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Eule gefunden: lebendig - krank - tot

von Martin Böttcher und Ernst Kniprath

Es kann jedem passieren: Man findet irgendwo eine Eule. Meist wird das ein Verkehrsopfer am Straßenrand sein. Was soll man tun?

Eule tot gefunden

So traurig das ist, man sollte nicht achtlos vorbeigehen (bzw. -fahren). Sogar tote Eulen haben was zu bieten. Einmal haben viele Eulen sehr schöne und in mancher Beziehung auch interessante Federn (s. dazu: „Was macht die Eule zur Eule?“). Man kann sich ihre Fang­werkzeuge, die Zehen und Krallen, ansehen. Das sind regelrechte Dol­che. Dann sollte man den Schnabel betrachten. Er lässt sich sehr weit öff­nen und man sieht bis in den Schlund. Nun wird man sich nicht mehr wun­dern, dass Eulen je nach ihrer eigenen Größe Beutetiere bis zur Größe einer Ratte „am Stück“ schlucken können. Wo sonst, als bei dieser Gelegenheit, kann man sich davon überzeugen?

Ir­gendwelche Teile von einer Eule mit­zunehmen, verbietet allerdings das Naturschutzgesetz! Wer eine Eule findet, sollte gleich nachschauen, ob sie einen Ring am Bein trägt. Auch Eulen werden be­ringt, damit Einzelheiten aus ihrem Leben erforscht werden können. Die Eulen beringen, das machen enga­gierte Spezialisten. Auf die Meldung durch die Amateure kommt es aber nun an: Dieser Ring zusammen mit den Fundumständen ist ein wichtiger Baustein in der Forschung (gilt bei al­len Vogelarten).

Also bitte: alles aufschreiben, was auf dem Ring steht und zusammen
mit einer Beschreibung der Umstände an eine der Vogelwarten schicken. 

Noch besser ist es, den Ring abzunehmen (geht, wenn man ihn aufbiegt) und der Vogelwarte zu schicken, wieder mit Beschreibung der Umstände. Auch wenn man ihn nicht wegschickt, bitte aufbewahren. Es könnte sein, dass die Vogelwarte eine Frage hat, zu deren Beantwor­tung man sich den Ring noch mal ge­nau ansehen muss.

Vogelwarten gibt es vier im deutschen Sprachraum:

  • Vogelwarte Helgoland (Wilhelmshaven)
  • Vogelwarte Hiddensee (Stralsund)
  • Vogelwarte Radolfzell (Radolfzell) und
  • Vogelwarte Sempach (Sempach, Schweiz).

Die Beringung in Österreich wird von der Vogelwarte Radolfzell betreut. Prin­zipiell ist es gleichgültig, an welche der Vogelwarten man seinen Fund meldet, die geben die Meldung wei­ter, wenn die Beringung nicht in ih­rem Bereich gemacht wurde.

Alle diese Vogelwarten sind im Internet zu finden:

Und auf deren Homepage gibt es ein Meldeformular für solche Ringfunde.

Eule scheint gesund und flugfähig

Manchmal wird eine Eule versehent­lich irgendwo eingesperrt (Garage, Lagerhalle) oder verfliegt sich in ein Gebäude und findet nicht mehr den Weg hinaus. Sie kann auch in einen Schornstein gefallen sein. Meistens muss man fast gar nichts tun. Das Öff­nen eines Tores, einer Tür oder eines Fensters genügt. Die Eule fliegt sehr bald davon.

Besser für die Eule ist es, wenn man die Freisetzung in der Dämmerung vornimmt. Es gibt eine Reihe Vogelarten, die Eulen nicht mögen und sie bei passender Gelegenheit angreifen („hassen“ nennt man das). Das ist zwar nur sehr selten eine tat­sächliche Gefahr für die Eule, aber für die doch sehr nervig. In der Dämme­rung passiert dergleichen meist nicht.

Eine Eule, die in einen Schornstein gefallen ist, kann ziemlich schmutzig sein. Wenn die Federn nicht wirklich verklebt sind, muss man gar nichts tun. Die Reinigung übernimmt die Eule später selbst. Eulen baden ger­ne. Und das kann ihnen zum Ver­hängnis werden, wenn sie das Baden in einer Regentonne versuchen und die Tonne nicht mit einem Netz oder mit Maschendraht abgedeckt ist. Da­bei ertrinken sie leicht.

