistenzen gegen FGAR aufweisen, werden SGAR als erste Wahl zur Bekämpfung von Hausmäusen genutzt (Homepage Julius Kühn-Institut, Berny et al. 2014).
AR sind heute die weltweit am häufigsten eingesetzten Rodentizide. Offenbar werden SGAR in Deutschland insbesondere in der industriellen Massen-Viehhaltung zur Bekämpfung von Schadnagern eingesetzt. Eine Schadnagerbekämpfung ist aktuell bei der Haltung von z. B. Schweinen sogar vorgeschrieben. Eine Studie des UBA fand einen Zusammenhang zwischen Regionen mit hoher Großviehdichte und der Häufigkeit von SGAR in Proben von Füchsen (Jacob et al. 2018). Als Risikominderungsmaßnahme dürfen AR nur in Köderboxen sowie in verdeckten Bereichen, zu denen Nicht-Zielarten keinen Zugang haben, ausgebracht werden. Daher ist eine Köderausbringung ohne Köderboxen auch in der Kanalisation, geschlossenen Kabeltrassen, Rohrleitungen, Hohlräumen in Wänden und Wandverkleidungen erlaubt. Auch die Ausbringung in Mäuse- und Rattenlöchern ist erlaubt (Umweltbundesamt 2018). Es gab in der Zeit vom 4. September 2007 bis zum 2. Januar 2008 wegen einer Mäusegradation die bundesweite Ausnahmegenehmigung als Notfallzulassung, das AR Chlorphacinon und Zinkphosphid flächig auf landwirtschaftlichen Flächen auszubringen. Es kam aber anscheinend nur lokal in NW, NI, SH und ST zur offenen Ausbringung von Giftködern. Dies dürfte u.a. auf die damals notwendige, zusätzliche Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Untere Naturschutzbehörde zurückzuführen sein (Illner 2008). Die vorerst letzte Notfallzulassung zur flächigen Ausbringung erfolgte am 12. August 2015 (Lindeiner 2015). Über den Umfang der Anwendung in Deutschland 2007/2008 und 2015 liegen anscheinend keine deutschlandweiten Daten vor. Die AG Eulen forderte schon 2007 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein systematisches Monitoring der Auswirkungen von zugelassenen Rodentiziden auf Nichtzielarten, ferner ein Verbot der Anwendung in EU-Vogelschutzgebieten und ein Verbot einer flächigen Ausbringung (Illner 2008).
Anwender von SGAR müssen in Deutschland seit 2018 einen Sachkundenachweis mit Teilnahmezertifikat eines entsprechenden Kurses besitzen. In den Kursen muss Sachkunde nach Anhang I Nr.3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) gelehrt werden. Wobei eine Freigabe und/oder Zertifizierung von Kursen zur Erlangung der Sachkunde durch die Behörden nicht notwendig ist. Es gibt zur Anwendung weitere Vorschriften wie die Risikominderungsmaßnahmen (Umweltbundesamt 2018). Früher wurden alle SGAR auch frei für Jedermann verkauft und legal angewendet. Diese neueren Auflagen sollen nicht nur unabsichtliche Vergiftungen von Menschen und Haustieren verhindern, sondern auch vermeiden, dass sich AR unkontrolliert in natürlichen Lebensgemeinschaften ausbreiten. FGAR können aber weiterhin auch ohne Sachkundenachweis angewendet werden (BAuA Homepage).
Gefährdete Organismen durch Einsatz von AR
Heute werden fast nur AR als Biozid-Rodentizid in Deutschland eingesetzt. AR wirken in unterschiedlichen, meistens geringen Dosen tödlich auf Säugetiere einschließlich des Menschen, auf Vögel, Fische und sonstige Wirbeltiere, aber auch z.B. auf Flohkrebse und sogar Algen (Mrasek 2019, Umweltbundesamt 2012). Auch bei vorschriftsgemäßem Einsatz von AR können Nicht-Zielarten, wie z.B. Spitzmäuse, vergiftet werden. Dies kann entweder über die direkte Köderaufnahme geschehen (primäre Vergiftung) oder über die Aufnahme belasteter Beute oder Aas (sekundäre Vergiftung). So können Beutegreifer wie Uhu, Schleiereule, Waldkauz, Turmfalke, Mäusebussard, Rotmilan oder Fuchs sekundär vergiftet werden (Jacob et al. 2018). Der Rückgang von Schleiereulen in Teilen Europas wurde schon vor Jahren mit dem Einsatz von SGAR in Verbindung gebracht (Newton et al. 1990). In jüngerer Zeit wurden wiederholt Todesfälle von Uhus auf sekundäre Vergiftungen zurückgeführt, obwohl leider keine Untersuchungen auf den Wirkstoff vorliegen. Da Steinkäuze häufig um und auch in landwirtschaftlichen Gebäuden leben bzw. brüten, dürften diese auch mit AR belastet sein. Aber es scheint keine Daten dazu zu geben. Es gibt keine umfassende Übersicht über das Ausmaß der Vergiftungen und die Umweltbelastung insgesamt durch AR. Es gibt aber eine Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen, die Rückstände von AR in wildlebenden Nicht-Zieltieren und damit eine Gefährdung dieser Tiere sowohl in Europa als auch auf anderen Kontinenten dokumentieren. So wurden AR-Rückstände unter anderem in Schleiereulen (Newton et al. 1990 Großbritannien, Walker et al. 2013 Großbritannien, Saravanan & Kanakasabai 2004 Indien, Albert et al. 2010 Kanada, Christensen et al. 2012 Dänemark), Waldkäuzen (Walker et al. 2008 Großbritannien), Waldohreulen (Christensen et al. 2012 Dänemark), Virginia-Uhus (Albert et al. 2010 Kanada, Stansley et al. 2013 USA), Streifenkauz (Albert et al. 2010 Kanada), Kuckuckskäuzen (Lohr 2018 Australien), Turmfalken (Shore et al. 2006 Großbritannien, Christensen et al. 2012 Dänemark, Walker et al. 2013 Großbritannien), Mäusebussarden (Christensen et al. 2012 Dänemark, Berny et al. 1997 Frankreich, Walker et al. 2013 Großbritannien), Rotmilan (Christensen et al. 2012 Dänemark, Walker et al. 2013 Großbritannien) Steinadlern (Langford et al. 2012 Norwegen), Rotschwanzbussard (Stansley et al. 2013 USA), aber auch Iltissen (Shore et al. 1996 Großbritannien), Nerzen (Fournier- Chambrillon et al. 2004 Frankreich), Wieseln (McDonald et al. 1998 Großbritannien), Igeln (Dowding et al. 2010 Großbritannien) und Füchsen (Tosh et al. 2011 Großbritannien, McMillin et al. 2008 USA, Jacob et al. 2018 Deutschland) nachgewiesen. Neben räuberischen Säugern und Vögeln, die kontaminierte Mäuse oder Ratten fressen, sind aber auch samen- oder körnerfressende Vögel betroffen, die den häufig aus Getreide bestehenden Köder direkt fressen, sofern dieser offen ausgebracht wurde (Eason et al. 2002 Neuseeland).
Der Umfang der Untersuchungen, d. h. die Zahl der untersuchten Tiere sowie die Dauer und das räumliche Ausmaß der Untersuchungen, variiert von Nachweisen der AR in einigen Individuen einer bestimmten Region bis hin zu jahrelangen Untersuchungen ganzer Populationen in einzelnen Ländern. Der prozentuale Anteil der in diesen Studien untersuchten Tiere, die Rückstände von AR aufwiesen, schwankt dabei von 10 % bis zu 97 %. So haben Walker et al. (2008) in 20 % (33 von 172) der untersuchten Waldkäuze in Großbritannien Rückstände von mindestens einem AR- Wirkstoff festgestellt. In einer Studie aus Schottland wurden bei 70 % von insgesamt 114 untersuchten Rotmilanen Rückstände von AR nachgewiesen (Hughes et al. 2013). Bei Untersuchungen in Dänemark wiesen nahezu alle untersuchten Wiesel (124 von 130) Rückstände von AR auf (Elmeros et al. 2011). In einer spanischen Studie wurden bei 39 % (155) von 401 untersuchten Nicht-Zieltieren Rückstände von Antikoagulanzien nachgewiesen, wobei in 140 Fällen eine tödliche Wirkung dieser Stoffe nicht ausgeschlossen werden konnte (Sanchez-Barbudo et al. 2012). In Nordirland wurden bei 84 % aller untersuchten Füchse (insgesamt 115) Rückstände von Antikoagulanzien nachgewiesen (Tosh et al. 2011).
2018 kam eine vom Julius Kühn-Institut im Auftrag des UBA durchgeführte Studie zu AR-Rückständen von den acht antikoagulanten Rodentizide Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon, Flocoumafen und Warfarin bei Nichtzielarten heraus (Jacob et al. 2018). Dies war die erste größere Studie zum Thema in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl in verschiedenen Kleinsäugerarten, wie zum Beispiel Wald- und Spitzmäusen, die nicht Ziel der Bekämpfung und teilweise besonders geschützte Arten sind, als auch in Eulen und Greifvögeln, hier vor allem Mäusebussarden, Rückstände von AR nachweisbar sind (Geduhn et al. 2016, Jacob et al. 2018). Auch wurden in 61 % von insgesamt 265 untersuchten Leberproben von geschossenen Füchsen aus verschiedenen Teilen Deutschlands Rückstände von Antikoagulanzien gefunden (Jacob et al. 2018). Die Rückstände von AR wurden hauptsächlich in der Leber bereits verstorbener Tiere analysiert. Darüber, ob die gemessenen Konzentrationen direkt tödlich bzw. todesursächlich waren, kann man oft keine konkrete Aussage treffen (Thomas et al. 2011). In 32% der 63 Eulen- und Greifvogelproben, meist Verkehrsopfer oder verhungerte Tiere, kamen AR-Rückstände vor. AR-Rückstände wurden vor allem in Mäusebussarden (39%, n=18), Rotmilanen (80%, n=5) und Schleiereulen (57%, n=7) nachgewiesen, also in Arten, die vorzugsweise Mäuse jagen. Arten, die häufig in der Umgebung von Gehöften jagen, wie dies bei Schleiereulen und Rotmilanen vorkommt (weniger bei Mäusebussarden), sind anscheinend stärker betroffen. Rückstände konnten in allen untersuchten Kleinsäugerarten nachgewiesen werden. Diese Kleinsäuger wurden an Viehhaltungen gefangen und fressen ebenso wie Ratten die Köder mit ARs. Apodemus-Arten wiesen häufig und z.T. hohe Rückstände auf (Jacob et al. 2018).
Erst 2018 wurden Rückstände von AR in Deutschland erstmalig in Fischen nachgewiesen (Kotthoff et al. 2018). Im Rahmen einer vom UBA in Auftrag gegebenen Untersuchung durch das Fraunhofer Institut für Molekulare Biologie und Angewandte Ökologie wurden Leberproben von Brassen (Abramis brama) aus den größten Flüssen in Deutschland - darunter Donau, Elbe und Rhein sowie aus zwei Seen untersucht. In allen Fischen der bundesweit 16 untersuchten Fließgewässer-Standorte im Jahr 2015 wurde mindestens ein SGAR nachgewiesen. Lediglich in Proben von Fischen aus den beiden Seen wurde keine Belastung festgestellt. In fast 90 % der 18 untersuchten Fischleberproben wurde Brodifacoum mit einem Höchstgehalt von 12,5 µg/kg Nassgewicht nachgewiesen. Difenacoum und Bromadiolon kamen in 44 bzw. 17 % der Proben vor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass nicht nur auf dem Land lebende Tiere, sondern auch Wasserorganismen mit Rodentiziden belastet sind. Obwohl eine akute Gefährdung von Wasserorganismen durch Einträge von AR in Gewässer nicht anzunehmen ist, besteht insbesondere bei SGAR die Gefahr der Anreicherung über die aquatische Nahrungskette. Auf welchen Wegen AR in Gewässer gelangen, wird derzeit in einem vom UBA in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz untersucht. Eine mögliche Eintragsquelle stellt der Einsatz von antikoagulanten Rodentiziden zur Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation dar (Kotthoff et al. 2018).
Allgemein liegen die festgestellten Konzentrationen in der Leber meist im µg/g (1 Mikrogramm (µg) = 1 Millionstel Gramm) bis ng/g (1 Nanogramm (ng) = 1 Milliardstel Gramm)- Bereich, wobei artspezifisch unterschiedliche Konzentrationen zum Tod führen können. Nachweislich durch Antikoagulanzien getötete Schleiereulen zum Beispiel wiesen Konzentrationen im einstelligen µg/g-Bereich auf (Newton et al. 1990). Es ist daher davon auszugehen, dass die nachgewiesenen Konzentrationen mitunter tödlich für die untersuchten Tiere gewesen sind. Abgesehen von tödlichen Effekten sind langfristige Auswirkungen auf das Verhalten und die Fortpflanzung der Tiere wegen des hohen Potentials von AR zur Anreicherung in Lebewesen anzunehmen. Aus den vorliegenden Studien kann man schlussfolgern, dass überall dort, wo AR als Rodentizide eingesetzt werden, davon auszugehen ist, dass auch Nicht-Zieltiere diese Gifte - sei es direkt oder indirekt - aufnehmen und es in diesen nachweisbar ist (Erickson & Urban 2004, Laasko et al. 2010). Denn das Risiko der Sekundärvergiftung von Wildtieren lässt sich nur minimieren, völlig vermeiden lässt es sich nicht.
Auch nach einem Verbot des Einsatzes von AR ist noch lange Zeit mit dem Auftreten von AR in der Umwelt zu rechnen. Wie wissenschaftlich nachgewiesen, sind mehrere Wirkstoffe unabhängig von aktuellen Einsatzkampagnen zur Schadnagerbekämpfung in der Umwelt bereits weit verbreitet.
Die Wirkung der SGAR ist mit langanhaltendem Siechtum und schweren Krankheitssymptomen verbunden. Die Wirkungsweise ist zweifellos nicht tierschutzgemäß, da die langsame Wirkung mit verzögerter Mortalität absichtlich angestrebt und das damit verbundene lange Leiden billigend in Kauf genommen wird. Selbst wenn die über die Nagerbeute aufgenommene Dosis von AR für Eulen und Greife nicht tödlich ist, kann es zu Sinnes- und Fitness-Störungen kommen, welche die Mortalität z.B. durch Anflüge an Stacheldrahtzäune usw. erhöht oder die Nahrungsversorgung von Bruten behindert.
Es findet aktuell in Deutschland kein richtiges Monitoring zur Belastung von Nichtzielarten mit AR statt. In Deutschland, Frankreich und Großbritannien fanden verschiedene Kurzzeituntersuchungen statt. Das einzige Langzeitmonitoring zur Belastung einer Nichtzielart mit AR findet seit 1997 an der Schleiereule durch das UK Predatory Bird Monitoring Scheme in Großbritannien statt (Walker et al. 2013). 2014 hielt ein EU Report ein Monitoring bzw. Screening der EU-Mitgliedstaaten auf SGAR für notwendig. Dabei sollte neben Monitoring auf SGAR, die Beteiligung von SGAR an der Sterblichkeit von Wildtieren bei Verdacht auf Vergiftung und die wahrscheinlichen Auswirkungen der subletalen SGAR-Rückstandsmengen auf die Wildtierarten untersucht werden. Eine Zusammenstellung solcher Daten für die ganze EU sollte erfolgen (Berny et al. 2014).
Rodentizide mit Phosphiden
In Deutschland sind aktuell Rodentizide mit den Wirkstoffen Zinkphosphid, Aluminiumphosphid, Magnesiumphosphid und Calciumphosphid vom BVL als Pflanzenschutzmittel, also zum Einsatz auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen, zugelassen. Vor allem Zinkphosphid wird aktuell als Fraßgift in Ködern eingesetzt. Deshalb befassen sich die folgenden Ausführungen nur mit Zinkphosphid. Zinkphosphid ist ein schnell wirkendes Akutgift, das aktiv von den Zielorganismen gefressen werden muss. Nach der Köderaufnahme entsteht bei Kontakt von Zinkphosphid mit der Magensäure eine Zersetzung in giftigen Phosphorwasserstoff (Phosphin) und tötet die Nager. Phosphin ist ein farbloses, zytotoxisches Gas, das schwerer als Luft ist. Es ist ein starkes Stoffwechsel- und Nervengift und blockiert wichtige Enzymsysteme des Körpers. Über die zentrale Atemlähmung, Lungenödeme und Kollaps führt es zum Tod. Bei den anderen Phosphiden ist die Wirkung ähnlich (BVL Homepage).
Die Gefahr einer Anreicherung des Giftes bei Nichtzielarten (Bioakkumulation) wird von Behörden wie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) als unwahrscheinlich angesehen. Vergiftete Zielnager sterben gewöhnlich in ihren Bauen. Studien zur Adsorption, zum Metabolismus und zur Ausscheidung von aufgenommenem Zinkphosphid bei Ratten zeigten, dass das entstandene Phosphin nach der Oxidation zu Hypophosphit oder Phosphat schnell und vollständig durch Ausatmen oder über den Urin ausgeschieden wurde. Diese Phosphin-Metaboliten sind weniger toxisch als Phosphin selbst. Eine subletale Dosis kann bei überlebenden Nagetieren eine Abneigung gegen Zinkphosphid-Köder hervorrufen (englisch sprachige Wikipedia Artikel Zinc phosphide). Der Geruch von Zinkphosphid zieht Nagetiere an, wirkt aber abstoßend auf andere Tiere; Vögel sind jedoch nicht geruchsempfindlich. Ein Risiko, dass Beutegreifer durch Aufnahme vergifteter Nager zu Schaden kommen, ist bei diesem Wirkstoff also laut ECHA nicht gegeben (ECHA Homepage).
Aus zurückliegenden Jahren gibt es vereinzelt Berichte über Vergiftungen bei Haus- oder Wildtieren, die fast alle nachweislich auf unsachgemäße oder gar vorsätzliche Ausbringung zurückzuführen waren. Bei einigen Fällen konnte kein abschließender Nachweis für Fehlanwendungen oder Frevel erbracht werden, der Verdacht liegt aber nahe. In keinem Fall konnte ein Vergiftungsfall bei sachgerechter Anwendung festgestellt werden (BVL Homepage).
Der Köder mit Zinkphosphid muss unter Verwendung einer handelsüblichen Legeflinte tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht oder mit in einer Köderstation ausgebracht werden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben (BVL Homepage).
Zinkphosphide sind weit weniger umweltgefährlich als AR, werden aber nicht als Biozid-Rodentizid eingesetzt, weil Nager, insbesondere Wanderratten, eine Köderscheu entwickeln können und Zinkphosphid daher nicht so wirksam ist wie AR.
Beschränkungen bei Einsatz von Zinkphosphid
Das BVL hat Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Nichtzielarten erlassen. Es wurde Ende 2018 die Anwendung in FFH- und Vogelschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters sowie der Haselmaus, Birkenmaus und Bayerischen Kleinwühlmaus in bestimmten Zeiten verboten. Um Rastplätze von Zugvögeln während des Vogelzuges nicht zu gefährden, sollen Anwender Auskünfte zu aktuellen Rastplätzen von Zugvögeln bei der örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörde einholen und die Auskunft der Behörde dokumentieren.
Die Bayerische Kleinwühlmaus ist in Deutschland verschollen. Die Birkenmaus, richtiger die Waldbirkenmaus, kommt nur sehr lokal im Bayerischen Wald, in den Allgäuer Alpen und in flachen bewaldeten Bereichen in Schleswig-Holstein vor. Die Anwendung ist vom 1. März bis 31. Oktober in Vorkommensgebieten der Birkenmaus verboten. Bei der Haselmaus liegt eine Verbreitung in ganz Deutschland vor, aber die Verbreitung ist oft nur lückenhaft oder regional begrenzt. Die Anwendung ist in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten nur in einem Umkreis von 25 m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen dem 1. März und 31. Oktober verboten. Der Feldhamster ist heute in weiten Teilen Deutschlands vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben wie in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. In Nordrhein-Westfalen ist der Feldhamster ausgestorben und es gibt ein Programm zur Züchtung und Auswilderung (Angaben zur Verbreitung der Nager aus jeweiligen Wikipedia Artikeln, Schmidt mündlich). Die Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters war zwischen 1. März und 31. Oktober verboten. Vor Anwendung muss zuvor durch die Lochtretmethode (mind. 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m² nach 24 Stunden) die Bekämpfungswürdigkeit nachgewiesen werden. Die Köder müssen verdeckt in Nagerbauen und Köderstationen ausgebracht werden. Wobei im Vorkommensgebiet des Feldhamsters in Flächen mit Obstbaukulturen, in denen der Feldhamster nicht vorkommt, das Verbot nicht gilt (BVL Homepage).
Die Anwendung von Zinkphosphid mit Köderstationen, die mechanisch stabil, witterungsresistent und manipulationssicher sind, ist aber seit dem November 2019 wieder erlaubt in Vorkommensgebieten der oben genannten Mäusearten, Natura 2000 Gebieten und auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges. Die Köderstationen sollen möglichst unzugänglich für Nichtnager ausgebracht werden. Die Öffnung der Köderstationen darf nicht größer als 6 cm im Durchmesser sein, damit der streng geschützte Feldhamster nicht an die Giftködern gelangt. Vor einer Anwendung in FFH- und Vogelschutzgebieten ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden (BVL Homepage). Der Einsatz von Mäuseköderlegemaschinen, wie der WUMAKI C 9, ist seit 2018 verboten. Der WU-MAKI C 9 legt, mit einem speziellen Pflugschar, einen künstlichen Mäusegang in einer Tiefe von 15 bis 25 cm an und legt darin Rodentizide ab (Schmidlin 2014). Früher wurden Köder auch einfach mit dem Miststreuer ausgebracht.
Die hier aufgeführten Regelungen des BVL zum Einsatz von Zinkphosphid sind Cross-Compliance-relevant. Cross-Compliance, übersetzbar als „Übergreifende Regeltreue“, wird im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet. Cross-Compliance-relevant bedeutet, dass bei Regelwidriger Anwendung EU-Agrarsubventionen gekürzt bzw. gestrichen werden können. Zur Kontrolle der Cross-Compliance- Regelungen werden in Deutschland jährlich mindestens 1% der Empfänger von EU-Agrarsubventionen bei Anlasskontrollen und bei Mitteilung von Verstößen durch Dritte, wie die Veterinär- oder Umweltbehörden, kontrolliert. Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit des Verstoßes zur Kürzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. Dazu werden die Verstöße der unterschiedlichen Bereiche als leicht, mittel oder schwer gewichtet, als vorsätzlich oder fahrlässig bewertet und außerdem hängt die Sanktion davon ab, ob es ein erster oder wiederholter Verstoß war. Der Einsatz von Biozid-Rodentiziden scheint hingegen nicht Cross-Compliance-relevant zu sein (Wikipedia Artikel Cross-Compliance).
Wirkstoffe Choralose, Hydrogencyanid und Cholecalciferol
Neben den bisher behandelten Wirkstoffen sind noch die Wirkstoffe Choralose, Hydrogencyanid und Cholecalciferol zugelassen. Bei Chloralose handelt es sich um ein leistungsstarkes Narkosemittel, das innerhalb nur weniger Stunden wirksam wird. Es wirkt wie ein Schlafmittel und führt, verbunden mit Absenkung der Körpertemperatur, zu einer Verlangsamung aller Körperfunktionen und zu einer Unterkühlung. Die Nager erfrieren also. Dieses Erfrieren der Nager setzt eine Temperatur von unter 15°C vor raus. Eine einmalige Aufnahme ist ausreichend, damit die tödliche Dosis bei dem Nager erreicht wird (Wikipediaartikel Chloralose). Choralose wird von der BAuA als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft (BAuA Homepage). Prädatoren sind durch Sekundärvergiftungen anscheinend nicht gefährdet. Anders als bei den AR reichert sich Chloralose nur in geringen Mengen in der Leber an und wird vom Organismus sehr schnell wieder ausgeschieden. Halbwertzeit von Chloralose ist 24 Stunden. Vergiftungen von Haustieren kamen vor (Wikipediaartikel Chloralose).
Der Wirkstoff Hydrogencyanid, besser bekannt als Cyanwasserstoff oder Blausäure, ist ein zytotoxisches Gas und schwerer als Luft. Es ist ein starkes Stoffwechsel- und Nervengift und blockiert wichtige Enzymsysteme des Körpers. Über die zentrale Atemlähmung, Lungenödeme und Kollaps führt es zum Tod (Wikipediaartikel Cyanwasserstoff). Chloralose und Hydrogencyanid sind als Biozid-Rodentizid zugelassen (Umweltbundesamt Homepage).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat den Wirkstoff Cholecal- ciferol als Wirkstoff für Biozid-Rodentizide zugelassen (ECHA Homepage). Eine Zulassung eines Produkts mit Cholecalciferol in Deutschland liegt Anfang 2020 aber noch nicht vor. Cholecalciferol bewirkt eine akute oder chronische Vitamin-D-Überdosierung und führt über eine Vitamin- D-Hypervitaminose bei Nagern zum Tode. Cholecalciferol hat eine Halbwertszeit von 19-25 Stunden. Vergiftungen bei Hunden und Katzen kommen vor (Wikipediaartikel Cholecalciferol).
Die drei genannten Wirkstoffe werden in Ködern verabreicht, und die zwei zugelassenen Wirkstoffe Choralose und Hydrogencyanid werden anscheinend deutlich weniger genutzt als AR und Mittel mit Phosphiden.
Zulassung
Zulassungsbehörden sind für Biozid-Rodentizide die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und für Pflanzenschutz-Rodentizide das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Bewertung der Umweltauswirkung zuständig. Rodentizide, die eingesetzt werden, unterliegen in der EU einer Zulassungspflicht nach der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BVL-Homepage).
Rodentizide mit AR sind seit 2018 nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen, sondern nur noch als Biozid-Rodentizide und dürfen daher nicht mehr auf Landwirtschaftlichen- und Forstflächen eingesetzt werden. Als Pflanzenschutz-Rodentizide sind seit 2018 nur noch Zinkphosphid, Aluminiumphosphid (auch als Biozid-Rodentizid), Magnesiumphosphid und Calciumphosphid zugelassen.
Wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist, kann das BVL kurzfristig das Inverkehrbringen eines eigentlich verbotenen Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung und für maximal 120 Tage per Notfallzulassung zulassen. Rechtsgrundlage ist Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (Umweltbundesamt 2018, BVL-Homepage). So gab zuletzt eine Notfallzulassung vom 1. September 2015 bis 29. Dezember 2015 für Mittel mit den damals verbotenen Wirkstoffen Chlorphacinon (ein AR) und Zinkphosphid (damals keine Zulassung als Pflanzenschutz-Rodentizid) zum Pflanzenschutz zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus. Die Anwendung von Chlorphacinon wurde zugelassen zur Bekämpfung von Feld- und Erdmaus als Streuanwendung, also offenes Ausstreuen, bei Starkbefall auf landwirtschaftlichen Flächen. Der Starkbefall musste durch die Lochtretmethode (mind. 20 wiedergeöffnete Löcher/250 m2 nach 24 Stunden) nachgewiesen werden. Es musste eine Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes vorliegen und es gab weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen. Der Pflanzenschutzdienst sollte sich im Hinblick auf den Schutz von auf oder an den zu behandelnden Flächen vorkommenden besonders geschützten und streng geschützten Wirbeltierarten nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 1 Bundesartenschutzverordnung mit der zuständigen Naturschutzbehörde abstimmen. Die zugelassene Menge wurde 2015 bei Chlorphacinon auf 700 Tonnen begrenzt. Bei Zinkphosphid wurde die Menge auf 16 Tonnen begrenzt. Hier war eine verdeckte Ausbringung vorgeschrieben. Die Zinkphosphid-Köder sollten im Nichtkulturland angewendet werden, welches an Kulturflächen angrenzt. Als Nichtkulturland wurden Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben; Rückzugsgebiete in Kulturflächen, z.B. Inseln von Windenergieanlagen aufgelistet. Damit sollte das Einwandern von Mäusen in die Neusaaten eingedämmt werden. Die Anwendung war an weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen geknüpft (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft Homepage). Es scheint unbekannt zu sein, wie viel von den genehmigten Mengen tatsächlich eingesetzt wurde.
Für Pflanzenschutz-Rodentizide, deren Zulassung im Jahr 2018 bzw. Anfang 2019 abgelaufen ist, bestand eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine Aufbrauchfrist von 12 Monaten (BVL Homepage).
Trotz der geschilderten Umweltgefährlichkeit der AR erfolgte 2018 eine erneute Zulassung von AR bis 30. Juni 2024. Das Umweltbundesamt schreibt dazu „Es fehlen gleichermaßen wirksame und weniger gefährliche Alternativen zu den Antikoagulanzien.“ (Umweltbundesamt 2018). Laut EU Report 2014 kann der Nagerfang mit Fallen wirksam sein, ist aber zeitaufwändig (Berny et al. 2014). Allerdings wurden Auflagen für AR erlassen, da es aufgrund seiner Umweltschädlichkeit und Gefährlichkeit eigentlich nicht genehmigungsfähig ist („Aufgrund der bei der Bewertung im EU-Wirkstoff-Verfahren ermittelten hohen unannehmbaren Risiken für Nicht-Zielorganismen und die Umwelt hätten Antikoagulanzien der 2. Generation eigentlich keine Chance, in den Anhang I der Biozid-Richtlinie aufgenommen zu werden.“ (Umweltbundesamt 2012). Die entsprechende Ausnahmegenehmigung der EU enthält folgende Aussagen am Beispiel von Brodifacoum, dem gefährlichsten AR (EU 2017) „ … erfüllt Brodifacoum die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 … für die Einstufung als reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 1A1. Der Stoff erfüllt ebenfalls die Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 … für die Einstufung als sehr persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff. Damit treffen auf Brodifacoum die Ausschlusskriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c und e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zu.“2 Ferner „Die Verwendung von Brodifacoum … wirft ferner Bedenken im Hinblick auf Fälle von Primär- und Sekundärvergiftung auf, …, sodass Brodifacoum auch die Kriterien für die Einstufung als zu ersetzender Wirkstoff gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.“ 3 (EU 2017): „Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 darf die Genehmigung für Wirkstoffe, auf die die Ausschlusskriterien zutreffen, nur dann erneuert werden, wenn mindestens eine der Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung weiterhin erfüllt wird, … „ Dann folgt die unglaubliche Rechtfertigung für die trotz massivster Bedenken erteilte Zulassung: „Nichtchemische Bekämpfungs- oder Präventionsmethoden … sind möglicherweise nicht ausreichend wirksam und können … Fragen … aufwerfen, … ob den Nagern damit unnötiges Leiden zugefügt wird. Alternative Wirkstoffe, …, sind möglicherweise nicht für alle Kategorien von Verwendern geeignet oder nicht gegen alle Arten von Nagetieren wirksam. Da eine wirksame Nagetierbekämpfung nicht allein auf diese nichtchemischen Bekämpfungs- oder Präventionsmethoden gestützt werden kann, gilt der Einsatz von Brodifacoum als unerlässlich im Hinblick darauf, unterstützend zum Einsatz der genannten Alternativen eine geeignete Nagetierbekämpfung zu gewährleisten. Folglich dient der Einsatz von Brodifacoum dazu, einer durch Nagetiere bedingten ernsthaften Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier vorzubeugen bzw. diese zu beseitigen.“ Dazu ist anzumerken:
1. Aus der Tatsache, dass Alternativen möglicherweise nicht in derselben Weise wirksam sind wie Brodifacoum wird gefolgert, dass Brodifacoum deswegen unerlässlich sei. D.h., es gibt durchaus einsatzfähige Alternativen, die vielleicht bei bestimmten Einsatzbedingungen nicht ganz so effektiv sind. Eine schlüssige Rechtfertigung für die Zulassung eines der gefährlichsten Giftstoffe überhaupt ist das aber auf keinen Fall.
2. Der Einsatz von Alternativen, wie z.B. klassischen Totschlagfallen, wirft angeblich die Frage auf, ob damit nicht „unnötiges Leiden zugefügt“ wird - und das im Vergleich zu Brodifacoum, dass bei den vergifteten Tieren zu einem tagelangen grausamen Siechtum bis zum Ausbluten und völliger Dehydrierung führt? Eine unglaublich zynische Aussage.
Die EU stuft Brodifacoum als „persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen“ Stoff ein. Brodifacoum wird zudem auch noch als „reproduktionstoxisch“ eingestuft (EU 2017).
Die Begründung für die Ausnahmezulassung für Brodifacoum kann damit insgesamt als unzutreffend und irreführend bezeichnet werden. Das bedeutet, es gibt objektiv keine Rechtfertigung für die weitere Zulassung von Brodifacoum nach EU-Recht. In Deutschland sind Brodifacoum und andere AR ebenfalls nur per Ausnahmeregelung bis 30. Juni 2024 zugelassen. Wegen der Gefährlichkeit der AR erfolgt eine Genehmigung zur Anwendung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin immer nur für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren.
Die Schweiz hat z.B. den Einsatz des besonders umweltproblematischen Brodifacoum seit 2012 verboten, ohne dass dort eine Rattenplage bekannt geworden wäre. Im biologischen Anbau von Verbänden wie Bioland sind nur Lebend- bzw. Schlagfallen für Nager zulässig. Trotzdem kommt es dort nicht zu Rattenplagen. In den USA sind SGAR seit 2015 verboten (Homepage Raptorsarethesolution).
Fazit
Seit 2018 hat sich die Situation in Europa deutlich verbessert, da die für die Umwelt sehr gefährlichen AR seitdem nur noch in und an Gebäuden, in der Kanalisation, zum Schutz von Deichen, auf Mülldeponien, in Parks und auf Golfplätzen eingesetzt werden dürfen. Notfallzulassungen bleiben jedoch möglich. Eine flächige, offene Ausstreuung auf landwirtschaftlichen Flächen ist seit längerem verboten. Diese erfolgte früher teilweise sogar mit Maschinen. Eine verstärkte Forschung und ein systematisches Monitoring der Auswirkungen von AR auf Nicht-Zielarten sind dringend notwendig. Totfunde von Eulen und Greifvögeln, zumindest bei Nagerjägern, müssten bei unklarer Todesursache auf AR untersucht werden. Es ist zu fordern, umgehend mit einem bundesweiten oder besser EU-weiten Monitoring zu beginnen und die Ergebnisse zeitnah zu veröffentlichen. 2024 laufen die Zulassungen für AR bzw. SGAR in Europa aus. Da sich inzwischen gezeigt hat, dass die Auswirkungen auf die Umwelt umfassender sind als bei der früheren Zulassung bekannt war, entfällt die Basis für eine weitere „Ausnahmegenehmigung“. Ebenso stehen die Wirkstoffe nun seit vielen Jahren auf der EU-Liste der „zu ersetzenden“ Biozide, so dass mehr als ausreichend Zeit für die Entwicklung und Organisation von Ersatz für die Schadnagerbekämpfung gegeben war.
Bisher existieren aber keine Alternativen in Form anderer Rodentizide und Nagerfallen, die gleich wirksam wie AR sind. Die Forderung kann trotzdem nur lauten, EU-weit die AR-Wirkstoffe so schnell wie möglich zu ersetzen. Dazu muss die Entwicklung neuer Rodentizide, die sowohl gleich wirksam als auch weniger giftig als AR sind, unbedingt vorangetrieben bzw. gefördert werden (Berny et al. 2014). Es sollte unbedingt mehr Information über den ordnungsgemäßen Einsatz von Rodentiziden oder andere Maßnahmen wie Nagetierschutz, Entfernung von Nahrung und Unterschlupf, zu Risiko für Nicht-Zielarten und Maßnahmen zur Risikominderung, Resistenzen in den Verkaufsstellen geben. Auf einer staatlichen Homepage müssten Infos zu allen Fragen zur Nagerbekämpfung bereitstehen. Also sowohl für Biozid-Rodentizide und Pflanzenschutz-Rodentizide (Berny et al. 2014).