Ist eine solche Eule in der Regentonne noch leben­dig, muss sie vor der Freilassung erst einmal trocknen, weil sie mit nassen Federn sehr schlecht oder gar nicht fliegen kann. Bitte nicht den Föhn anwerfen! Einfacher und für die Eule viel weniger stressig ist es, man wi­ckelt sie vorsichtig in ein Tuch ein oder steckt sie in einen Leinenbeutel. Dann kann man abwarten, bis sie von selbst getrocknet ist. (Achtung, die Eule vermutet Lebensgefahr und nutzt ihre Krallen, seltener den Schnabel. Das ist schmerzhaft. Ein Lederhand­schuh ist ein guter Schutz.) Dabei soll­te sie natürlich weder für Katze noch für Hund erreichbar sein. Am besten ist es, sie s o verpackt in einen nicht völlig geschlossenen Karton zu legen. Sie braucht ja Luft.

Eule sitzt in einem Busch

und könnte daher für Raubsäuger aber auch Men­schen erreichbar sein. Das ist der er­freulichste Fall. Man muss meistens gar nichts tun. Es kann sein, dass sich ein erwachsener Vogel aus irgendei­nem Grund hier niedergelassen hat und am Abend einfach wegfliegt. Es kann natürlich auch sein, dass er er­krankt oder verletzt ist. Auch dann sollte man nicht gleich etwas tun. Wahrscheinlich hat er sich bis zum Abend wieder erholt und fliegt weg. Davon kann - und sollte - man sich überzeugen. Das geht so: In der Däm­merung (also erst nach Sonnenunter­gang) überzeugt man sich vorsichtig aus der Ferne, ob die Eule überhaupt noch da oder schon längst davonge­flogen ist. Ist sie noch da, wartet man in sicherer Ferne (um die Eule nicht zu beunruhigen) und schaut mit ei­nem Fernglas, was sich tut. Meist fliegt sie irgendwann weg.

Die Eule im Busch kann aber auch ein Jungvogel sein. Dabei sollte man Vogelpflegestation in der Umgebung zu suchen. Im Internet helfen folgen­de Adressen weiter:

Manchmal hilft auch ein Anruf beim örtlichen NABU, der Polizei oder dem Natur­schutzamt der Kommune (Stadt, Ge­meinde oder Kreis).

Was tut der Tierarzt?

Der Tierarzt wird als erstes durch An­schauen und Abtasten zu erkennen versuchen, ob eine Verletzung vor­liegt. Ist das nicht der Fall, wird durch geeignete Versuche ermittelt, ob die Eule nur eine leichte Gehirnerschüt­terung durch eine Kollision hatte, die mittlerweile schon wieder vergan­gen ist. In dem Falle könnte der Vogel wieder freigelassen werden. Das kann man selbst tun, am besten ungefähr an der Stelle, wo man ihn gefunden hat. War das Ergebnis der Untersuchung nicht so günstig, wird die Schwere der Verletzung oder Erkrankung be­urteilt. Auch das Alter einer Verlet­zung spielt eine Rolle, um entscheiden zu können, ob eine Behandlung sinn­voll oder möglich ist. Dabei stehen dem Tierarzt eine ganze Reihe moderner Hilfsmittel zur Ver­fügung:

  • Röntgen bei vermuteten oder be­reits festgestellten Knochenbrüchen,
  • blutchemische Untersuchungen bei dem Verdacht auf eine innere Er­krankung mit Nieren- oder Le­berschädigungen, aber auch bei Vergiftungen mit Pestiziden oder Rattengift,
  • Ultraschall zur Untersuchung der Bauchhöhle oder auch der Augen,
  • bakteriologische Untersuchungen bei dem Verdacht auf eine bakte­rielle oder durch Pilze verursachte Infektion.

Falls erforderlich, kann die Diagnose auch durch eine endoskopische Un­tersuchung abgesichert werden, wo­bei dann gegebenenfalls auch Proben von inneren Organen entnommen werden können, die dann wiederum untersucht werden auf Bakterien, Vi­ren, Pilze oder krankhafte Verände­rungen.

Nach einer sorgfältigen und umfas­senden Diagnosestellung wird der Vogel entsprechend behandelt - falls dies medizinisch möglich ist. Die Art der Behandlung richtet sich natürlich nach der vorliegenden Erkrankung, Organstörung oder Verletzung und kann Unterschiedliches umfassen:

  • Von der einfachen Ruhigstellung und Pflege für einige Zeit
  • über eine intensive medikamentelle Therapie,
  • bis zur komplizierten Operation.