Zusammenfassung
Es wird in der EU zwischen Biozid- Rodentiziden und Pflanzenschutz- Rodentiziden zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten unterschieden. Biozid-Rodentizide werden zum Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit sowie von Menschen hergestellter Produkte eingesetzt. Sie dürfen in und an Gebäuden, in der Kanalisation, zum Schutz von Deichen, auf Mülldeponien, in Parks und auf Golfplätzen eingesetzt werden. Pflanzenschutz-Rodentizide dürfen zum Vorratsschutz und Pflanzenschutz auf Landwirtschaftlichen- und Forstflächen eingesetzt werden. Als Biozid-Rodentizide werden legal vor allem acht Antikoagulante Wirkstoffe und als Pflanzenschutz-Rodentizid vor allem Zinkphosphid verwendet. Zinkphosphid ist für die Umwelt weit weniger problematisch. Antikoagulante Rodentizide (AR) sind Cumarinderivate, welche die Blutgerinnung verringern, die Blutgefäße durchlässig machen und durch innere Blutungen zu einem anhaltenden, mehrtägigen Siechtum führen. Wegen des verzögerten Eintritts der Wirkung sind AR sehr wirksam und es tritt keine Köderscheu bei Wanderratten ein, wie es bei Zinkphosphid und anderen Rodentiziden der Fall ist. Wegen ihrer Persistenz reichern sich mehrere AR in der Umwelt an. In zahlreichen Nichtzielarten bis zu Fischen und Algen wurden Rückstände von AR nachgewiesen. Insbesondere sind Prädatoren betroffen, welche Nager jagen. Auch Schleiereule, Waldkauz, Turmfalke, Rotmilan und Mäusebussard sind betroffen. In Großbritannien wurden Todesfälle von Schleiereulen durch AR nachgewiesen. Aus Gründen von Tier-, Natur- und Umweltschutz sollte es 2024 nicht zu einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für AR kommen. Zumindest muss ein systematisches Monitoring der Auswirkungen von AR auf NichtZielarten EU-weit durchgeführt werden. Totfunde von Nagerprädatoren müssen bei unklarer Todesursache auf AR untersucht werden.
Summary
Lindner M 2020: Facts on the use of rodenticides in Germany. Eulen-Rundblick 70: 45-53
In the EU, a distinction is made between biocide rodenticides and plant protection rodenticides to control mice and rats. Biocide rodenticides are used to protect the health of humans and animals and to protect man-made products. They may be used in and on buildings, in the sewage system, for protecting dikes, on landfills, in parks and on golf courses. Plant protection rodenticides may be used for the protection of stored products and for the protection of plants in agricultural and forest areas. Eight anticoagulants are legally used as the biocide rodenticides and zinc phosphide is used as the crop protection rodenticide. Zinc phosphide is far less problematic for the environment. Anticoagulant rodenticides (AR) are coumarin derivatives that reduce blood clotting, make blood vessels permeable and cause a lingering decline over several days to eventual death from internal bleeding. Because of the delayed onset of the poisoning symptoms, ARs are very effective, as Brown Rats do not become suspicious of the bait, like they do with zinc phosphide and other rodenticides. Because of their persistence, several ARs accumulate in the environment. AR residues have been detected in numerous non-target species, including fish and algae. Species that prey on rodents are particularly affected. These include Barn Owl, Tawny Owl, Kestrel, Red Kite and Common Buzzard. In Great Britain, Barn Owl deaths from AR have been proven. For reasons of animal, nature and environmental protection, the special case approval for AR should not be extended in 2024. At the very least, it is necessary to systematically monitor the effects of AR on non-target species across the EU. Rodent predators found dead must be examined for AR poisoning if the cause of death is unclear.
Danksagung
Die Arbeit kam mit sachdienlichen Hinweisen von Dr. Alexandra Esther vom Julius Kühn-Institut in Münster, Dr. Peter Petermann und Dr. Alexander Badry vom Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin zu Stande. Der Autor bittet, ihm ergänzende Fakten und Infos zukommen zu lassen.
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Umweltbundesamt 2018: Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien: Häufig gestellte Fragen. Dessau
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Martin Lindner
Parkstr. 21
D-59846 Sundern
Nachtrag
Nach Fertigstellung des Artikels wurde ein erster nachweislich durch AR Brodifacoum verursachter Todesfall eines Uhus dokumentiert: Schwarz V 2019: Der Uhu (Bubo Bubo) in Ungarn. Eulen-Rundblick 69: 9-17
Der Artikel stammt aus Eulenrundblick 70
Artikel als pdf
von Ernst Kniprath
31.05.2020
Steht in allen Büchern: Schleiereulen sind monogam. Na ja! Es geht auch anders. Im nächsten Eulen-Rundblick wird ausführlich eine Szene aus einer Brut 2019 in Otterwisch/Sachsen dargestellt. Ein brütendes Weibchen erhält öfter den Besuch eines fremden Männchens und es bleibt nicht beim „Händchenhalten“. Einmal ist sogar der Hausherr anwesend und unternimmt nichts. Unglaublich.
Weiterlesen: Nr. 70 des Eulen-Rundblicks (erhält jedes Mitglied der AG Eulen kostenlos), ist im Sommer 2020 erschienen.
von Ernst Kniprath
24.05.2020
Dieses Foto zeigt ohne Zweifel eine Schleiereule mit ihrer Brut. Jedoch hat sie solch merkwürdige Auswüchse am Schnabel und das auch noch beidseitig und ziemlich symmetrisch.
Die Auflösung erscheint im nächsten Eulen-Rundblick (Nr. 70) im Sommer. Hier erscheint sie dann kurz danach. Wir wollen doch den Leserinnen und Lesern des Eulen-Rundblicks mit einer Auflösung gleich hier nicht die Spannung nehmen. Wer die Auflösung schon dann wissen möchte, kann das Heft abonnieren!
Die 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage ist erschienen
05.12.2021
Wolfgang Scherzinger & Theo Mebs (2020); Kosmos-Verlag / Stuttgart: 416 S., 323 Fotos, 125 Graphiken, 59 Tabellen, 15 Karten.
Aus dem Schummer von Mythen und Märchen sind die Eulen in einem bisher nicht gekannten Maße ins Rampenlicht breiter Interessenskreise gerückt. Vom Kinderbuch bis zur Eulen-Show, von der Fachzeitschrift bis zur Welt-Eulen-Konferenz haben die Eulen ihr Außenseiter-Image abgestreift. Dank des wachsenden Engagements zum Schutz dieser ungewöhnlichen Vogelgruppe, dank langjähriger Beringung und neuer Telemetrie-Systeme, die jeden Ortswechsel selbst über Kontinente registrieren, mit Hilfe automatischer Kameras und Nachtsichtgeräte, die eine Beobachtung bei Dunkelheit ermöglichen, dank handlicher Aufnahmegeräte für bioakustische Feldarbeit und zunehmender Etablierung von Labors für genetische Analysen kam in wenigen Jahren eine Fülle wegweisender Forschungsergebnisse zur Veröffentlichung, die eine Überarbeitung und Aktualisierung der „Eulen Europas“ jedenfalls für gerechtfertigt und geraten machen.
Von besonderer Aussagekraft sind dabei Langzeitprojekte, die z. T. mehrere Jahrzehnte überspannen, wie ein kontinuierliches Monitoring regionaler Bestände, die systematische Beringung lokaler Brutpopulationen, oder die Fortschreibung von Genealogie und Populationsaufbau samt den mitunter komplexen Fortpflanzungsstrategien. Dabei erwies sich die Zusammenführung unterschiedlicher Disziplinen als besonders fruchtbar, da somit Beutewahl, Paarungssysteme, Bruterfolg und selbst Migrationen in eine Zusammenschau mit Lebensraum und Prädationsrisiko sowie den großräumigen, z. T. kontinentalen Fluktuationen von Beuteangebot und Witterung gestellt werden können. Gänzlich neu sind Kooperationen zwischen funktionaler Morphologie, Strömungs-Technik und Luftfahrtingenieuren, die in der Feinstruktur der Eulenfeder bis zum „lautlosen“ Eulenflug ein Modell für geräuscharme Flugkörper, Windkrafträder und Turbinen erkennen.
Diesen unübersehbaren Fortschritten steht die wachsende Gefährdung der Eulen gegenüber, wobei oft landschaftsweiter Lebensraumverlust an erster Stelle steht. Am auffälligsten in der Agrarlandschaft, durch stete Erweiterung der Feldeinheiten – unter rasantem Wegfall kleinräumiger Vielfalt und lebensraum-bestimmender Strukturen; durch zunehmenden Umbruch von Grünland und Aufgabe von Brachland. Wenn Wald-Lebensräume auch noch weniger massiv umgebaut erscheinen, so trifft die zunehmende Nutzung naturnaher Altbestände samt ihrer Vielfalt an Specht- und Baumhöhlen sowie deckungsreichen Einständen besonders die Höhlenbrüter. Völlig ungewiss sind die Folgen des Klimawandels für die künftige Entwicklung der Lebensräume und für die Verbreitung der Eulen, wie auch für Beuteangebot und Feinddruck. Im „Anthropozän“ wachsen auch die Unfallrisiken für Eulen in der freien Landschaft, an erster Stelle durch den Verkehr, durch das dichte Netz an Stromleitungen und die trügerischen Glaswände der Hausfassaden.
Gleichzeitig beweist das erfreuliche Engagement für unsere Eulen in allen Gesellschaftsschichten, dass die Hilfsmaßnahmen greifen: wie der nachhaltige Effekt von Wiederansiedungsprojekten bei Uhu, Habichtskauz und Steinkauz; die unübersehbaren Erfolge systematischer Nistkastenanbringung samt kontinuierlicher Betreuung, speziell für Steinkauz, Raufußkauz und Schleiereule; die Abschirmung sensibler Brutgebiete von Störungen, wie Geo-Caching, Klettersport oder Baumfällung. Die Eulen selbst zeigen uns, dass auch ganz unerwartete Entwicklungen möglich sind, wie der Zuzug des Uhus aus „einsamen Waldschluchten“ in die lärmende Großstadt! - Eulen brauchen Freunde – und die haben sie gefunden!
10.05.2020
Dieser Tage ging der Eulenrundblick 69 in den Versand. Es hat lange gedauert, aber das Ergebnis ist vorzüglich. Mitglieder und Abonnenten werden die neue Nummer in Kürze per Post erhalten.
Zur Einstimmung hier ein Artikel aus der neuen Nummer als pdf:
Hinweis: der Fotowettbewerb ist auf 2021 vertagt. Einsendungen sind jetzt schon willkommen. |
Wir möchten auch 2020 wieder zu einem Fotowettbewerb zum Thema „Eulen“ aufrufen. Erstmalig wird es auch einen Posterwettbewerb geben.
Die Bilder und Poster sollen bei unserer Jahrestagung in Münster ausgestellt und von den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern bewertet werden. Es winken wieder wertvolle Buchpreise. Teilnahmeberechtigt sind nur AG-Eulen-Mitglieder oder Eulenfreundinnen und -freunde, die spätestens auf der Tagung die Mitgliedschaft erworben haben.
Fotowettbewerb
Erwünscht sind Bilder von wildlebenden Eulinnen und Eulen oder der Arbeit im Eulenschutz, die die Faszination für diese Vogelgruppe zum Ausdruck bringen. Pro Teilnehmerin und Teilnehmer können maximal drei Bilder eingereicht werden, die nicht bereits bei den letzten Wettbewerben unserer AG eingereicht wurden. Für den Wettbewerb selbst bitten wir, die Fotos nicht mit Namen der Bildautoren zu versehen.
Wir bitten um die Einsendung der Fotos in digitaler Form an fotowettbewerb-2020@ageulen.de. Einsendeschluss ist der 31.08.2020. Mit der Einsendung erklären sich die Bildautorinnen und -autoren mit einer Veröffentlichung im Eulenrundblick, auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite einverstanden. |
Posterwettbewerb
Poster sind zu allen Themen rund um Eulen möglich. Auch Poster, die bereits bei früheren Tagungen veröffentlicht wurden, sind herzlich willkommen. Allerdings bitten wir auch hier um nicht mehr als drei Poster pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer.
Die Poster sollten im Gegensatz zu den Fotos mit Name und Adresse gestaltet werden. Das Format ist frei wählbar. Allerdings bitten wir für die Autorinnen und Autoren, Poster bereits ausgedruckt zur Tagung mitzubringen. |
In diesem Sinne bitten wir Sie, schauen Sie in Ihre Archive und schicken Sie uns Ihre Bilder bzw. bringen Sie Posterbeiträge mit. Wir sind gespannt!
Und noch eine Bitte: Die Prämierung der besten Bilder und Poster findet zu Beginn der Mitgliederversammlung der AG Eulen am Abend des 24.10.2020 (Samstag) um 20:00 Uhr statt. Es wird darum gebeten, dass die Autorinnen und Autoren anwesend sind oder im Verhinderungsfalle zumindest eine Vertretung beauftragen, die im Falle eines Buchgewinns diesen Preis in Empfang nehmen kann. Wir verschicken Preise nur im Ausnahmefall.
Ihre AG Eulen
17.02.2020
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Eulenfreunde!
Die nächste, 36. Jahrestagung der AG Eulen e. V. findet vom 23. bis 25.10.2020 in Münster/Westfalen statt. Dazu laden wir alle Eulenfreunde sehr herzlich ein in die Akademie Franz-Hitze-Haus, Kardinal-von-Galen-Ring 50, 48149 Münster.
Am Programm wird noch gearbeitet:
Schwerpunktmäßig werden bei dieser Fachtagung die Offenlandarten Schleiereule und Steinkauz behandelt. Bisher vorgesehen sind Vorträge zur Situation und Entwicklung (Monitoring) der vorgenannten Eulenarten aus Deutschland, insbesondere aus Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden; zum Lebensraumschutz und zur Habitatpflege sowie zum Thema Gefahren durch Rodentizide. Weitere Vorträge behandeln den Uhu, welcher in Nordrhein-Westfalen ein Dichtezentrum in Deutschland besitzt.
Am Sonntagvormittag werden 2 Exkursionen mit Bussen in die Rieselfelder Münster bzw. in Eulen-Lebensräume im Raum Münster angeboten.
Außerdem wollen wir wieder einen Fotowettbewerb durchführen, bei dem es z. B. wertvolle Buchpreise zu gewinnen gibt. Die Teilnahmebedingungen für diesen Wettbewerb sind demnächst hier nachlesbar.
Wichtig:
Im Gegensatz zu früheren Tagungen müssen Zimmerbuchung/Anmeldung und Bezahlung aller Leistungen des Tagungshotels von der AG Eulen übernommen werden! Darum müssen sich alle Teilnehmer (Mitglieder und Nicht-Mitglieder) über die Homepage beim Kassenwart bis zum 15. August angemeldet haben und zeitnahe Vorauskasse leisten; spätestens 2 Wochen nach Anmeldung. Die Reservierung wird erst nach vollständiger Bezahlung wirksam!
Achtung: Das Zimmerangebot ist begrenzt; darum wird baldige Anmeldung empfohlen!
Vereinsmitglieder können sich hier per Webformular anmelden. Dazu ist es notwendig, sich einzuloggen. Falls Sie nur Ihr Passwort vergessen haben, können Sie per „Setze neues Passwort“ auf der Anmeldeseite ein neues Passwort anfordern. Sie erhalten dann an die E-Mail-Adresse, mit der Sie bei uns registriert sind, ein neues Passwort.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten komplett verloren haben, fordern Sie sie bitte unter Angabe Ihres Namens und der E-Mailadresse, mit der Sie bei uns registriert sind, bei webmaster@ageulen.de an.
Alternativ können Sie sich auch mit Hilfe des Anmeldeformulars per Post oder E-Mail anmelden.
Auf eine rege Teilnahme freut sich der Vorstand der AG Eulen.
Auf Wiedersehen in Münster!
Herzliche Grüße,
Klaus Hillerich
21.09.2021
Vorträge | |
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Programm Freitag 20:00 Uhr | |
Dr. Andreas Schüring (Vortrag) | „Kobold der Nacht“ |
Programm Samstag 09:00 Uhr | |
Eröffnung und Begrüßung | |
Michael M. Jöbges (Recklinghausen) | Vorsitzender der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen) |
Dr. Ralf Barfknecht (Köln) | Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft e.V. (NWO) |
Dr. Christoph Sudfeldt (Münster) | Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA) |
Fachvorträge 9:15 | |
Hubert Große Lengerich (Münster) | 30jährige Schleiereulen- und Steinkauz Schutzbemühungen in Münster |
Ronald van Harxen (Winterswijk, Niederlande) | Der Steinkauz in den Niederlanden |
Herbert Keil (Ludwigsburg) | Überlebensrate und Dispersion von Steinkäuzen im Landkreis Ludwigsburg |
Dr. Alexandra Esther (Münster, Julius-Kühn-Institut) | Gefahren durch Rodentizide, Resistenzen gegen Antikoagulantien |
Magdalena Wlodarz (Universität Potsdam) | Das Nahrungsspektrum junger und adulter Schleiereulen in Brandenburg |
Stephan Grote (NABU-Naturschutzstation Münsterland e.V., Münster) | Obstweiden und Obstwiesen in der westfälischen Kulturlandschaft – Geschichte – Ökologie – Pflege |
Dr. Christian Harms (Freiburg) | Mit Mikrofon und Kamera – Uhu-Geheimnissen auf der Spur |
Hubert Ortmann (Ladbergen) | Das Zusammenleben von Waldkauz und Hohltaube |
Olaf Geiter (Vogelwarte Helgoland, Wilhelmshaven) | Eulenberingung in Nordwestdeutschland |
Simon Birrer (Vogelwarte Sempach, Schweiz) | Europa – Neue Resultate zu den Eulen aus dem Europäischen Brutvogelatlas EBBA2 |
Steffen Kämpfer (Universität Osnabrück) | Brut- und Nahrungsökologie der Sumpfohreule auf den Ostfriesischen Inseln |
Martin Lindner (Sundern) | Forstwirtschaft in Natura 2000 Gebieten |
20:00 Uhr | |
Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen) | |
Exkursionen Sonntag 09:00 Uhr | |
Hubert Große Lengerich | Exkursion zu Steinkauz- und Schleiereulen-Lebensräumen im Raum Münster |
Manfred Röhlen | Exkursion in das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder Münster |
08.04.2020
Waldkäuze baden gerne. Zuweilen nutzen sie dafür auch menschliche Bauwerke und geraten dabei in Gefahren, die sie nicht einschätzen können, wie auch in diesem Fall:
Ein Waldkauz wollte in einer Reifenwaschanlage ein Bad nehmen, kam nicht mehr heraus und ertrank.
Laut Handbuch der Vögel Mitteleuropas kommen bis zu 6,9 % der Waldkäuze durch ertrinken ums Leben:
Der Ertrinkungstod ist (bei Jung- und Altvögeln) häufiger als bei anderen Eulen und dürfte vor allem mit dem großen Badebedürfnis zusammenhängen (s. etwa G UÉRIN 1932, SIEGENTHALER, Orn. Beob. 50, 1953, HERBERIGS , Gerfaut 44, 1954, K UHK & SCHÜZ, Vogelkdl. Ber. Niedersachsen 4, 1972). |
Um weitere Unfälle dieser Art künftig zu vermeiden, wurde die Reifenwaschanlage mit einem hölzernen Deckel vollständig verschlossen.
Möglicherweise hätte es auch ausgereicht, das Becken mit einem horizontal gespannten verzinkten Maschendraht mit einer Maschenweite von 50 mm zu sichern, wie er für ganz normale Zäune verwendet wird.
Am Fotowettbewerb 2019 beteiligten sich 27 Fotografen mit 73 Fotos. Unter den Motiven waren Uhus (30 Bilder) besonders zahlreich vertreten, vor Steinkauz (13), Waldohreule (6) und zehn weiteren Arten. Beim Publikum waren eindeutig die kleinen Eulen die Favoriten, insbesondere die Steinkäuze, deren Fotos gleich 4 der 5 Preise gewannen, zusammen mit einem Sperlingskauzfoto.
Herzlichen Dank an alle Teilnehmer!
Wir gratulieren den Preisträgern:
Platz 1: „Steinkauz mit Buntspecht“ von Stefan Schawo
Platz 2: „Steinkauz über Feldhase“ von Gunther Zieger
Platz 3: „Zwei Steinkäuze“ von Eric Dienesch
Platz 4: „Zwei Sperlingskäuze“ von Dr. Alexander Schüring
Platz 5: „Steinkauz mit Regenwurm“ von Gunther Zieger
Die fünf Bestplatzierten des Fotowettbewerbs erhielten Buchpreise von Humanitas-Buchverlag, dem wir dafür besonders danken, ebenso wie Christiane Geidel und Martin Lindner für die Organisation des Fotowettbewerbs!
Kamine stellen für Eulen eine große Gefahr dar und immer wieder liest man in der Presse davon, dass Opfer ihrer Neugier von aufmerksamen Hausbewohnern gerettet wurden. Hier zwei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:
Bei der Eule in behandschuhten Händen auf dem ersten Foto des Spiegel-Artikels handelt es sich um einen Waldkauz.
Sowohl der Waldkauz, als auch der im Spiegel-Artikel erwähnte Steinkauz, sind Höhlenbrüter und interessieren sich deshalb besonders für „dunkle Löcher, in denen man verschwinden kann“. Aus natürlichen Höhlen können sie in aller Regel nach der Inspektion wieder heraus klettern. Nicht so bei Kaminen, deren Wände ziemlich glatt sind und deren Querschnitt zu klein ist, als dass eine Eule darin die Flügel gebrauchen könnte, um ihre Flug-Klettertechnik einzusetzen.
Da der Waldkauz in Deutschland die mit Abstand häufigste Eule ist, sind auch die meisten Opfer solcher Kaminunfälle Waldkäuze.
Abhilfe schafft ein Drahtgitter über der Kaminöffnung – der Schonsteinfeger berät gerne, wie damit Eulen vor dem Absturz bewahrt werden können.
16. Juli 2019 Ingrid Kohl
Einladung
Kleine interne Wildnistagung im Wildnisgebiet Dürrenstein
Für Forscher über potentielle künftige Forschungsprojekte & Finanzierungsmöglichkeiten
Donnerstag, 17. Oktober 2019, ca. 9 bis 18 Uhr
Gasthof Hammerwirt, Stixenlehen 27, A-3345 Göstling/Ybbs, hammerwirt.at
Falls Sie Interesse haben, an wildnisspezifischer oder urwaldspezifischer Forschung im Wildnisgebiet Dürrenstein WGD bzw. Urwald Rothwald, an einer Kooperation mit dem WGD, einer Masterarbeit oder Dissertation, sind Sie eingeladen, Titel, Autor(en) und Abstract, bevorzugt auf Englisch und Deutsch, mit ca. 250 (bis max. 300) Worten, bevorzugt bis Anfang August 2019, einzureichen. [Anmerkung: Fragestellungen, die auch außerhalb des Schutzgebietes behandelt werden können, werden nicht innerhalb des Schutzgebietes durchgeführt.] Zusätzlich zur Diskussionsmöglichkeit Ihrer Projektidee während der Tagung, wird es auch die Möglichkeit geben, einen 10 bis 15 Minuten Vortrag über Ihre Projektidee zu halten sowie über Antrags- und Fördermöglichkeiten. Es wird auch die Möglichkeit für eine Videopräsentation geben (über Skype oder aufgezeichnet).
Falls Sie Interesse haben an einem Projekt, am 17. Oktober 2019 an der Konferenz teilzunehmen oder einen 10 bis 15 Minuten Vortrag zu halten, können Sie Ihren Abstract an ingrid.kohl[at]wildnisgebiet.at senden, bevorzugt bis Anfang August 2019.
Herzlich willkommen zu unserer Wildnistagung und auf spannende, erfolgreiche Forschung in der Wildnis!
Ihr Wildnisgebiets-Team
30.07.2019
Wir möchten – wie bereits zur Jahrestagung im Kloster Schöntal vor einigen Jahren - auch in diesem Jahr wieder zu einem Fotowettbewerb zum Thema „Eulen“ aufrufen.
Die Bilder sollen im Rahmen unserer Jahrestagung in der Landessportschule in Bad Blankenburg ausgestellt und von den Tagungsteilnehmern bewertet werden. Jedes Bild wird dazu mit dem Fotografennamen sowie dem dargestellten Motiv beschriftet und ausgestellt. Es winken Buchpreise, u.a. von humanitas.
Teilnahmeberechtigt sind alle AG-Mitglieder und sonstige Eulenfreunde, Hobby- und professionelle Fotografen. Erwünscht sind Bilder von Eulen oder der Arbeit im Eulenschutz, die die Faszination für diese Vogelgruppe zum Ausdruck bringen. Pro Teilnehmer können maximal drei Bilder eingereicht werden, die jeweils nicht älter als fünf Jahre sein dürfen und nicht bereits beim letzten Wettbewerb unserer AG eingereicht wurden.
Die Einsendung der Aufnahmen erfolgt im Format 2:3 in digitaler Form an Christiane Geidel. Die Bilder sollten mindestens 1 MB groß sein. Einsendeschluss ist der 31.08.2019, da die Bilder bis zur Tagung noch gedruckt werden müssen, um sie entsprechend zu präsentieren. Es werden außerdem auch bereits ausgedruckte Fotos im Format 20×30 cm akzeptiert.
Mit der Einsendung erklären sich die Bildautoren mit einer Veröffentlichung im Eulenrundblick, auf unserer Homepage und ggfs. auch auf Facebook einverstanden.
In diesem Sinne, bitten wir Sie, schauen Sie in Ihre Archive und schicken Sie uns ein paar Bilder. Wir sind gespannt und freuen uns auf die eingehenden Beiträge.
Martin Lindner & Christiane Geidel
vom 06. bis 08.09.2019 in Bad Blankenburg
Freitag, 06 September 2019
Ab 16:00 Uhr Anreise / Einchecken
Ab 18:00 Uhr Abendesser
20:00 Uhr bis 21:00 Uhr Abendvortrag
Gerhard Brodowski
Verhaltensstudien von Greifvögeln und Eulen
Ab 21:00 Uhr Eulen Stammtisch
Samstag, 07. September 2019
09:00 Uhr Begrüßung
09:15 Uhr
Johannes Bradtka: Habichtskauz-Projekt in Nordbayern
Dr. Richard Zink:10 Jahre Habichtskauz-Wiederansiedlung in Österreich
10:30 Uhr Kaffeepause
11:00 Uhr
Dr. Ingrid Kohl, Dr. Christoph Leditznig, Franz Aigner: 10 Jahre Habichtskauz-Wiederansiedlung um das Wildnisgebiet Dürrenstein, Österreich (IUCN Kategorie I, UNESCO Weltnaturerbe)
Dr. Ingrid Kohl, Thomas Hochebner, Dr. Claudia Schütz, Gerhard Rotheneder:
(Klein)Eulen-Monitoring im Wildnisgebiet Dürrenstein, Österreich (IUCN Kategorie I, UNESCO Weltnaturerbe)
12:30 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr Aufstellung Tagungsfoto
13:45 Uhr
Dr. Frank Rau: Dynamische Populationen und Populationsdynamik des Uhus in Baden-Württemberg
Andreas Kämpfer-Lauenstein: 40 Jahre Rauhfußkauz-Monitoring im Arnsberger Wald, Nordrhein-Westfalen
Ubbo Mammen: Bestandstrend der Eulen Deutschlands
15:30 Uhr Kaffeepause
16:00 Uhr
Ulrich Augst: Die Eulen im Nationalpark Sächsische Schweiz
Yehor Yatsiuk:Waldkauz-Monitoring in der Kharkiv-Region einschließlich Homilsha Forest Nationalpark, Ukraine (Kooperation mit Wildnisgebiet Dürrenstein) (englischsprachiger Vortrag)
Jonathan Haw: Eulenschutz und Bildungsarbeit in Südafrika - Erfolge von 20 Jahren Owlproject.org & EcoSolutions.co.za (Kooperation mit Wildnisgebiet Dürrenstein) (englischsprachiger Vortrag)
Michael. M. Jöbges: Resümee und Ausblick
18:30 Uhr Abendessen
20:00 Mitgliederversammlung
(u.a. Vorstandswahlen; Auswertung der Rauhfußkauz-Umfrage; Analyse Eulen in Flugshows)
Sonntag, 08. September 2019 vormittags
Exkursion in Auerhuhn-Lebensräume im Thüringer Wald unter Einbeziehung von Rauhfußkauz- und Sperlingskauz-Habitaten (Führung: Dr. Jochen Wiesner)
(Anmerkung: Es kann leider doch nur eine Exkursion angeboten werden.)
Aufruf zum Fotowettbewerb 2019
Wir möchten – wie bereits zur Jahrestagung im Kloster Schöntal vor einigen Jahren - auch in diesem Jahr wieder zu einem Fotowettbewerb zum Thema „Eulen“ aufrufen.
Die Bilder sollen im Rahmen unserer Jahrestagung in der Landessportschule in Bad Blankenburg ausgestellt und von den Tagungsteilnehmern bewertet werden. Jedes Bild wird dazu mit dem Fotografennamen sowie dem dargestellten Motiv beschriftet und ausgestellt. Es winken Buchpreise, u.a. von humanitas.
Teilnahmeberechtigt sind alle AG-Mitglieder und sonstige Eulenfreunde, Hobby- und professionelle Fotografen. Erwünscht sind Bilder von Eulen oder der Arbeit im Eulenschutz, die die Faszination für diese Vogelgruppe zum Ausdruck bringen. Pro Teilnehmer können maximal drei Bilder eingereicht werden, die jeweils nicht älter als fünf Jahre sein dürfen und nicht bereits beim letzten Wettbewerb unserer AG eingereicht wurden.
Die Einsendung der Aufnahmen erfolgt im Format 2:3 in digitaler Form an christiane.geidel@ageulen.de. Die Bilder sollten mindestens 1 MB groß sein. Einsendeschluss ist der 31.08.2019, da die Bilder bis zur Tagung noch gedruckt werden müssen, um sie entsprechend zu präsentieren. Es werden außerdem auch bereits ausgedruckte Fotos im Format 20×30 cm akzeptiert. Mit der Einsendung erklären sich die Bildautoren mit einer Veröffentlichung im Eulenrundblick, auf unserer Homepage und ggfs. auch auf Facebook einverstanden.
In diesem Sinne, bitten wir Sie, schauen Sie in Ihre Archive und schicken Sie uns ein paar Bilder. Wir sind gespannt und freuen uns auf die eingehenden Beiträge.
Martin Lindner & Christiane Geidel
1st June 2019, Pune, India.
Dear Friends of Owls!
Greetings from the 2019 World Owl Conference Committee!
It is our pleasure to invite you to attend the 6th World Owl Conference (WOC) in Pune, India organized by Ela Foundation from 29 November through to 2 December 2019, for the first time in India and Asia, in collaboration with and to be held at Savitribai Phule Pune University, GaneshKhind, Pune, Maharashtra, India. This conference is a unique opportunity for you to exchange research ideas with scientists and naturalists from around the world with a focus on the biology and conservation of owls. Delegates from more than 35 countries are expected to attend. Building on the success of the previous five World Owl Conferences, our organizing committee is working hard to ensure your experience at this conference will be both academically and personally rewarding. The conference will feature expert speaker and poster presentations, owl art, workshops, and cultural programs as well as post conference field trips. An ‘Indian Owl Festival’ will follow the conference which fosters an increased awareness of and appreciation for the conservation of owls among Indian citizens. Some topics include biology and the conservation of owls, the status of owls in India and SE Asia, owl in culture, and on broad scale worldwide projects and global topics like climate change and the widespread use of poison (and alternatives and solutions). Since 1987, WOC’s have occurred in Canada, Australia, Netherlands, and Portugal spanning three continents. As the host country for WOC 2019, India is demonstrating a serious commitment to the exchange of awareness, research and knowledge on owls in Asia, our unique part of the world. To learn more and to register please visit: http://www.wocindia2019.elafoundation.org/ . Note that an early registration discount is available before 31 July 2019. Abstracts for paper and poster presentations can be submitted to: pande.satish@gmail.com and anant.v.gokhale@gmail.com . Regular updates and information exchanges about the conference can also be found at its Facebook page at https://www.facebook.com/woc2019/ . planting programs as well. To reduce the conference footprint we have tree We look forward to seeing you at the 2019 World Owl Conference!
Sincerely, Organizing Secretary,
6th WOC Pune, India Director, Ela Foundation, Pune Email: pande.satish@gmail.com
Liebe Mitglieder!
Vom Freitag, 6.9.2019 bis Sonntag, 8.9.2019 treffen wir uns zu unserer 35. Jahrestagung in der Landessportschule in Bad Blankenburg / Thüringen. Die Sportschule hat uns ein begrenztes Zimmerkontingent bis zum 8.7.2019 reserviert: Übernachtung im
EZ 54,- € / Person, incl. Frühstück;
DZ 44,- € / Person, incl. Frühstück.
Mittagessen (Samstag) und Abendessen (Freitag und Samstag) wird für je 10,- € angeboten.
Zimmer- und Essenbestellung richten Sie bitte möglichst bald direkt an die Landessportschule; Kontaktdaten und Formular siehe im Anhang.
Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Tagung senden Sie bitte an die Adresse des Kassenwarts. Dazu können Sie das Formular im Anhang verwenden: Ausgefüllt als E-Mailanhang oder ausgedruckt als Briefpost (nicht als Fax an die früher angegebene Fax-Adresse; hatte nie zuverlässig funktioniert!).
Zur Deckung der Unkosten müssen wir eine Tagungsgebühr von 10,- € erheben, die Sie bitte zeitnahe zu Ihrer Anmeldung auf das Konto der AG Eulen überweisen.
Das Tagungsprogramm ist noch nicht ganz abgeschlossen. Schwerpunkte der Vorträge sind
weitere angefragt.
Kurzentschlossene melden ihr Vortragsthema umgehend bei Michael Jöbges an:michael.joebges@gmx.de
Am Sonntag Vormittag werden 2 Exkursionen angeboten …
Auf Wiedersehen in Bad Blankenburg!
Herzliche Grüße,
Klaus Hillerich
28.02.2019
Obwohl in vielen Regionen der Bundesrepublik die meisten Eulen noch gar nicht mit der Brut begonnen haben, sind in Großstädten wie Berlin oder München bereits die ersten jungen Waldkäuze „unterwegs“. Die Jungeulen haben ihre Bruthöhlen gerade verlassen und werden, da sie noch flugunfähig sind, leider oft von Spaziergängern als vermeintlich verwaiste oder verletzte Tiere in Obhut genommen.
Tatsächlich sind die Nachwuchs-Eulen allerdings weder das eine, noch das andere, weshalb wir dringend appellieren, junge Eulen vor Ort zu belassen! Sie tun den Tieren keinen Gefallen, wenn sie außerhalb ihrer natürlichen Umgebung in Pflegestationen aufwachsen müssen.
Jungeulen verlassen ihren Horst von Natur aus lange bevor sie fliegen können. Bei uns sind das vor allem Waldohreule (Asio otus), Waldkauz (Strix aluco) und Uhu (Bubo bubo), in Regionen in denen er vorkommt, auch der Habichtskauz (Strix uralensis). Junge Waldkäuze werden dabei mit Abstand am häufigsten entdeckt (und „gerettet“).
Die noch flugunfähigen Jungvögel sind bei allen genannten Arten ausgezeichnete Kletterer – das Kletterverhalten ist ihnen angeboren. In der sogenannten „Infantenristen- oder Ästlingsphase“ bewegen sie sich laufend, kletternd oder hangelnd im Astwerk oder Fels, oftmals sogar am Boden. Dort machen sie durch laute Bettelrufe auf sich aufmerksam und werden bis zum Flügge werden von den Alttieren versorgt.