Einen breiten Raum nehmen naturge­mäß Knochenverletzungen ein, die je nach der Art der Verletzung sehr un­terschiedlich behandelt werden müs­sen. Manchmal genügt es, eine oder beide Schwingen zu bandagieren. In anderen Fällen muss der Knochen ge­richtet und genagelt werden. Beeindruckend ist immer wieder die Schnelligkeit der Knochenheilung, wenn die Bedingungen optimal sind. Bandagen oder Nägel können oft schon nach 12 Tagen entfernt werden. Leider gibt es auch immer wieder of­fene und alte Knochenbrüche, die infiziert sind und bei denen die Kno­chenenden bereits abgestorben sind. Das sind Fälle, bei welchen die Wie­derherstellung der vollen Flugfähig­keit nicht möglich ist.

Das ist der Zeitpunkt, zu dem ent­schieden werden muss, ob die Be­handlung der Eule zur vollen oder teilweisen Rehabilitation führen kann oder ob dies nicht zu erwarten ist. Im letzteren Falle muss der Vogel wohl eingeschläfert werden. Die Entscheidung, eine Eule einzu­schläfern, ist natürlich ein schwer­wiegender Schritt und sollte nur von einem Fachmann getroffen werden. Dabei spielt nicht nur die Art der Ver­letzung eine Rolle, sondern auch die Eulenart, der Grad der Gefährdung dieser Art und eventuell die Möglich­keit, den Vogel in ein Zuchtprogramm zu integrieren.

Von solchen Sonderfällen abgese­hen, sollte eine Eule nur dann behan­delt werden, wenn eine realistische Möglichkeit besteht, sie anschließend wieder in die Freiheit entlassen zu können.

Was kommt nach der Diagnose und Sofortbehandlung?

Da Tierärzte fast nie dafür einge­richtet sind, einen kranken Vogel zu pflegen, treten jetzt die Pflegestati­onen wieder in Aktion. Für die wei­tere Pflege und die Rehabilitation sollte eine ausreichend große Volie­re vorhanden sein, damit der Vogel die Möglichkeit hat, die Flugfähig­keit einzuüben und die Flugmuskula­tur zu trainieren.

In besonderen Fällen kann auch eine regelrechte Physiotherapie nützlich sein, aber bitte nicht ohne gute und fachgerechte Anleitung. Insbesondere bei Jungvögeln muss auch das Schla­gen der Beute eingeübt werden. Wiederhergestellte Altvögel, die nicht allzu lange in Menschenhand gepflegt wurden, können in vielen Fällen ein­fach „aus der Hand“ freigelassen wer­den.

Oft ist es aber zweckmäßiger, eine Methode einzusetzen, die als „Soft Release“ bezeichnet wird: Dazu ist die Voliere so eingerichtet, dass sie dann, wenn die Eule hinrei­chend rehabilitiert ist, geöffnet wird, die Eule aber trotzdem weiter Futter angeboten bekommt. So kann der Vo­gel allmählich wieder selbstständig werden. Falls er sich anfangs noch nicht ausreichend ernähren kann, wird er zurückkommen und sich beim Futter bedienen. Nach einer gewissen Zeit wird er dann ganz ausbleiben.

Was geht auf keinen Fall?

Die Eule einfach zur eigenen Freude zu Hause zu behalten, auch wenn sie so geschädigt ist, dass sie nicht mehr in die Freiheit entlassen werden kann, verbietet das Naturschutzgesetz. Die Eule muss dann zur weiteren Haltung einem Tierpark, einem Zoo oder ei­nem privaten Züchter übergeben wer­den, die allein die Genehmigung zur Haltung von Wildtieren haben.

Vorbeugen ist immer besser als Heilen.

Wenn Gefährdungsstellen identifi­ziert werden können, sollte man sich bemühen, diese zu beseitigen oder wenigstens mithelfen, diese zu ent­schärfen. Stichwörter sind zum Bei­spiel:

  • Besonders gefährliche Mittelspan­nungsmasten,
  • Einsatz von Mäusegift in der Land- und Forstwirtschaft,
  • Stacheldraht in der Landwirtschaft
  • oder das bisher fast ausschließlich verwendete bleihaltige Schrot bei der Jagd.

Dr. Martin Böttcher
dr.martin.boettcher@t-online.de

Quelle: 2012 Eulen-Rundblick 62: 47-49

eulenschutz/eule_gefunden.txt · Zuletzt geändert: 2020/05/10 00:54 (Externe Bearbeitung)