Bei Gefahr, beispielsweise wenn sich ein Spaziergänger nähert, kauern sie sich regungslos dicht an den Boden und reagieren selbst dann nicht, wenn man unmittelbar vor Ihnen steht.
Die so aufgefundenen Jungeulen sind aber keineswegs hilflos. Besteht keine unmittelbare Gefahr durch eine nahe gelegene Straße oder freilaufende Hunde, sollte man sie daher einfach sitzen lassen.
Christian Harms, Freiburg
Vom Verursacher der Bedrohung ist in der Videoaufzeichnung zunächst nichts zu sehen. Etwas im Blickfeld des brütenden Uhuweibchens zieht dessen Aufmerksamkeit auf sich. Mit der gleichförmigen aber stets wachsamen Ruhe des Brutgeschäfts ist es schnell vorbei: die Irritation des Weibchens nimmt erkennbar zu, schließlich steigt sie aus der Nestmulde und spreizt die Flügel maximal zum imposanten Rad. Die eindrucksvolle Demonstration in Übergröße soll einen Angreifer einschüchtern, der sich in bedrohlicher Weise dem brütenden Uhuweibchen genähert hat. Um die abschreckende Wirkung der Drohhaltung zu unterstreichen, wiegt sich das Weibchen von einem Bein aufs andere, stets die volle Frontalseite dem Angreifer präsentierend und vermutlich unterstützt durch warnendes Schnabelknappen. Als auch das noch immer nicht den erwünschten Abwehrerfolg erzielt, prescht das Weibchen blitzartig zu einer Flugattacke gegen die akute Bedrohung vor, unter heftiger Staubaufwirbelung – eine eindrucksvolle Demonstration von geballter Abwehrkraft mit hohem Überraschungseffekt. Die Kamera, fokussiert auf den Nahbereich des Brutplatzes, hat den Angreifer bislang gar nicht erfasst.
Etwa 45 Sekunden später taucht an der Böschung links neben dem Brutplatz eine Hauskatze in getigerter Fellstruktur auf, kurz darauf gefolgt vom Uhuweibchen, das wenig mehr als einen Meter von der Katze entfernt an der Böschung landet und wiederum seine flügelspreizende Droh- und Abwehrhaltung einnimmt. Die Katze zieht sich offensichtlich in eine geschützte Position am Fuß der Lösswand zurück. Etliche Minuten lang standen sich Katze und Uhu in Konfrontation gegenüber, mal mehr, mal weniger angespannt, bevor das Uhuweibchen schließlich zum Brutplatz zurückkehrte und sich wieder auf den Eiern niederließ. Zwischen der ersten Irritation des Weibchens bis zur Wiederaufnahme des Brutgeschäfts vergingen knapp 20 Minuten. So weit das Live-Video einer erfolgreich abgewehrten Attacke eines unvermuteten Beutegreifers.
In der Literatur finden sich Hinweise auf einige „typische Kandidaten“, die als mögliche Uhu-Prädatoren verschiedentlich in Betracht gezogen wurden (z.B. Görner 2016). Die Liste umfasst - wenig überraschend – Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Marder, Marderhund und Waschbär sowie Wildschweine – alle durchaus plausibel. Andere, obschon ebenso plausibel, blieben bislang in der Literatur unerwähnt: Wildkatze, streunende Hunde und Hauskatzen, Wolf, Luchs, Steinadler, um nur einige weitere mögliche Kandidaten zu nennen. Für die genannten Wildtierarten mag gelten, dass ihre relative Seltenheit und spärliche Verbreitung einen regelmäßigen konfrontativen Kontakt mit dem ebenfalls nicht übermäßig häufigen Uhu eher unwahrscheinlich machen. Hingegen wurden die beiden Haustierarten als mögliche Bedrohung des Uhus schlicht übersehen.
Sucht man nach klar belegten Beispielen von Prädationsattacken auf den Uhu, fällt das Ergebnis ernüchternd aus. Verwundern muss das nicht: solche Vorkommnisse ereignen sich vornehmlich im Dunkel der Nacht und entziehen sich somit der Beobachtung. Es wäre reiner Zufall, wenn die Beobachtung einer Prädationsattacke gelänge und auch noch beweiskräftig dokumentiert werden könnte. Es sei denn, ja, es sei denn, man legt sich systematisch auf die Lauer und stellt potenziellen Tätern eine Falle – in Form einer Infrarotkamera, die - bewegungsgesteuert oder kontinuierlich aufzeichnend – auch seltene nächtliche Aktionen im Bild festhalten kann. Genau das war meine Zielsetzung, als ich für dieses Projekt zwei alternative Uhubrutplätze mit IR-Video- und Überwachungskameras ausstattete. Die Vorgeschichte in diesem Revier ließ vermuten, dass hier wiederholt Uhubruten zerstört und Nestlinge durch Prädation ums Leben gekommen waren – Details dazu bei Harms & Lühl (2017) und Harms (2018b).
Insgesamt wurden in diesem Revier an dem für die Brut gewählten Platz während der Brutzeit 2018 fünf Besuche von potenziell lebensbedrohlichen Beutegreifern mithilfe der IR-Videokamera erfasst (Harms 2018a). Bei den Angreifern handelte es sich um Dachs (2x), Fuchs, Hauskatze sowie einen weiteren, nur außerhalb des Kamerablickfeldes operierenden und daher nicht identifizierten Besucher, der nichtsdestotrotz eine heftige Abwehrreaktion des Uhus auslöste. Im Bereich der von mir observierten Uhupopulation im Raum Freiburg konnten mithilfe von Überwachungskameras zusätzlich noch Kolkraben, Rabenkrähen, Steinmarder, Wildkatzen und Wildschweine als potenziell uhu-gefährliche Besucher in unmittelbarer Nähe von Uhubrutplätzen identifiziert werden, wobei diese Besuche überwiegend nicht in Gegenwart des Uhus stattfanden. Diese Aufnahmen belegen damit zunächst einmal nur, dass diese Plätze für die betreffenden Räuber erreichbar sind und auch aufgesucht werden. Bedauerlicherweise (aus Sicht des Naturschutzes) wurden an einem relativ leicht zugänglichen Platz auch wiederholt menschliche Besucher als Störer des Brutgeschehens von meinen Überwachungskameras erfasst (Harms 2015).
Erfreulich, aus der Sicht des Uhus, war in der hier vorgestellten Untersuchung (Harms 2018a), dass alle Besucher durch die beherzte Abwehrreaktion des Uhuweibchens gestoppt werden konnten und in die Flucht geschlagen wurden. Und offensichtlich hat die kraftvolle Abwehr einen bleibenden Eindruck bei den Angreifern hinterlassen, denn für den Rest der Brutzeit wurden keine weiteren Besuche dieser potenziell gefährlichen Beutegreifer an diesem Brutplatz registriert – in Abwägung des eigenen Risikos ist ihnen der Appetit auf eine vermeintlich leichte Mahlzeit anscheinend vergangen. Mehrfach bis gegen Ende der Jugendzeit (zuletzt Mitte August) wurden zwei voll flugfähige Junguhus im Umfeld dieses Brutplatzes putzmunter angetroffen. Damit haben sie offensichtlich die Bedrohungen und Fährnisse der Nestlings- und Jugendperiode wohlbehalten überstanden, nicht zuletzt dank des mutigen Einsatzes des Uhuweibchens. Für dieses Revierpaar ist damit 2018 nach zwei komplett verlustreichen Brutversuchen (2015 und 2016) und einem Jahr ohne Brut 2017 (Harms 2018b) erstmals eine Brutsaison erfolgreich verlaufen.
Ungeachtet dieser dokumentierten Befunde aus dem Jahr 2018 an diesem einen Brutplatz mit ihrem insgesamt „glücklichen“ Verlauf darf man realistischerweise nicht davon ausgehen, dass alle Attacken von Beutegreifern immer so glimpflich verlaufen wie in diesem präsentierten Beispiel. Unsere aufwendige und intensive Überwachung von etwa einem Dutzend Uhubrutpaaren im Raum Freiburg hat wiederholt plötzliche Verluste von Nestlingen und Junguhus erbracht, die kaum anders als durch Prädation zu erklären waren (Harms & Lühl 2017, Harms 2018b). Wie sich gezeigt hat, finden solche Prädationsereignisse zumeist im Dunkel der Nacht statt. Die Chancen der Erfassung von Prädationsattacken im Rahmen der üblichen Kontrollbesuche sind minimal. Nur durch den konsequenten Einsatz von IR-Video- und Überwachungskameras kann es gelingen, die Täter auf frischer Tat dingfest zu machen. Kürzlich konnten wir außerdem nachweisen, dass der vermeintlich dominante Uhu im Konkurrenzkampf um attraktive Brutplätze keineswegs immer die Oberhand behält: eines unserer Revierpaare wurde von Gänsesägern (Mergus merganser) aus seiner mehrjährig erfolgreich genutzten Bruthöhle verdrängt und musste auf einen geringerwertigen alternativen Brutplatz ausweichen (Harms et al. 2019).
Dass Fuchs und Dachs unter den bedrohlichen Besuchern waren, konnte nicht überraschen, da sich mehrere Eingangsröhren zu Fuchs- bzw. Dachsbauten in unmittelbarer Nachbarschaft dieses Uhubrutplatzes befinden. Zudem waren Fuchs und Dachs mehrfach von den Fotofallen erfasst worden. Hingegen waren streunende Hauskatzen zwar ebenfalls mehrfach ins Blickfeld meiner Überwachungskameras geraten, mit einer konfrontativen Bedrohungssituation, wie sie in dem Videoclip festgehalten ist, hatte ich jedoch nicht gerechnet. Die zeitliche wie auch örtliche Häufigkeit, mit der streunende Hauskatzen von den Kameras erfasst werden, zeigen allerdings, dass wir es hier mit einem Beutegreifer zu tun haben, dessen negative Auswirkungen in seinem Streifgebiet möglicherweise erheblich unterschätzt werden. Jüngst wurden in einer amerikanischen Studie sehr hohe Verluste unter Vögeln und Kleinsäugerarten ermittelt, die auf das Konto verwilderter bzw. streunender Hauskatzen gehen (Loss et al. 2013). Über die Auswirkungen streunender Hauskatzen sowie Hunden in unseren Landschaften gibt es episodische Berichte, aber noch keine systematischen Untersuchungen.
Hinweise auf weitergehende Informationen und Publikationen:
Görner M (2016): Zur Ökologie des Uhus (Bubo bubo) in Thüringen - Eine Langzeitstudie. Acta ornithoecoligica 8, 151-320
Harms C (2015): Lust und Frust beim Arbeiten mit Überwachungskameras an Uhubrutplätzen - ein Erfahrungsbericht. In: Rau F, Lühl R & Becht J (Hrsg.): 50 Jahre Schutz von Fels und Falken. Ornithologische Jahreshefte Baden-Württemberg 31 (Sonderband): 227 - 238
Harms C & Lühl R (2017): Hohe Verluste bei Uhubruten im Raum Freiburg - Vergleich mit erfolgreichen Brutplätzen. Eulen-Rundblick 67: 11 - 19
Harms C (2018a):Brütendes Uhuweibchen (Bubo bubo) wehrt Angriffe verschiedener Prädatoren ab. Ornithologische Mitteilungen 70: 139 – 152
Harms C (2018b): 2017 erneut hohe Verluste bei Uhubruten im Raum Freiburg. Eulen-Rundblick 68: 15-20
HarmsC, Hipp J & Hilfinger S (2019): Gänsesäger (Mergus merganser) verdrängen Uhu (Bubo bubo) in Konkurrenz um Bruthöhle am Kaiserstuhl. Ornithologische Mitteilungen 70 (im Druck)
Loss SR, Will T & Marra PP (2013): The impact of free-ranging domestic cats on wildlife of the United States. Nature Communications, doi: 10.1038/ncomms2380
Die genannten und weitere meiner Publikationen über Untersuchungen zum Uhu sind abrufbar unter www.researchgate.net/profile/Christian_Harms2/research .
Die Videos der Beutegreiferbesuche (sowie weitere von der Videoüberwachung an mehreren Uhubrutplätzen) sind einsehbar auf meinem YouTube-Kanal „cth-ornitho“.
Kontakt: Christian Harms (cth-frbg@go4more.de)
Freiburg, 16.2.2019
Rezension:
MALLE G & PROBST R 2015: Die Zwergohreule (Otus scops) in Österreich. – Bestand, Ökologie und Schutz in Zentraleuropa unter besonderer Berücksichtigung der Kärntner Artenschutzprojekte. – Verlag Naturwiss. Verein für Kärnten/Klagenfurt; Sonderheft Nr. 65: 288 Seiten; 145 Abbildungen (Farbfotos, Video-Protokolle, Graphiken, Zeichnungen und Karten), 25 Tabellen und Anhang.
Der Titel ist ein glattes understatement, denn diese Schrift kann durchaus als detailreiche Monografie der Zwergohreule in Mitteleuropa bezeichnet werden, mit umfassender Einarbeitung historischer und aktueller Literatur und einem beeindruckenden Bericht über die bisherigen Artenschutzmaßnahmen im südlichsten Bundesland Österreichs im Anschluss.
Drei allgemeine Kapitel reichen von der Artbeschreibung (inklusive Nestlings- und Jugendgefieder, Mauser und Lautäußerungen) und einem Vergleich der Zwergohreule innerhalb der 53 Arten der Gattung Otus zu einer breiten Beschreibung der Lebensräume in den Kulturlandschaften Mittel-, Ost und Südeuropas, mit Vergleichen von Brut- und Überwinterungsgebieten.
Die acht folgenden Abschnitte konzentrieren sich auf den großräumigen Bestandsrückgang der Zwergohreule in Österreich seit Mitte des 20. Jhdts. und die heutigen Restvorkommen in den Bundesländern Burgenland, Steiermark und Kärnten. Im Rahmen der Bestandserhebung wurden zur individuellen Erfassung Sonagramme aller singenden Männchen herangezogen. In Kärnten wurden seit 1998, dem Beginn des Artenschutzprojekts, 644 Nistkästen angeboten, seit 2004 kamen 60 Nistkästen im Burgenland dazu. In diesem Zeitraum wurden 358 Nestlinge und 6 Weibchen beringt (z. T. mit Transpondern zur automati schen Ablesung am Nistkasten-Flugloch). Der Bruterfolg war mit 3,28 flüggen Jungeulen pro begonnener Brut überdurchschnittlich hoch. Zumindest für die Nestlingszeit konnte die Beuteliste mit Hilfe von Infrarot-Kameras in den Nistkästen protokolliert werden. Die Beutewahl wurde mit der aktuellen Verbreitung der Hauptbeutetiere (vornehmlich große Heuschrecken) verglichen.
Beeindruckend sind die Ausführungen zu den örtlichen Schutzmaßnahmen, wo es mit bewundernswertem Engagement nicht nur gelang zahlreiche Nisthilfen auf Privatgrundstücken zu montieren, zugleich die Akzeptanz für das nächtliche „Getute“ zu festigen, sondern auch zur Pflege und Wiederbegründung von blütenreichen Wiesen und Heckenlandschaften zu ermuntern. Mit der Bereitstellung hunderter Obstbäume von bodenständigen Sorten zur Sicherung und Wiederbegründung von Streuobstbeständen festigt das Projekt auch die landschaftliche Eigenart, zu der die Zwergohreule seit Jahrhunderten zählt, und geht damit weit über reine Artenschutzmaßnahmen hinaus.
Dieses reichhaltig illustrierte und sehr ansprechend gestaltete Buch ist wegen seiner Themenvielfalt und ausführlichen Darstellung jedem an Biologie, Ökologie und Artensicherung Interessierten zu empfehlen, auch abseits aller „Strigologie“.
W. Scherzinger
Nach dem für die Dresdner Eulen überaus erfolgreichen Brutjahr 2017 hatten wir schon mit einem deutlichen Rückgang gerechnet. Schließlich ist ja bekannt, dass die Bruterfolge der Beutegreifer mit der Gradation und Degradation der Mäusepopulationen korreliert. Möglicherweise setzte die trockene Kälte im März den Mäusen aber zusätzlich zu. Der Einbruch der Reproduktionsrate bei den Waldkäuzen war dieses Jahr besonders extrem.
Die Balz der Waldkäuze Anfang des Jahres verlief völlig normal. Die meisten der bekannten Reviere waren besetzt. Bei unserer jährlichen Kontrolle im Großen Garten fanden wir im Januar nicht nur alle acht Reviere besetzt, sondern auch noch „überschüssige“ Vögel. Noch bis März nahmen wir an, dass um die Junge Garde und im Botanischen Garten zusätzliche Paare ein Revier begründet hatten. Doch wir forschten bis Ende April vergeblich nach Ästlingen im Großen Garten. Erst am 28.04. fand Frau Böttinger an der Zoowiese (R VII) und an der Südallee in einer bisher völlig unbekannten Höhle (R VI, Abb.1) Waldkauznachwuchs. Es waren je vier Jungvögel am Ausfliegen, von denen sieben auch durchkamen. Leider fanden wir trotz zahlloser Kontrollgänge keine weiteren Bruten!
Auch im übrigen Stadtgebiet sah es nicht anders aus. Die meisten der kontrollierten Waldkauzreviere (183) waren besetzt, aber wir konnten kaum Nachwuchs entdecken. Während wir 2017 einen Rekord von 82 Brutnachweisen registrierten (gegenüber dem Bericht 2017 erhöhte sich die Anzahl durch Nachmeldungen im Rahmen der laufenden Brutvogelkartierung noch um sechs), kamen wir 2018 trotz intensiver Suche nur auf zehn Bruten. Dabei entfielen auf die Dresdner Heide mit 60 Revieren auch nur drei. Ganz auffällig war, dass im Stadtgebiet in der Balzzeit an mindestens zehn Orten, an denen bislang kein Revier festgemacht werden konnte, und auch in jahrelang nicht besetzten Revieren Waldkäuze balzten (Gruna, Strehlen, Mockritz, Johannstadt, Pirnaische Vorstadt, Prohlis, Leubnitz-Neuostra, Striesen, Plauen).
Möglicherweise hatte der besonders gute Bruterfolg 2017 dazu geführt.
Die Zahl der im Stadtgebiet entdeckten Brutenlag bei 25. Das ist zwar auch deutlich weniger als 42 Brutnachweise im Rekordjahr 2017, entspricht aber dem Mittel über viele Jahre. Es ist das erste mal, dass es mehr Waldohreulenbruten gab als Waldkauzbruten!
Die erste Brut wurde wie bei den Waldkäuzen auch viel später gefunden als in anderen Jahren nämlich erst Ende Mai. Schwerpunkte der Ästlingsfunde waren wieder die Verbreitungs Cluster Zschieren-Kleinzschachwitz-Meußlitz und Cossebaude-Gohlis.
Überraschungen gab es mit Brutnachweisen in Gittersee, Pieschen, Trachenberge und Oberloschwitz. In der Dresdner Heide wurden wiederum gar keine Bruten entdeckt.
Es gab aber auch Orte, an denen im Februar/März Balzrufe zu hören waren, aber leider im Juni/Juli keine Ästlinge bettelten (unterschiedliche Stellen in Laubegast: Lehnert, Fabian, Pürschel; Gruna: Haufe; Bühlau am Heiderand: Stutzriemer).
Auch im Winter 2017/2018 vor der Brutsaison fanden wir vier Sammelschlafplätze im Stadtgebiet von Dresden: in Zschieren, in Leubnitz-Neuostra, in Weixdorf und in Schullwitz. Durch gemeinsame Abflug-Zählungen in der Dämmerstunde ermittelten wir maximal elf, sechs, fünf bzw. zehn Eulen. Das ist wenig gegenüber den Ansammlungen in früheren Jahren. Es gab aber auch den ganzen Winter über Tageseinstände mit nur einer oder auch zwei Vögeln (Johannstadt, Bühlau). Möglicherweise korrelliert die Zahl der gemeinsam übertagenden Eulen mit der „Strenge“ des Winters (Schneemenge, Kälte).
Der Bestand des Sperlingskauzes in der Dresdner Heide ist konstant geblieben. Die durch Andreas Knoll organisierten Synchronbegehungen ergaben zur Herbstbalz 2017 ca. 20 besetzte Reviere und zur Frühjahrsbalz 2018 noch sieben. Die Suche nach Brutplätzen dieser kleinen Eule ist aufwendig und blieb auch dieses Jahr auf einige wenige Reviere beschränkt. Wir fanden insgesamt drei besetzte Bruthöhlen. Im Steingründchen flogen drei Junge aus (die Reste zweier weiterer Nestlinge fanden sich als Rupfung unter der Höhle; Brutkannibalismus) und an Schneise 5 konnte nur ein Ästling festgestellt werden. Am Reichsapfel konnte leider zur Ästlingszeit nicht mehr kontrolliert werden.
Ein Rauhfußkauz wurde jeweils nur einmal an unterschiedlichen Stellen in der Dresdner Heide an der Alten Acht im Frühjahr verhört. Alle späteren Kontrollen blieben erfolglos.
Obwohl Schleiereulen westlich von Dresden im Kreis Meißen wieder erfolgreich waren, wurde in Dresden auch 2018 keine Brut entdeckt. Im April 2018 wurde aber ihr Kreischen mehrere Nächte am Stresemannplatz in Striesen verhört (Düsterhöft).
Eine Sumpfohreule konnte F. Grunicke am 04.05.2018 an der Elbe im Ostragehege beobachten.
Der Uhu war ganz bestimmt auch dieses Jahr hin und wieder als Nahrungsgast im Stadtgebiet. Im November 2017 wurde bei Baumpflegearbeiten ein von Krähen gehasstes Exemplar im Großen Garten gesehen (Information über F. Bittrich) und ein großes Uhugewölle fand sich im Frühjahr nahe dem Zoo am Kaitzbach.
Am 20.01.2018 wurde in den frühen Morgenstunden ein Uhu auf der MüllDeponie, Fa. AMAND in Lockwitz bei der Jagd auf Tauben in der Sortierhalle gesehen. Es war dort nicht der erste Besuch (vgl. Abb.4).
Es laufen in Dresden weiter Bemühungen, die Wiederansiedlung des Steinkauzes, dessen Vorkommen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer völlig erloschen waren, zu befördern. Seit 2017 läuft das EU-Projekt „Athene“ am Umweltzentrum Dresden, das sich vorrangig mit der Habitats-Analyse und -Verbesserung im Elbtal vom Elbsandsteingebirge bis Dresden befasst. Dabei wird auf Neubesiedlung durch Einwanderung der Art aus Tschechien gesetzt.
Im Stadtgebiet von Dresden sind wir seit 2016 - unterstützt durch die UNB und in Absprache mit dem SMULG - dabei, die Wiederansiedlung durch Auswilderung zu befördern. Es erfolgten zunächst die Bewertung der möglichen Habitate und die Anbringung von Brutröhren in den vorgesehenen Streuobstwiesen durch die UNB. Als Projekt-Koordinator engagiert sich Rajko Dankhoff. Die Züchter um Herrn Zimmer hatten 2018 wieder mit 15 Jungtieren einen guten Bruterfolg. Es wurde aber beschlossen, noch nicht auszuwildern, sonder zunächst den Züchterpool zu erweitern. 2018 wurden außerdem Kontakte zu Auswilderungs-Projekten in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen geknüpft mit dem Ziel, Erfahrungen bei der Auswilderung zu übernehmen und Zuchttiere auszutauschen. Eine Wiederansiedlung allein durch Zuwanderung gelang zwar im Thüringer Grabfeld, ist aber für Sachsen eher unwahrscheinlich, da auch die polnischen Vorkommen nahezu erloschen sind.
Ich danke allen „Eulen-Helfern“ der Stadt für die Übermittlung von Beobachtungen und der UNB und dem KNB für die gute Zusammenarbeit
Dresden, den 01.11.2018
Dr. rer.nat. Klaus Fabian
Windkraft und Vögel
„Data Science vs. fake“
Der TV-Sender ARTE hat sich zum Ziel gesetzt, „fake news“ zu bekämpfen, also die Verbreitung von falschen Informationen, wie sie v.a. in den „Sozialen Netzwerken“ zu finden sind. Dazu produziert ARTE 3-Minuten Filme, die Irrtümern entgegenwirken sollen. Die Absicht ist lobenswert; die Umsetzung jedoch leider misslungen.
Ein Beispiel ist ein Kurzfilm zur Frage, ob Windräder zu einem „vermehrten Vogelsterben“ führen (eine verunglückte Übersetzung von „surmortalité des oiseaux“). Es gibt zahlreiche Studien die differenziert belegen, welche Vogelarten durch Anflug an Windräder betroffen sind, teils bis zur Bestandsgefährdung (z.B. Thelander & Smallwood 2007, Smallwood & Thelander 2008, Schaub 2012, Bellebaum et al. 2013). So gibt die Datei der Vogelschutzwarte Brandenburg (Dürr 2018) mit >3.500 dokumentierten Todesfällen allein aus Deutschland (plus >10.000 aus anderen Ländern) und die kritische Quellen-Sammlung zu Windradopfern (Langgemach & Dürr 2018) wichtige Einblicke und Grundlagen für weitere Recherchen.
Es gibt also seriöse Informationsquellen zum Thema Windkraft und Vögel, die über das Internet zugänglich sind. ARTEs Autoren ignorieren all dies und konstruieren ihren Film um eine einzige Datensammlung aus Frankreich (LPO 2017), die zudem teilweise falsch oder unvollständig zitiert wird. So wird verschwiegen, dass der gefährdete Rötelfalke eine im Vergleich zum Bestand (Issa & Muller 2015: 332 Brutpaare) kritisch hohe Zahl von Windradopfern verzeichnet (23, lt. LPO 2017). Auch der Steinadler wurde in einer Studie als Opfer nachgewiesen (Itty & Duriez 2018); in der Liste der LPO fehlt die Art.
Die Datenbasis der LPO-Studie mit nur 1.102 registrierten Windkraftopfern aus fast 20 Jahren (1997-2014; nicht aus einem Jahr, wie ARTE behauptet) ist sehr inhomogen und genügt insgesamt wohl kaum wissenschaftlichen Ansprüchen. ARTE scheint dies nicht zu stören.
ARTEs Fazit: ein „vermehrtes Vogelsterben“ durch Windkraft gebe es nicht.
Unser Fazit: von einer seriösen Recherche kann bei diesem Film keine Rede sein. Eine differenzierte Beurteilung der Problematik versucht ARTE gar nicht erst. ARTE bedient sich dabei genau jener Methoden, die für „fake news“ typisch sind:
Der Film gegen „fake news“ wird damit selbst zu „fake news“. Andere ARTE-Filme aus derselben Serie sind ähnlich oberflächlich produziert. Dem Kampf gegen „fake news“ erweist ARTE damit einen Bärendienst. Es wäre besser, diese Filme ins Archiv zu verbannen.
ARTE (2018): Die Windräder verursachen ein vermehrtes Vogelsterben? / Les Éoliennes sont responsables de la surmortalité des oiseaux.
https://www.arte.tv/de/videos/081077-001-A/data-science-vs-fake/ (deutsche Version)
https://www.arte.tv/de/videos/RC-016740/data-science-vs-fake/
https://www.arte.tv/fr/videos/081077-001-A/data-science-vs-fake/ (französische Version)
https://www.arte.tv/fr/videos/RC-016740/data-science-vs-fake/
Bellebaum, J., Korner-Nievergelt, F., Dürr, T., Mammen, U. (2013): Wind turbine fatalities approach a level of concern in a raptor population. - J. Nature Conservation 21: 394-400
https://docs.wind-watch.org/bellebaum2013.pdf
Dürr, T. (2018): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg. Stand 19.3.2008.
https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de
Issa, N., Muller, Y. (2015): Atlas des oiseaux de France métropolitaine. Nidification et présence hivernale.- Vol. 1., Delachaux et Niestle, Paris
Itty, C., Duriez, O. (2018): Le suivi par GPS, une méthode efficace pour évaluer l'impact des parcs éoliens sur des espèces à fort enjeux de conservation: l'exemple de l'Aigle royal (Aquila chrysaetos) dans le sud du massif central.- Actes du Séminaire Eolien et Biodiversité – Artigues-près-Bordeaux
https://eolien-biodiversite.com/IMG/pdf/itty-c_seb2017_.pdf
Langgemach, T., Dürr, T.(2018): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. - Stand 19. März 2018
https://lfu.brandenburg.de/media_fast/4055/vsw_dokwind_voegel.pdf
LPO (2017): Le parc éolien français et ses impacts sur l’avifaune. Etude des suivis de mortalité réalisés en France de 1997 à 2015.- Juin 2017 – Actualisé en septembre 2017.- 92 S.
https://eolien-biodiversite.com/IMG/pdf/eolien_lpo_2017.pdf
Schaub, M. (2012): Spatial distribution of wind turbines is crucial for the survival of raptor populations.- Biol. Conserv. 155: 111-118
http://www.windland.ch/doku_wind/voegel/Wind_Rotmilan_Sempach_2012.pdf
Smallwood, K.S., Thelander, C.G. (2008): Bird Mortality in the Altamont Pass Wind Resource Area, California.- J. Wildlife Management 72(1): 215–223
https://www.biologicaldiversity.org/campaigns/protecting_birds_of_prey_at_altamont_pass/pdfs/Smallwood_2008-Altamont_mortality_estimates.pdf
Thelander, C.G., Smallwood, K.S. (2007): The Altamont pass wind resource area's effects of birds: A case history.- 25-46 in: de Lucas, M., Janss, G..E., Ferrer, M. (eds.): Birds and wind farms. Risk assessment and mitigation.- Quercus, Madrid
Peter Petermann
peter.petermann@ageulen.de
Vom 18. bis 21. Oktober 2018 veranstaltet der Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten e.V. gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Eulen e.V. (AG Eulen) das 9. Internationale Symposium „Populationsökologie von Greifvogel- und Eulenarten“ in Halberstadt.
Aus Eulen-Rundblick 68:
von Wilhelm Breuer
Der Beitrag ist Dipl.-Theol. Jürgen Franz Selke-Witzel gewidmet, früherer Diözesanreferent für Umweltschutz und Nachhaltigkeit des Bistums Hildesheim.
In den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 blieb es weitgehend still um die Uhus am Hildesheimer Dom. Sie schienen erstmals seit 2014 verschwunden zu sein. Jedenfalls gab es keine Anzeichen für eine Brut im Westwerk des Domes, wo in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Uhus gebrütet hatten (s. Breuer 2015a, 2015b, 2016). Die Bruten waren bis auf die Brut im Jahr 2016 erfolgreich verlaufen.
Dann aber fand der Hausmeister des Domes, Herr Ossenkopp, am Morgen des 01.06.2017 einen etwa sechs Wochen alten Jungvogel im Kreuzgang des Domes. Rasch stellte sich heraus: Die Uhus haben doch gebrütet, allerdings nicht im Westwerk, sondern im Ende 2014 über dem im Kreuzgang des Domes in einer Dachgaube eingerichteten Uhunistkasten, in dem am 01.06.2017 weitere zwei junge Uhus und das Uhuweibchen entdeckt wurden. Der Kreuzgang schließt im Osten an den Dom an. „Einfach woanders gebrütet: Uhus tricksen Bistum aus“, titelt die Hildesheimer Allgemeine Zeitung wenige Tage später.
In den Vorjahren hatten die Uhus diesen Kasten nicht bezogen. Deswegen konzentrierten sich die Kontrollen der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen (EGE) im Januar, Februar und März 2017 auf das Westwerk. Der Kasten im nur tagsüber geöffneten Kreuzgang wurde nicht kontrolliert, galt als von Tauben belegt und hatte deswegen eigentlich geschlossen werden sollen. Zuvor waren die kleine Plattform vor dem Kasten und eine zusätzliche Sitzhilfe auf der Dachschräge unterhalb des Kastens entfernt worden. Beide Bauteile waren angebracht worden, um - im Falle einer Brut - jungen Uhus den Aus- und Wiedereinstieg in den Nistkasten zu erleichtern und sie zu animieren, länger in der Sicherheit des Brutplatzes zu bleiben und nicht vorzeitig in den Kreuzgang zu springen.
Infanteristenphase im Kreuzgang
Die drei Uhus müssen um den 16.04.2017 (Ostersonntag) geschlüpft sein. Der Brutbeginn dürfte somit um den 12.03.2017 gelegen haben. Nach dem ersten am 01.06. ist der zweite am 04.06. (Pfingstsonntag) und der dritte Jungvogel am 07.06.2017 im Kreuzgang des Domes gelandet. Der doppelstöckige Kreuzgang ist von hohen Gebäuden umgeben. Uhus können das umbaute Geviert nur verlassen, wenn sie einigermaßen fliegen können.
Aus der Sorge heraus, die Uhus könnten durch die beiden Zugänge aus dem Kreuzgang in das Dominnere gelangen, wurden an den betreffenden Türen Schilder mit der Aufschrift angebracht „Türen bitte schließen. Junguhus sollen nicht entwischen“. Weil sich nicht alle Besucher daran hielten, wurde der Schließmechanismus der Türen auf Initiative von Alexander Ottersbach so eingestellt, dass diese nach Öffnung von selbst zufallen. Architekt Alexander Ottersbach hatte die Sanierung von Dom und Kreuzgang über Jahre geleitet und war erstmals 2014 mit den Uhus am Dom in Berührung gekommen.
Am 17.06.2017 hat Armin Kreusel die drei Jungvögel mit Ringen der Vogelwarte Helgoland gekennzeichnet. Die Ringe tragen die Aufschrift A1628, A1629 und A1630. Die beiden älteren Uhus scheinen Weibchen, der jüngere ein Männchen zu sein.
Grund zur Sorge gab auch das Taubenabwehrnetz aus Nylonfäden, mit dem die Öffnungen im oberen Stockwerk des zweistöckigen Kreuzganges versehen sind. Es war zu erwarten, dass diese Öffnungen Ziel erster Flugversuche der Uhus sein würden. Nachweislich ist mindestens ein Uhu in diese Netze geraten, ohne sich aber darin zu verfangen. Die Beringung der Uhus wurde als ein zusätzliches Risiko für ein Verfangen gesehen, dieses Risiko aber eingegangen.
Der Kreuzgang ist für Besucher zwischen 10 und 18 Uhr, für Gottesdienstbesucher ab 7 Uhr und bis 19:30 Uhr zugänglich. In der übrigen Zeit gehörte der Kreuzgang gewissermaßen allein den Uhus.
Während der ersten Tage im Kreuzgang hielten sich die jungen Uhus, offenkundig auf ihre Tarnung vertrauend, weitgehend regungslos unmittelbar auf den niedrigen Begrenzungsmauern der umlaufenden Gänge auf, wo sie auf dem Sandsteinuntergrund von den meisten Besuchern gar nicht bemerkt wurden. Im weiteren Verlauf ihres Aufenthaltes versteckten sich die jungen Uhus in der niedrigen Vegetation des Kreuzganges (vor allem im Farn an den Mauern der Annenkapelle in der Mitte des Kreuzganges) und zwischen dem Wurzelstock der legendären 1.000-jährigen Rose und der dahinterliegenden verglasten Fensteröffnung der Domapsis, wo die Uhus (zumeist alle drei) für Besucher zwar sichtbar, aber unerreichbar waren. Durch diese Öffnung waren die Uhus auch aus der Domkrypta heraus zu sehen, was die Uhus aber nicht bemerkten. Diese Stelle ist nur einen Meter von der Gründungsreliquie des Domes entfernt und insofern der historisch bemerkenswerteste Ort des Domes.
Nach der abendlichen Schließung des Kreuzganges verließen die jungen Uhus zumeist rasch die Verstecke und richteten die Blicke auf die Öffnung in der Dachschräge, wo sich das Weibchen aufhielt. Die Überreste von Tauben und Igeln sowie im Kreuzgang verteilte Gewölle der Jungvögel belegten das nächtliche Treiben. Die freistehenden Grabsteine im Kreuzgang waren bald Landeplätze bei Flugübungen; die höher gelegenen Fensteröffnungen des Domes zum Kreuzgang später Tagesruheplätze.
Der Hildesheimer Dom ist Weltkulturerbe. Nach der Sanierung des Domes und der Annexgebäude zum 1.200-jährigen Domjubiläum 2014 kommen täglich bis zu einige hundert Besucher in den Kreuzgang. Der Aufenthalt der jungen Uhus im Kreuzgang in der ersten Junihälfte 2017 fiel zudem mit der Blüte des legendären Rosenstocks zusammen, die ein Besuchermagnet ist. Mit Bekanntwerden des Aufenthalts der Uhus standen auch sie im Mittelpunkt des Interesses. Die Uhus haben den Andrang ohne erkennbare Schäden überstanden. Dass die Uhus auf die Besucher panisch reagiert hätten, wurde nicht beobachtet.
Während des Aufenthalts der Uhus im Kreuzgang informierte ein Flyer mit Verhaltensregeln die Besucher über die Situation. Den Text des Flyers hatte das Bistum Hildesheim mit der EGE abgestimmt. Zugleich hatten mit den Uhus am Dom vertraute Personen einen kritischen Blick auf die Vorgänge im Kreuzgang. Die meisten Besucher verhielten sich rücksichtsvoll; nur in Einzelfällen mussten Personen ausdrücklich um Zurückhaltung gebeten werden.
Der Aufenthalt der jungen Uhus im Kreuzgang war für hunderte Menschen, insbesondere Kinder, über fast sechs Wochen ein besonderes Naturerlebnis und eine kleine Sensation. Keine anderen freilebenden Uhus dürften jemals so oft fotografiert worden sein. Insbesondere an den Wochenenden war der Verfasser am Ort, um die Besucher über die Uhus zu informieren und Fragen zu beantworten. Viele Besucher staunten über die Größe der jungen Uhus. Manche Besucher kamen nur der Uhus wegen, manche fast täglich oder gar mehrfach täglich in den Kreuzgang. Die Hildesheimer Zeitung, die Kirchenzeitung und das Bistum Hildesheim berichteten über die Uhus. Der emeritierte Weihbischof Hans-Georg Koitz, der sich bereits in den Vorjahren für den Schutz der Uhus am Dom eingesetzt hatte, wurde nach der Hl. Messe mit Messgewand, Mitra und Bischofsstab im Kreuzgang bei den Uhus gesehen, wie er sie einer Schar Kinder erklärte. Auch Bischof Norbert Trelle, Domdechant Weihbischof Heinz-Günter Bongartz und andere Mitglieder des Domkapitels sahen im Kreuzgang immer wieder - auch mit einem kritischen Blick auf die Taubennetze - nach den Uhus. Der in etwa 25 m Höhe gelegene Brutplatz im Westwerk bietet diese Möglichkeit des unmittelbaren Beobachtens der Uhus nicht. Verlassen die jungen Uhus das Westwerk, entfernen sie sich rasch vom Dom, und es besteht kaum mehr die Chance, sie zu beobachten. Ganz anders ist also die Situation im Kreuzgang.
Ende der Infanteristenphase
Am 01.07.2017 hat der älteste Uhu (A1630 „Mona Lisa“) den Kreuzgang verlassen. Am Nachmittag dieses Tages wurde der Uhu bei strömendem Regen an einer großen Glasfassade unter einem wettergeschützten Gebäudevorsprung in der Nähe des Domes an einem Parkplatz unbeeinträchtigt angetroffen und wenige hundert Meter entfernt in einen mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Garten gesetzt, in welchem der Uhu sofort unter dichtem Aufwuchs verschwand. Anzeichen für einen Aufprall an der Glasfassade gab es nicht. Die beiden anderen Jungvögel haben am 10.07. (A1628 „Josephine“) und 14.07.2017 (A1629 „Domenico“) den Kreuzgang verlassen. Zuvor hatte sich der ältere der beiden etwa eine Woche lang gut sichtbar zumindest tagsüber wieder im Nistkasten aufgehalten. Dort hielt sich während des Aufenthalts der Jungvögel im Kreuzgang tagsüber auch das Weibchen auf. Ob der Jungvogel von dort aus Flüge in den Kreuzgang unternommen hat ist nicht bekannt.
Die nur 400 m vom Dom im Turm der evangelischen Andreaskirche brütenden Wanderfalken tauchten zwar immer wieder am Dom und über dem Kreuzgang auf. Schwere Attacken auf die Uhus wurden aber nicht beobachtet. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Uhus im Kreuzgang von Wanderfalken kaum zu entdecken sind.
Von Mitte Juli bis zum 12.08.2017 waren die drei jungen Uhus nach Einbruch der Dunkelheit auf dem bis 23:30 Uhr angestrahlten Vierungsturm des Domes zu hören und zu sehen. Der Vierungsturm ist ein geeignetes Tagesversteck für Uhus und dürfte dazu auch genutzt worden sein. Die Jungvögel wurden mindestens bis zum 12.08.2017 im Kreuzgang (und möglicherweise auch im Vierungsturm) von den Altvögeln mit Nahrung versorgt. Dazu stürzten sich die jungen Uhus gleichsam von der Balustrade des Vierungsturms in den darunter liegenden Kreuzgang. Während dieser vier Wochen unternahmen die jungen Uhus auch kurze Flüge zu anderen Stellen der Dachlandschaft des Domes und auf benachbarte Gebäude und auf den Domhof, kehrten aber immer wieder zum Vierungsturm zurück. Mit dem Festtag der Aufnahme Mariens in den Himmel, dem Weihetag des Domes, am 15.08.2017, ist der Aufenthalt der jungen Uhus am Dom zu einem Abschluss gelangt. Mitte August 2017 haben die jungen Uhus nämlich ihren Standort vom Dom in den westlich gelegenen Bereich zwischen St.-Bernward-Krankenhaus und Roemer- und Pelizaeus- Museum verlagert. Dort befinden sich extensive Rasenflächen und alter Baumbestand. Hier sind die Hauptnahrungshabitate des Uhupaares und das eigentliche Revierzentrum zu vermuten. Beobachtet wurden die drei jungen Uhus im Umfeld des Domes zuletzt im September; ein einzelner auch noch im Oktober 2017. Den Kasten im Westwerk des Domes haben die Uhus während der Jungenaufzucht als Nahrungsdepot genutzt. Der Umweltbeauftragte des Bistums, Jürgen Selke-Witzel, fand dort bei einer Kontrolle eine hinterlegte Taube und eine Bisamratte.
Ausblick
Nach Bekanntwerden der Uhubrut im Kreuzgang haben Bistum und EGE Erfahrungen mit Uhus erstmals an diesem Brutplatz gesammelt. Gebäudebruten von Uhus können grundsätzlich - für Uhus und Menschen - Probleme aufwerfen. Die Ereignisse im Kreuzgang sind aber resümierend betrachtet durchaus positiv zu bewerten sodass keine Gründe ersichtlich sind, die Uhus dort - was artenschutzrechtlich auch nicht ohne weiteres möglich wäre - an einer Brut zu hindern.
Zwar ist in dem vom Bistum eigens für die Uhus erweiterten Brutplatz im Westwerk Raum für Flugübungen, sodass die jungen Uhus nicht unvorbereitet das Westwerk verlassen müssen. Im Kreuzgang dürften die Startbedingungen - trotz der vielen Besucher - für die jungen Uhus aber deutlich günstiger sein. Der Umstand, dass die bereits voll flugfähigen jungen Uhus über Wochen bis Mitte August 2017 am Dom festgehalten haben, spricht ebenfalls dafür. Allerdings wird man abwarten müssen, ob die Uhus dieses auch so sehen.
Das Bistum Hildesheim wird jedenfalls beide Brutplätze offenhalten, den Kasten im Kreuzgang grob reinigen und vielleicht auch die oben erwähnten baulichen Vorrichtungen wieder anbringen lassen. Die Uhus haben also auch 2018 die Wahl. Einen Anschluss für eine Webcam gibt es nicht nur im Westwerk, sondern auch im Kasten im Kreuzgang, sodass auch von dort eine Brut via Webcam beobachtet werden könnte - bis dann, wenn Gott will, wieder Uhus im Kreuzgang landen. Dann sollen die Besucher noch besser informiert und weitere Vorkehrungen für eine störungsarme Infanteristenphase getroffen werden. Das seit 2014 am Dom entstandene Netzwerk Uhu-erfahrener Personen ist dabei von großem Nutzen.
Natürlich ist die Frage erlaubt, ob die Uhus am Dom diesen Aufwand wert sind und die Aufmerksamkeit gerechtfertigt ist. Anderen Uhus in Deutschland wird eine solche Sorge nicht zuteil. Uhus, die an einem vielbesuchten Ort wie dem Hildesheimer Dom brüten, bieten jedoch gute Voraussetzungen für die Vermittlung des Anliegens des Naturschutzes (auch für die Abgrenzung von problematischer Vermenschlichung und falschverstandener Tierliebe), für Initiativen für mehr Natur im Siedlungsbereich und für die Zusammenarbeit zwischen Kirche und Naturschutz. Insoweit verbindet sich mit den Uhus am Dom auch ein Bildungsauftrag. Um die Uhus herum ist insbesondere auf Initiative des Umweltbeauftragten des Bistums ein breites Netzwerk von Personen entstanden, die sich in kurzer Zeit große Kenntnisse angeeignet haben und beste Voraussetzungen bieten, dass eine Uhubrut am Dom auch 2018 erfolgreich verlaufen kann.
Dank
Die drei Hildesheimer Domuhus haben Paten gefunden: Joachim Achtzehn, Angelika Krueger und Tarek Abu Ajamieh. Sie haben sich in besonderer Weise für den Schutz der Uhus eingesetzt. Die EGE dankte diesen Personen deshalb mit einer Ehrenpatenschaft: Herrn Achtzehn und Frau Krueger für umfangreiche Beobachtungen und Berichte, die sie an den Verfasser in Hannover gerichtet haben, sodass dieser immer auf dem Laufenden war, ohne selbst am Ort sein zu müssen. Herrn Abu Ajamieh für die umfassende Information der Leser der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung. Die Beobachtung der Uhus war auch deshalb wichtig, damit bei Anzeichen einer Verletzung, Erkrankung oder einem Verfangen in den Taubennetzen rasch hätte gehandelt werden können.
Die EGE dankt zudem allen Menschen am Dom, insbesondere dem Domdechanten Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, dem Umweltbeauftragten des Bistums Jürgen Selke-Witzel, Herrn Edmund Deppe von der Kirchenzeitung sowie den Domküstern Herrn Körner, Herrn Musiol und Herrn Raulfs, den Hausmeistern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dommuseums.
Zusammenfassung
2017 brüteten wie bereits in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Uhus am Hildesheimer Dom. 2017 fand die Brut Eulen-Rundblick Nr. 68 – August 2018 erstmals nicht im Westwerk, sondern in einer 2014 eigens als Uhubrutplatz eingerichteten Dachgaube über dem doppelstöckigen Kreuzgang statt. Die Brut wurde erst entdeckt, als der erste der drei Jungvögel am 01.06.2017 in Alter von etwa sechs Wochen im von hohen Gebäuden umschlossenen Kreuzgang auftauchte. Dort verbrachten die jungen Uhus die Infanteristenphase und blieben danach noch bis Mitte August im Kreuzgang bzw. am Dom. Trotz hoher Besucherzahlen im Kreuzgang verlief die Zeit für Uhus und Besucher weitgehend problemfrei. Die Gründe für den Brutplatzwechsel sind unklar; aus menschlicher Sicht hat sich der Wechsel nicht als nachteilig erwiesen.
Literatur:
Breuer W 2015a: Brut des Uhus Bubo bubo am Hildesheimer Dom. Eulen-Rundblick 65: 9-11
Breuer W 2015b: Uhus am Hildesheimer Dom. Die großen Eulen entdecken die Stadt. Nationalpark 2/2015: 18-21
Breuer W 2016: Die Uhus am Hildesheimer Dom im Jahr 2015. Eulen-Rundblick 66: 41-42
Aus Eulen-Rundblick 68:
von Frank Rau
Die Uhus blieben auch 2017 in Baden-Württemberg weiter auf Expansionskurs und erreichten - nach dem letztjährigen Bestandsrückgang - ein neues absolutes Populationsmaximum. Die Ergebnisse des von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) durchgeführten, flächendeckenden Monitorings in Baden-Württemberg (siehe dazu Rau2017) beleuchten einen hochgradig dynamischen Prozess mit enormen interannuellen Fluktuationen und markanten regionalen Differenzierungen, dessen Ende bislang noch nicht absehbar ist. Aber es überwiegt nicht nur die Begeisterung über diese erfolgreiche Wiederausbreitung einer ehemals ausgerotteten Art, sondern das verstärkte Auftreten dieses Spitzenprädators ruft bereits wieder die ersten „Regulierer“ auf den Plan.
Die Brutsaison 2017
Nachdem in den zurückliegenden Jahren immer wieder die Witterung eine durchaus entscheidende Rolle im Verlauf der Brutzyklen von Wanderfalken und Uhus spielte oder zumindest zu spielen schien, so war die Brutsaison 2017 durch einen hinsichtlich der Temperaturen eher normalen, aber außergewöhnlich trockenen und sehr sonnenscheinreichen Winter und ein sich anschließendes, tendenziell zu warmes Frühjahr mit wechselnden, teilweise ergiebigen Niederschlägen und trotzdem viel Sonnenschein geprägt (Deutscher Wetterdienst2017). Ein kurzfristiger, aber massiver Kälteeinbruch in der zweiten Aprildekade führte zwar zu massiven Schäden in der Landwirtschaft, verlief dieses Mal aber ohne eine ausgedehnte Schlechtwetterlage mit Schnee- und Regenfällen und blieb weitestgehend ohne Auswirkungen auf das Brutgeschehen. Für die Uhus waren folglich die äußeren Bedingungen ausgesprochen positiv und dies zeigte sich auch landesweit in den Populations- und Reproduktionskennwerten der Brutsaison 2017. Der deutliche Populationsrückgang des Jahres 2016 (Rau 2017) wurde nicht nur wieder ausgeglichen, sondern es wurde mit 224 Revierpaaren und 278 besetzten Revieren ein neues Populationsmaximum in Baden-Württemberg erreicht (Abbildung 1). Dies stellt gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 48 Revierpaare und 43 besetzte Reviere dar, ist aber auch nochmals ein deutlicher Zuwachs um 28 Revierpaare beziehungsweise 36 Reviere im Vergleich mit dem bisherigen Maximaljahr 2015! Landesweit konnten 2017 43 erstmals besiedelte Revierzentren erfasst werden (2016: 25).
Mit dem aktuellen Bestandsanstieg setzen die Uhus in Baden-Württemberg ihre bemerkenswerte Expansion fort. Wie bereits im Vorjahr angemerkt, ist die rezente Populationsdynamik nach wie vor der Wachstums-Phase eines logistischen Wachstumsmodells zuzuordnen, aber die zunehmenden interannuel- len Fluktuationen des Bestands, deren maximale Jahresamplitude bei über ± 50 Revierpaaren pro Jahr lag (Abbildung 2), können als Indiz dafür gewertet werden, dass inzwischen über die reine Bestandsgröße und den Reproduktionserfolg hinaus weitere Faktoren zu wirken beginnen, die fortschreitend regulierend auf die Population einwirken.
Dies lässt sich auch bei der Betrachtung der Reproduktionsergebnisse des Jahres 2017 interpretieren: Gegenüber dem Vorjahr 2016 zeigte sich neben den deutlich angestiegenen Beständen landesweit auch ein markanter Anstieg bei der Zahl der erfolgreichen Bruten von 82 (46,6%) auf 137 (61,2%). Nach dem drastischen Einbruch auf nur noch 165 ausgeflogene Junguhus im Jahr 2016 stieg die Anzahl der flüggen Jungvögel 2017 wieder auf 257. Dies ist aber nach 2015 mit 316 und 2012 mit 287 flüggen Jungvögeln nur der drittstärkste Jahrgang (Abbildung 3). Erstmals in den zurückliegenden 20 Jahren ist also eine Abkopplung des Populationsmaximums von dem zugehörigen Bruterfolg zu beobachten. Eine Ursache hierfür war die gegenüber 2015 deutlich angestiegene Zahl jener Paare, die nicht mit einer Brut begonnen haben (2017: 31,7%, 2015: 15,8%), wohingegen die nachweislich abgebrochenen Bruten bei niedrigen 7,1% nahezu konstant blieben (2015: 7,7%). Demzufolge lag die Erfolgsquote 2017 lediglich bei 61,2% aller Revierpaare gegenüber 76,5% vor 2 Jahren. Auch war die Anzahl der Jungvögel pro erfolgreicher Brut mit 1,88 (2017) sowohl gegenüber 2,04 (2016) als auch 2,11 (2015) gesunken und rangierte deutlich unter dem Maximalwert von 2,36 aus dem Jahr 2012. In der Summe resultiert 2017 eine landesweit recht niedrige Reproduktivität von 1,15 flüggen Jungvögeln pro Revierpaar (2015: 1,61).
Die stärkste Dynamik zeigte sich 2017 im Regierungsbezirk Süd-Württemberg mit der zentralen Schwäbischen Alb und dem Durchbruchstal der Donau. Durchaus erwartungsgemäß waren hierbei maximale Werte zu verzeichnen, wobei gegenüber dem Vorjahr 2016 die Zahl der Revierpaare um 18 und die Zahl der erfolgreichen Bruten sogar um 25 anstieg. Deutlich moderater verlief die Entwicklung in Nord-Württemberg und Süd-Baden, wo sich die Bestände um jeweils 12 und die erfolgreichen Bruten um 15 beziehungsweise 13 erhöhten. Nord-Baden fällt aus diesem Muster etwas heraus, denn der Bestand stieg lediglich um 6 Revierpaare an. Zunahmen zeigten sich deutlich im Bereich der Schwäbischen Alb und im Norden Baden-Württembergs, im Westen und Süden dagegen waren tendenziell überwiegend stabile Verhältnisse und leichte Abnahmen zu verzeichnen. Insgesamt zeigte sich 2017 die Schwäbische Alb noch deutlicher als wesentliches Zentrum der baden-württembergischen Uhupopulation!
Vergleicht man aber die Bestandssituation dieses Jahres mit jener des letzten Maximaljahres 2015, so fällt unmittelbar auf, dass sich die Populationsentwicklung vorrangig im Süden des Landes abgespielt hat: Die Regierungsbezirke Süd-Baden und Süd-Württemberg wuchsen um 14 bzw. 15 Revierpaare, wohingegen die Uhupopulation der nördlichen Landesteile stagnierte oder sogar leicht zurückging.
Der Fortpflanzungserfolg der Uhus lag 2017 in allen 4 Regierungsbezirken deutlich über jenem des Vorjahres. Am drastischsten stieg die Anzahl der ausgeflogenen Junguhus in den östlichen Landesteilen: Um 44 in Süd-Württemberg und um 35 in Nord-Württemberg. Dem gegenüber war der Zuwachs in den westlichen Landesteilen eher verhalten. Es zeigen sich deutliche Zunahmen in den Kernräumen der Population auf der Schwäbischen Alb, im Neckartal und im angrenzenden Odenwald. Dem gegenüber stehen moderate Rückgänge im Westen des Landes.
Zusammenfassend zeugt auch die Brutsaison 2017 von den starken interannuellen Schwankungen und der anhaltenden, enormen Dynamik der landesweiten Populationsentwicklung! Die ungebrochene Expansionstendenz der Uhus wird auch in diesem Jahr durch eine Vielzahl neuer Ansiedlungen belegt. Bevorzugtes
Habitat sind nach wie vor aufgelassene oder aber auch aktive Steinbrüche, jedoch finden sich auch Bruten und Brutversuche im urbanen Raum bis hin zur Balustrade einer Karlsruher Schule. Und selbst wenn keine direkte Revierbesetzung nachgewiesen werden kann, so lassen sich doch Einzeltiere verstärkt in allen Landesteilen und Naturräumen flächendeckend, ganzjährig und habitatübergreifend antreffen.
Anmerkungen zur Reproduktivität der Uhus
Die oben dargestellten niedrigen Reproduktivitätswerte der Jahre 2015 - 2017 scheinen angesichts der ungebremsten Expansion der baden-württembergischen Uhus erstaunlich niedrig. Es ist hier jedoch anzumerken, dass diese Kennzahl bei der baden-württembergischen Uhupopulation seit rund 30 Jahren lediglich sechs Mal einen Wert von 1,20 flüggen Jungvögeln pro Revierpaar überschritten hat und ein niedriges absolutes Maximum von 1,64 flüggen Jungen pro Revierpaar im Jahr 2012 erreichte (Abbildung 4). Die langjährig ermittelten Reproduktivitätswerte (1990 - 2017) zeigen eine recht große Spannweite zwischen 0,46 (1994) und 1,64 (2012) flüggen Jungen pro Paar und Jahr. Der zwanzigjährige Mittelwert liegt bei 1,08 ± 0,27 flüggen Jungen pro Revierpaar (1998 - 2017), das Mittel der zurückliegenden Dekade 2008 - 2017 liegt bei massiv angestiegener Bestandsgröße mit 1,17 ± 0,29 flüggen Jungen pro Revierpaar nur unwesentlich höher und kaum über dem von Dalbeck(2003) angegebenen Minimalkriterium von rund 1,1 flüggen Jungen pro Paar und Jahr, die zur langfristigen Bestandserhaltung der Art erforderlich sein sollen. Die Daten des langjährigen Monitorings belegen deutlich, dass trotz des deutlichen Bestandsanstiegs der jährliche Reproduktionserfolg der einzelnen Revierpaare dauerhaft eher niedrig einzustufen ist. Dies deckt sich mit den in der Literatur angegebenen Werten (Bergerhausen et al. 1989, Mebs& SCHERZINGER 2008, JENNY 2011, Bauer et al. 2012) und stimmt auch mit den jüngst veröffentlichten langfristigen und großräumigen Beobachtungen 1960 - 2015 aus Thüringen (Görner 2016) überein. Hier überschritten die jährlichen Reproduktivitätswerte der Uhus nur in wenigen Jahren einen Schwellenwert von 1,00 flüggen Jungen pro Revierpaar. Demzufolge ist es durchaus plausibel, dass ein durchschnittlich niedriger Fortpflanzungserfolg in Konsequenz vieler nichtbrütenden Paare, niedriger Gelegezahlen und / oder höherer Verlustraten der noch nicht flüggen Jungvögel eher die Regel denn die Ausnahme auch in einer expandierenden Uhupopulation darstellt (und zwar auch bei gegebenem Ausschluss nennenswerter Zuwanderung oder Auswilderung). Beobachtungen und Meldungen hoher Gelege- oder Brutverluste sind also keine dramatischen Ausnahmen oder gar zwangsläufig besorgniserregende Probleme, sondern repräsentieren vielmehr einen populationsdynamischen Normalfall. Darüber hinaus weisen diese Ergebnisse darauf hin, dass das Minimalkriterium zur Bestandssicherung nach Dalbeck(2003) mittlerweile sicher zu hoch angesetzt ist und einer Neujustierung bedarf.
Diskussion
Die Rückkehr der Uhus nach seiner Ausrottung in Baden-Württemberg ist eigentlich eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes (Rau2015, vgl. Jöbges2017). Ohne wesentliche bestandsstützende Maßnahmen breitete sich die Großeule seit rund 30 Jahren wieder im gesamten Land aus und besiedelt dieses heute nahezu flächendeckend. Ein Ende dieser noch vor kurzem unvorstellbaren Entwicklung ist bislang nicht absehbar, aber schon jetzt zeichnen sich Probleme mit der Expansion der Uhus ab, mit denen sich der engagierte Vogelschutz auseinandersetzen muss. Ähnlich wie mit Wolf oder Luchs gliedert sich mit dem Uhu derzeit ein sogenannter „Spitzenprädator“ wieder in die Umwelt ein und verhält sich dabei möglichst artgemäß: Er dezimiert die anderen..! Dies wird dann zu einem Problem, wenn er als Konkurrent oder direkter Fressfeind von Zielarten des Artenschutzes, der Tierliebe oder von Nutzungsinteressen in Erscheinung tritt - dies sind Rebhühner ebenso wie Limikolen, Steinkäuze oder auch der Wanderfalke. Auch wenn der Uhu einem opportunistischen Nahrungserwerb nachgeht und überwiegend leicht erbeutbare Ubiquisten schlägt (Mebs & Scherzinger2008), so fallen ihm eben immer wieder auch solche „wertvollen“ Arten zum Opfer.
Reflexartig werden folglich seit einigen Jahren aus einschlägigen, aber auch aus unerwarteten Kreisen wieder Rufe nach einer „Regulierung“ der Uhus laut.
Die aufgezeigte Populationsentwicklung der Uhus im Zeitraum 1965-2017 beleuchtet einen rezent ablaufenden, (weitgehend..) ungesteuerten und hochgradig dynamischen Prozess, der für die aut- und synökologische Forschung von großem Interesse ist. Vor diesem Hintergrund ermöglichen die Daten des langjährigen Monitorings von Wanderfalken und Uhus wichtige Erkenntnisse. Erstmals in der über fünfzigjährigen Geschichte des AGW-Programms konnten im Jahr 2017 in Baden-Württemberg mehr besetzte Uhu- als Wanderfalkenreviere nachgewiesen werden (Rau et al. 2017). Die naheliegende Vermutung, dass der zu beobachtende Rückgang der Wanderfalkenpopulation in Baden-Württemberg die unmittelbare Folge des Anwachsens der Uhupopulation ist, greift jedoch eindeutig zu kurz. Selbstverständlich verlieren die Wanderfalken an Terrain, (vermeintlich?) traditionelle Brutplätze der Falken werden zunehmend von den Uhus übernommen und wie in den Vorjahren wurden auch 2017 wieder diverse (zahlreiche?) durch Uhus verursachte Brutverluste bei den Wanderfalken dokumentiert. Eine monokausale Bestandslimitierung des Wanderfalken durch den Uhu erscheint jedoch sowohl aus theoretischen Überlegungen heraus als auch aufgrund der Analyse der Monitoringergebnisse beider Arten als wenig wahrscheinlich. Dies wird nicht zuletzt durch diesjährige Beobachtungen auf der Schwäbischen Alb und deren Vergleich gestützt: Die unmittelbar benachbarten, naturräumlich sehr ähnlichen Landkreise Reutlingen und Alb-Donau-Kreis zeigten 2017 jeweils übereinstimmend einen hohen Bestand an Uhus (19 und 17 Revierpaare) mit hohen Reproduktionszahlen (24 und 27 ausgeflogene Junguhus bei 13 bzw. 14 erfolgreichen Bruten). Beide Kreise zeigten 2016 und 2017 eine konstante Besiedlungsdichte der Wanderfalken mit je 11 Revierpaaren. Trotz dieser weit reichenden Übereinstimmungen zeigten sich bei den Wanderfalken im Brutgeschehen deutliche Differenzierungen: Im Alb-Donau-Kreis stagnierte die Fortpflanzung auf dem Niveau von 2016, dagegen wurden in Reutlingen sowohl bei den erfolgreichen Paaren (+7) als auch den flüggen Jungen (+15) deutliche Zuwächse verzeichnet! Und dies obwohl im Alb-Donau-Kreis zahlreiche Brutplätze durch Uhuschutzgitter gesichert sind. Interessanterweise konnten in Reutlingen Neuansiedlungen des Wanderfalken (n = 5) oftmals an vermeintlich suboptimalen Standorten in der Nähe bestehender oder ehemaliger Horste dokumentiert werden! Es scheint offensichtlich, dass die Wanderfalken neben den nachgewiesenen Veränderungen der Habitatstruktur und einer sukzessiven Arealverschiebung auch kleinräumig auf das Auftreten der Konkurrenz reagieren können.
Dem Ansinnen nach einer Bestandslimitierung der Uhus ist nach allen bisherigen Erkenntnissen dringend entgegenzutreten! Rufe nach einer wie auch immer gerichteten Regulierung werden von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (Jöbges2017) ebenso wie von der Bundesarbeitsgruppe (BAG) Eulenschutz des NABU grundsätzlich abgelehnt. Neben dem gesetzlich verankerten Schutz der Art sollte die weitere Beobachtung und Dokumentation der Bestandsentwicklungen ein wesentlicher Baustein der zukünftigen Aktivitäten des AGW-Monitoring-programms darstellen. Zahlreiche weitere Faktoren wie die unablässig fortschreitende Landschaftsnutzung, die direkte Verfolgung, aber auch ein denkbarer Nahrungsmangel durch einbrechende Kleinnager- und Vogelbestände stellen zukünftige HerausForderungen für den aktiven Schutz der Spezies dar.
Zusammenfassung
In Baden-Württemberg wurde 2017 mit 224 Revierpaaren und 278 besetzten Revieren ein neues Populationsmaximum des Uhus erreicht. Der Anteil erfolgreicher Bruten (n=137) betrug 61,2%. Die Zahl der ausgeflogenen Junguhus war mit 287 Junguhus die bisher dritthöchste. Die Ausbreitung erfolgte regional unterschiedlich, wobei die Schwäbische Alb weiterhin das Zentrum der baden- württembergischen Uhupopulation ist. Die Uhupopulation zeigt weiterhin bei starken jährlichen Schwankungen eine enorme Dynamik.
Literatur:
Bauer H-G, Bezzel E & Fiedler W 2012: Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Band 1: Nonpasseriformes - Nichtsperlingsvögel. 2. Auflage. Aula-Verlag, Wiebelsheim Bergerhausen W, Radler K & Willems H 1989: Reproduktion des Uhus (Bubo bubo L.) in verschiedenen europäischen Teilpopulationen sowie einer „Population“ in Gehegen. Charadrius 25(2): 85-93
Dalbeck L 2003: Der Uhu Bubo bubo (L.) in Deutschland - autökologische Analysen an einer wieder angesiedelten Population - Resümee eines Artenschutzprojekts. Shaker Verlag, Aachen Deutscher Wetterdienst2017: WitterungsReport Express.
Görner M 2016: Zur Ökologie des Uhus (Bubo bubo) in Thüringen - Eine Langzeitstudie. Acta ornithologica 8(3-4): 151-320
Jenny D 2011: Bestandsentwicklung und Bruterfolg des Uhus Bubo bubo im Engadin. Ornithologischer Beobachter 108(3): 233-250
Jöbges M M 2017: Zum Vorkommen des Uhus (Bubo bubo)2015/16 in Nordrhein-Westfalen - Trend, Beeinträchtigung, Interaktion. In: Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz des NABU-NRW (ed.): Jahresbericht 2016: 10-17 MebsT & ScherzingerW 2008: Die Eulen Europas. Biologie - Kennzeichen - Bestände. Kosmos, Stuttgart RauF 2015: Bestands- und Arealentwicklung von Wanderfalke Fal- co peregrinusund Uhu Bubo buboin Baden-Württemberg 1965-2015. In: RauF, LühlR & BechtJ (Hrsg.): 50 Jahre Schutz von Fels und Falken. Ornithol. Jh. Bad.-Württ. 31 (Sonderband): 99-127
Rau F 2017: Uhu-Monitoring in Baden-Württemberg: Bestands- und Arealentwicklung von Uhus Bubo buboin Baden-Württemberg 2016. Eulen-Rundblick 67: 37-41 RauF, BechtJ, LühlR & FischerB 2017: Wanderfalken und Uhus in Baden-Württemberg - Die Brutsaison 2017. In: Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg:Jahresbericht 2017. http://www.agw-bw.de/veroffentlichungen/jahresberichte/, 15.3.2018: 4-8
Ernst Kniprath
Gern setze ich mich dem Vorwurf der Vermenschlichung aus und zeige eine doch eindeutige Situation im Brutkasten des Kanton Aargau, Departement Bau, Verkehr & Umwelt, Abteilung Landschaft & Gewässer, Entfelderstrasse 22, in CH 5001 Aarau. Das Männchen hat in den letzten 10 Stunden mindestens sechs Mäuse gebracht (fünf davon liegen beim 1. Bild zwischen seinem rechten Fuß und der Wand des Kastens) und sich dabei wohl selbst vergessen. Gerade ehe es wieder zur Jagd starten wollte, bemerkte es offensichtlich seinen Hunger.
18.06.2018
Heute morgen um 4:00 Uhr fuhr ich per Fahrrad von meiner Suche nach jungen Eulen in den Rheinauen nördlich von Karlsruhe nach Hause. Es war auf einem scheußlich zu fahrenden, von Kräutern und Gras fast zugewucherten Feldweg, von dem nur die beiden Radspuren nicht bewachsen waren, als mir plötzlich ein Waldkauz in Hüfthöhe entgegengeflogen kam. Er war offenbar von meinem recht hellen Fahrradscheinwerfer geblendet und zog nur wenige Meter vor mir in die Höhe meines Kopfes hoch.
Während ich mich duckte, drehte der Kauz im letzten Moment nach links ab. Ich spürte sehr deutlich seinen Fahrtwind, hielt an und notierte das Ereignis, während er sich aus dem nahen Wald mit einigen Revierstrophen meldete.
Der unbefangene Leser wird sich fragen, wieso ein Waldkauz knapp über der Krautschicht über der Radspur eines Feldweges fliegt. Die Antwort ist einfach: er sieht nach, ob irgend wo ein Mäuslein in der Radspur herum läuft. In dem hohen Kraut hat er keine Chance, eine potentielle Beute zu erwischen.
Schuld an dem Beinaheunfall war eindeutig ich: ich fuhr am linken Rand des Feldweges . Zum Glück hat der kluge Kauz sehr umsichtig reagiert.
Aber Spaß beiseite, denn die ganze Geschichte hat einen Hintergrund, der mich schon lange beschäftigt: die Reaktion nicht nur der Eulen auf helles Licht.
Seit Einführung der Leuchtdiodentechnologie können auch Fahrradscheinwerfer eine ganz beachtliche Blendkraft entwickeln und was sich hinter so einer blendenden Lichtquelle befindet, kann der Geblendete nicht sehen.
Daraus können schöne Beobachtungen resultieren, wie z.B. der abgebildete Steinmarder, der mich zuerst wegen des Fahrradlichtes nicht sah und den ich schon während des Anhaltens per Taschenlampe blendete, um ihn zu fotografieren.
Die meisten Tiere erkennen helles Licht nicht als Gefahr und der Beobachter kann sich hinter seinem Lichtkegel verstecken. Im Straßenverkehr wird es ihnen aber gar zu oft zum Verhängnis.
Einen Spezialfall bilden Rehe am Straßenrand, vor allem, wenn sie einem den Spiegel zeigen. Werden sie in dieser Stellung mit starkem Licht angeleuchtet, sehen sie plötzlich ihren eigenen, sich langsam drehenden und kürzer werdenden Schatten und starren gebannt und mit nach vorne gespitzten Ohren darauf. Wenn das Fahrzeug dann so nahe ist, dass sie es nicht mehr überhören können, springen sie völlig unberechenbar los und wenn man Pech hat, eben gerade in die falsche Richtung – Rehe sind Fluchttiere und keine Intelligenzbestien, denn das Essen läuft ihnen nicht davon.
Als umsichtiger Autofahrer sollte man beim nächtlichen Anblick eines Rehhinterns bremsen, abblenden und hupen, damit man auf das Fluchtverhalten rechtzeitig reagieren kann. Als Radfahrer betätige ich im Zweifelsfall einige Meter vor dem Reh die Klingel.
A.F.